NEU: Österreichs umfangreichster Vergleich für Privatarzt- & Zahn-Versicherungen

Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung in Österreich: Höhe, Varianten & Anbieter im Vergleich

20 min • Aktualisiert: 08.09.2026

Verfasst von Sebastian Peischl (Mitgründer) • Fachlich geprüft von Karl Haas (Mitgründer, Gewerberechtlicher Geschäftsführer & Versicherungsmakler)

Unabhängiger Versicherungsmakler gem. § 94 Z 76 GewO 1994 • GISA-Nr. 32225518 • ⭐4,9/5 (237+ Bewertungen) • 7.000+ Nutzer*innen

Ein Mann, der sich von einer Ärztin im Krankenhaus in der Sonderklasse behandeln lässt. Ein Symbolbild für den Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung.

Der Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung liegt in Österreich zwischen 0 € und rund 1.600 € pro Jahr. Er wirkt sich direkt auf die Prämie aus: Je höher der Eigenanteil, desto günstiger der monatliche Beitrag. Für die Sonderklasse-Versicherung gibt es drei Modelle: variabel nach Bundesland, österreichweit fix oder ganz ohne Kostenbeteiligung. Welches davon günstiger ist, hängt vor allem davon ab, wo du dich behandeln lässt: In Wien beginnt der variable Selbstbehalt erst bei 750 € pro Jahr, im Burgenland bereits bei 250 €. Dieser Vergleich umfasst alle acht österreichischen Anbieter mit vollumfänglichem Sonderklasse-Tarif.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Selbstbehalt ist dein Eigenanteil an den Kosten, bevor die private Krankenversicherung zahlt.
  • Es gibt drei Modelle in der Sonderklasse-Versicherung: variabler Selbstbehalt (abhängig vom Bundesland), fixer Selbstbehalt (österreichweit gleich) und kein Selbstbehalt.
  • Bei der Sonderklasse-Versicherung kann der Selbstbehalt als Tagessatz oder Jahreslimit gelten. Bei Privatarzt- und Zahnzusatzversicherungen wird er meist prozentual berechnet und durch eine jährliche Höchstleistungssumme begrenzt.
  • Häufige Sonderregelungen für die Sonderklasse: Kein oder halber Eigenanteil für Kinder, keine Kostenbeteiligung für die ersten vier bis fünf Krankenhaus-Tage sowie bei Unfall, Entbindung oder schweren Erkrankungen.
  • Ein hoher Selbstbehalt bedeutet geringere monatliche Kosten, während ein niedriger Selbstbehalt finanzielle Sicherheit im Ernstfall bietet.

🤝 Hinweis zur Unabhängigkeit: Als unabhängige Versicherungsmakler erhalten wir eine Provision, wenn du über uns einen Vertrag abschließt – diese ist bereits in der Prämie enthalten und verursacht keine Zusatzkosten für dich. Alle Angaben zu Selbstbehalten in diesem Artikel basieren zudem auf einem Tarifvergleich der Sonderklasse-Anbieter in Österreich.

📕 Wenn du allgemein mehr über die Krankenzusatzversicherung erfahren möchtest, dann wirf einen Blick in unseren umfassenden Ratgeber zur privaten Krankenversicherung in Österreich.

Was ist der Selbstbehalt in der Krankenversicherung?

Der Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung ist der Betrag, den du im Behandlungsfall selbst trägst, bevor deine Versicherung die restlichen Kosten übernimmt. Er wird beim Abschluss vertraglich festgelegt (als Geldbetrag oder als Prozentsatz der Rechnung) und wirkt unmittelbar auf die Kosten deiner Krankenzusatzversicherung.

In Österreich ist der Selbstbehalt vor allem in der Sonderklasse-Versicherung, der Privatarzt-Versicherung und der Zahnzusatzversicherung relevant. Er beeinflusst direkt deine monatliche Prämie: Ein höherer Selbstbehalt senkt die Prämie, ein niedrigerer Selbstbehalt erhöht sie.

Der Begriff wird oft auch als “Eigenbehalt” oder “Kostenbeteiligung” bezeichnet. Gemeint ist immer derselbe Mechanismus: Du beteiligst dich an den Kosten, die Versicherung übernimmt den Rest.

ℹ️ Ein Beispiel: Deine Sonderklasse-Versicherung hat einen Selbstbehalt von 750 € pro Jahr. Du wirst operiert und liegst danach fünf Tage in der Sonderklasse eines Vertragskrankenhauses. Die Sonderklasse-Rechnung beträgt 2.000 €. Davon zahlst du 750 € selbst, die restlichen 1.250 € übernimmt deine Versicherung.

Wie hoch ist der Selbstbehalt? Die Höhe nach Versicherungsart

Wie hoch dein Eigenanteil ausfällt, hängt von der Versicherungsart ab. In der Sonderklasse-Versicherung ist es ein Geldbetrag: Jahresbetrag oder Tagessatz für eine begrenzte Zahl an Tagen. Bei Privatarzt- und Zahnzusatzversicherungen ist es ein Prozentsatz der jeweiligen Rechnung, zusätzlich begrenzt durch eine jährliche Höchstleistungssumme.

Die folgenden Abschnitte zeigen die üblichen Spannen je Versicherungsart:

Sonderklasse-Versicherung: 0 € bis 1.600 € pro Jahr

In der Sonderklasse-Versicherung reicht der Selbstbehalt meist von 0 € bis rund 1.600 € pro Jahr. Je nach Anbieter kannst du die Höhe frei wählen und damit auch deine Prämie steuern.

Viele Versicherer verzichten in bestimmten Fällen, etwa nach einem Unfall, bei schweren Erkrankungen oder einer Entbindung, auf den Selbstbehalt. Manche Tarife sehen zudem vor, dass für die ersten paar Tage im Krankenhaus kein Selbstbehalt anfällt.

Für Kinder und Jugendliche gilt häufig gar kein oder nur ein reduzierter Selbstbehalt.

Die Abrechnung erfolgt entweder als Tagessatz (z.B. 190 € pro Tag bei Uniqa oder bis zu 320 € pro Tag bei Generali, jeweils für maximal 5 Tage im Jahr) oder als Jahreslimit (z.B. 800 €), bei dem du nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag zahlst. Alles, was darüber hinausgeht, übernimmt die Versicherung.

Privatarzt-Versicherung: 0% bis 50% der Arztrechnung

Bei der Privatarzt-Versicherung wird der Eigenanteil in Prozent angegeben und liegt üblicherweise zwischen 0% und 50% der Arztrechnung.

Ein gängiges Modell lautet: kein Eigenanteil, wenn die gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Kosten übernimmt, und 20%, wenn keine Leistung der gesetzlichen Versicherung erfolgt.

Hier greift zusätzlich eine jährliche Höchstleistungssumme, also der Betrag, den deine Versicherung pro Jahr maximal übernimmt.

Zahnzusatzversicherung: 10% bis 50% der Rechnung

In der Zahnzusatzversicherung ist ein prozentualer Eigenanteil von 10% bis 50% üblich. Anders als in der Sonderklasse ist dieser Anteil nach oben nicht gedeckelt. Begrenzt ist stattdessen die jährliche Höchstleistungssumme, also der Betrag, den deine Versicherung pro Jahr maximal übernimmt. Was darüber hinausgeht, zahlst du vollständig selbst. Bei Zahnersatz und Implantaten ist diese Grenze schneller erreicht, als viele erwarten.

Selbstbehalt im Krankenhaus: Was du tatsächlich selbst zahlst

Mit einer Sonderklasse-Versicherung zahlst du im Krankenhaus in der Regel nur einen einzigen Betrag selbst: den vereinbarten Selbstbehalt deines Tarifs, je nach Anbieter und Bundesland zwischen 0 € und rund 1.600 € pro Jahr. Den gesetzlichen Kostenbeitrag pro Pflegetag, den Patient*innen in der allgemeinen Gebührenklasse sonst aus eigener Tasche tragen, übernimmt deine Versicherung. Ohne Zusatzversicherung bleibt dieser Betrag bei dir.

Der Selbstbehalt selbst fällt nur an, wenn du die Sonderklasse tatsächlich in Anspruch nimmst und auch dann verrechnen mehrere Anbieter für die ersten vier bis fünf Tage nichts. Wie hoch dein Anteil je Bundesland ausfällt und in welchen Fällen er komplett entfällt, liest du in den folgenden beiden Kapiteln.

Welche Selbstbehalt-Varianten gibt es in der Sonderklasse-Versicherung?

Drei Modelle stehen zur Wahl: der variable Selbstbehalt, dessen Höhe sich nach dem Bundesland richtet, der fixe Betrag, der österreichweit gleich bleibt, und Tarife ganz ohne Kostenbeteiligung gegen eine höhere Prämie. Angeboten wird aber nicht überall alles: Den variablen Weg gehen sechs der acht Anbieter, einen fixen Betrag bieten nur Wiener Städtische und Donau. Welches Modell günstiger ist, entscheidet vor allem der Ort deiner Behandlung.

Variabler Selbstbehalt: Je nach Bundesland unterschiedlich

Beim variablen Modell richtet sich der Selbstbehalt nach dem Bundesland, in dem du behandelt wirst oder in dem du wohnst (je nach Versicherer unterschiedlich). Da die Behandlungskosten im Krankenhaus in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich hoch sind, kann der Selbstbehalt in Wien beispielsweise höher sein als in Kärnten.

ℹ️ Ein Beispiel: Lässt du dich in einem Krankenhaus in Wien behandeln, hast du einen Selbstbehalt von 1.000 € pro Kalenderjahr. In Kärnten wären es nur 350 €.

Selbstbehalt im Krankenhaus je Bundesland (die Spannen zeigen, was du je nach Anbieter und gewählter Stufe pro Kalenderjahr selbst trägst):

  • Wien: 750 € bis 1.615 € (der höchste Eigenanteil in ganz Österreich)
  • Salzburg: 250 € bis 1.140 €
  • Tirol: 250 € bis 890 €
  • Burgenland: 250 € bis 790 €
  • Kärnten: 250 € bis 790 €
  • Niederösterreich: 250 € bis 660 €
  • Oberösterreich: 250 € bis 880 €
  • Steiermark: 250 € bis 750 €
  • Vorarlberg: 250 € bis 790 €

Fixer Selbstbehalt: In ganz Österreich gleich hoch

Ein fixer Selbstbehalt bleibt unabhängig vom Bundesland immer gleich hoch.

ℹ️ Ein Beispiel: Egal, ob du dich in einem Krankenhaus in Wien oder Kärnten behandeln lässt, du hast nur einen Selbstbehalt von 400 € pro Kalenderjahr.

Kein Selbstbehalt: Keine Zusatzkosten

Einige Sonderklasse-Tarife der privaten Krankenversicherung bieten eine Variante ohne Selbstbehalt. In diesem Fall übernimmt die Versicherung die versicherten Sonderklasse-Leistungen in voller Höhe. Du zahlst dafür aber eine höhere monatliche Prämie.

ℹ️ Ein Beispiel: Egal in welchem Krankenhaus du dich in Österreich behandeln lässt, es fällt kein Selbstbehalt an. Die Versicherung übernimmt die Kosten.

Selbstbehalt in der Sonderklasse-Versicherung: Die 8 Anbieter in Österreich im Vergleich

Die niedrigsten Einstiegswerte beim Selbstbehalt bieten Merkur (ab ca. 245 € pro Jahr) und Allianz (ab ca. 250 € pro Jahr). Beide verzichten zusätzlich auf den Eigenanteil, wenn du höchstens vier Tage im Krankenhaus liegst. Die niedrigste Obergrenze hat dagegen Grawe mit ca. 630 € pro Jahr: Dort zahlst du auch bei einer Behandlung in Wien nie mehr als diesen Betrag. Ganz ohne Kostenbeteiligung einsteigen kannst du bis zum 40. Geburtstag bei Wiener Städtische, Donau und Allianz, bei Uniqa “Sonderklasse Flex Optimal” und “Flex Optimal Plus” sogar bis zum 45.

Hier findest du eine vollständige Übersicht der Selbstbehalte der acht Anbieter mit vollumfänglichen Sonderklasse-Tarifen (Uniqa, Merkur, Generali, Wiener Städtische, Grawe, Muki, Donau und Allianz) in Österreich (inklusive Optionen, Höhen, Ausnahmen und unseren Empfehlungen). Die beiden übrigen aktiven Anbieter, ERGO und Wüstenrot, bieten nur “Sonderklasse nach Unfall (und Krankheit)"-Tarife statt eines eigenständigen vollumfänglichen Sonderklasse-Tarifs und sind deshalb nicht Teil dieses Vergleichs. Beachte dabei, dass die variablen Selbstbehalte im Burgenland meist am niedrigsten und in Wien am höchsten sind.

📊 Datengrundlage: Der Vergleich basiert auf den Tarifblättern und Versicherungsbedingungen der 8 in Österreich aktiven Anbieter mit vollumfänglichen Sonderklasse-Tarifen (Uniqa, Merkur, Generali, Wiener Städtische, Grawe, Muki, Donau, Allianz; von insgesamt 10 aktiven PKV-Anbietern laut VVO-Jahresbericht 2025; Stand Juli 2026, Uniqa September 2026). Da Tarife regelmäßig angepasst werden, können sich Höhen und Bedingungen ändern.

Selbstbehalte je Versicherer und Tarif Optionen & Höhe Ausnahmen & Reduktionen Unsere Anmerkungen
Uniqa “Sonderklasse Flex Optimal”
  • Variabler Selbstbehalt pro Kalenderjahr (ca. 458 € bis 1.615 € pro Jahr)
  • Kein Selbstbehalt bis zum 45. Geburtstag
  • Ab 45 keine Ausnahmen, auch nicht nach einem Unfall
Vorteile: Günstiger Einstiegstarif ohne Selbstbehalt bis 45 Jahre. Umstiegsrecht in jeden höheren oder günstigeren “Sonderklasse Flex”-Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung inkludiert (ab dem 3. Versicherungsjahr, jährlich bis zum 65. Geburtstag).

Nachteile: Wenn man vor dem 45. Geburtstag nicht wechselt, hat man einen hohen Selbstbehalt, der in allen Fällen anfällt. Die Höhe hängt von Wohnsitz und Behandlungsbundesland ab: Bei Wohnsitz Wien sind das 1.615 € bei Behandlung in Wien und 458 € im Burgenland.
Uniqa “Sonderklasse Flex Optimal Plus”
  • Selbstbehalt pro Spitalstag für maximal 5 Tage pro Jahr, je nach Tarifregion (ca. 80 € bis 190 € pro Tag)
  • Kein Selbstbehalt bis zum 45. Geburtstag
  • Kein Selbstbehalt nach einem Unfall
Empfehlung: Die Tarifregion wählst du unabhängig von deinem Wohnsitz, sie bestimmt Selbstbehalt und Prämie. Wer sich nicht in Wien behandeln lassen will, fährt mit “West” oder “Zentrum” deutlich günstiger. Weil nur die ersten 5 Spitalstage zählen, liegt die Jahresobergrenze mit 400 € bis 950 € niedriger als bei “Flex Optimal”.
Uniqa “Sonderklasse Flex Premium”
  • Ohne Selbstbehalt
-
Merkur “Sonderklasse Optimum” & “Merkur Novum”
  • Variabler Selbstbehalt (ca. 245 € bis ca. 710 € pro Jahr)
  • Kein Selbstbehalt für Aufenthalte im Krankenhaus bis zu 4 Tagen
  • Kein Selbstbehalt bei Unfall, Entbindung, Schwangerschaft und bestimmten schweren Erkrankungen
  • Kinder zahlen nur den halben Selbstbehalt
Vorteile: Sehr günstiger Selbstbehalt in den Bundesländern (außer Wien). Selbstbehalt nur in wenigen Fällen.
Generali “MedCare: Sonderklasse”
  • Ohne Selbstbehalt
  • Variabler Selbstbehalt (frei wählbarer Tagessatz bis zu ca. 320 € pro Tag, bis zu ca. 1.600 € pro Jahr)
  • Kein Selbstbehalt bei Unfall
  • Selbstbehalt für max. 5 Tage pro Jahr
  • Kein Selbstbehalt bis zum 45. Geburtstag (nur mit Aufpreis möglich)
Nachteile: Selbstbehalt fällt bei Entbindung, Schwangerschaft und schweren Erkrankungen an.

Empfehlung: Günstiger Einstiegstarif, aber hoher Selbstbehalt. Deswegen empfehlen wir den Abschluss einer Umstiegsoption, mit der man auf einen Tarif mit geringem Selbstbehalt später umsteigen kann.
Wiener Städtische “bestHEALTH Sonderklasse”
  • Ohne Selbstbehalt
  • Fixer Selbstbehalt (ca. 330 € bis 1.400 € pro Jahr)
  • Kein Selbstbehalt bei Unfällen, ambulanten Operationen, Schwangerschaft und Entbindung
  • Halber Selbstbehalt bis zum 20. Geburtstag.
  • Kein Selbstbehalt vom 20. bis zum 40. Geburtstag
Vorteile: Günstiger Einstiegstarif für Personen zwischen dem 20. und 40. Geburtstag. Interessant für Personen, die in NÖ nahe Wien wohnen, weil sich Kosten und Selbstbehalt nach NÖ richten, aber man sich in Wien behandeln lassen kann.

Nachteile: Selbstbehalt fällt bei schweren Erkrankungen an.
Wiener Städtische “MEDplus Kombi”
  • Fixer Selbstbehalt (ca. 630 € bis 840 € pro Jahr)
  • Kein Selbstbehalt bis zum 40. Geburtstag
  • Kein Selbstbehalt bei Unfall, Entbindung, Schwangerschaft und bestimmten schweren Erkrankungen
Allianz “Sonderklasse Extra”
  • Variabler Selbstbehalt (ca. 250 € bis 750 € pro Jahr)
  • Kein Selbstbehalt für Aufenthalte im Krankenhaus bis zu 4 Tagen
  • Kein Selbstbehalt bis zum 40. Geburtstag
  • Kein Selbstbehalt bei Unfall, Entbindung, Schwangerschaft, bestimmten schweren Erkrankungen sowie bei ambulanten und tagesklinischen Operationen
Vorteile: Sehr günstiger Selbstbehalt in den Bundesländern (außer Wien). Selbstbehalt nur in wenigen Fällen.
Allianz “Sonderklasse Max”
  • Ohne Selbstbehalt
-
Muki “Sonderklasse Exklusiv”
  • Ohne Selbstbehalt
  • Variabler Selbstbehalt (0 € bis 1.600 € pro Jahr)
  • Kein Selbstbehalt bei Unfall
  • Kinder zahlen nur den halben Selbstbehalt
Nachteile: Selbstbehalt fällt bei Entbindung, Schwangerschaft und schweren Erkrankungen an.
Grawe “MyMEDclinic”
  • Ohne Selbstbehalt
  • Variabler Selbstbehalt (290 € bis 630 € pro Jahr)
  • Kein Selbstbehalt für Aufenthalte im Krankenhaus bis zu 5 Tagen
  • Kein Selbstbehalt bei Unfällen, Entbindung und Schwangerschaft
  • Kinder zahlen nur den halben Selbstbehalt
Nachteile: Selbstbehalt fällt bei schweren Erkrankungen an.
Donau “Securemed Stationär”
  • Ohne Selbstbehalt
  • Fixer Selbstbehalt (ca. 330 € bis 1.400 € pro Jahr)
  • Kein Selbstbehalt bei Unfällen, ambulanten Operationen, Schwangerschaft und Entbindung
  • Halber Selbstbehalt bis zum 20. Geburtstag.
  • Kein Selbstbehalt vom 20. bis zum 40. Geburtstag
Vorteile: Günstiger Einstiegstarif für Personen zwischen dem 20. und 40. Geburtstag. Interessant für Personen, die in NÖ nahe Wien wohnen, weil sich Kosten und Selbstbehalt nach NÖ richten, aber man sich in Wien behandeln lassen kann.

Nachteile: Selbstbehalt fällt bei schweren Erkrankungen an.
Donau “Securemed Kombi”
  • Fixer Selbstbehalt (ca. 630 € bis 840 € pro Jahr)
  • Kein Selbstbehalt bis zum 40. Geburtstag
  • Kein Selbstbehalt bei Unfall, Entbindung, Schwangerschaft und bestimmten schweren Erkrankungen

Selbstbehalt im Detail: Karenztage, Ausnahmen, Altersgrenzen & Wechsel

Zwischen zwei Tarifen mit gleich hohem Selbstbehalt können im Leistungsfall mehrere hundert Euro Unterschied liegen. Vier Regelungen bestimmen, was du am Ende tatsächlich zahlst: die Karenztage zu Beginn eines Krankenhausaufenthalts, die Ausnahmen für Unfall, Entbindung und schwere Erkrankungen, die Altersstaffelung und die Bedingungen für einen späteren Wechsel.

Diese vier Punkte solltest du vor dem Abschluss prüfen:

Kein Selbstbehalt für die ersten Krankenhaus-Tage

Bei einigen Sonderklasse-Versicherungen entfällt der Selbstbehalt für die ersten Tage eines Krankenhausaufenthalts. Das bedeutet, du musst beispielsweise für die ersten 4 oder 5 Tage keine Kosten selbst tragen. Ab dem folgenden Tag wird der Selbstbehalt berechnet.

Diese Regelung ist in der Praxis wirksamer, als sie klingt. Der überwiegende Teil aller Krankenhausaufenthalte in Österreich dauert weniger als eine Woche. Planbare Eingriffe, Entbindungen ohne Komplikationen und die meisten Untersuchungen fallen in dieses Fenster.

Wann entfällt der Selbstbehalt? Ausnahmen & Sonderregelungen

Vier Situationen sind in den meisten Sonderklasse-Tarifen vom Eigenanteil ausgenommen: Unfälle, Entbindung und Schwangerschaft, bestimmte vom Versicherer definierte schwere Erkrankungen sowie ambulante und tagesklinische Operationen (bei einigen Anbietern).

Am einheitlichsten geregelt ist der Unfall: Hier verzichten fast alle Tarife auf die Kostenbeteiligung. Die Ausnahme ist Uniqa “Sonderklasse Flex Optimal”, wo der Selbstbehalt ab dem 45. Geburtstag auch nach einem Unfall anfällt. Bei Entbindung und Schwangerschaft gilt das für die Mehrheit, nicht aber bei Generali und Muki. Am stärksten unterscheiden sich die Tarife bei schweren Erkrankungen: Merkur, Allianz “Sonderklasse Extra” sowie die Kombi-Tarife von Wiener Städtische und Donau stellen dich vom Selbstbehalt frei, die übrigen nicht. Uniqa hat diese Freistellung mit der Umstellung auf “Sonderklasse Flex" im September 2026 gestrichen und verzichtet stattdessen bis zum 45. Geburtstag generell auf den Selbstbehalt. Welche Diagnosen als “schwere Erkrankung" zählen, definiert jeder Versicherer in seinen Bedingungen selbst. Diese Liste ist der Punkt, an dem sich zwei auf dem Papier ähnliche Tarife am deutlichsten unterscheiden.

Wie sich der Selbstbehalt mit dem Alter verändert

Die Kostenbeteiligung ist in fast allen Sonderklasse-Tarifen altersabhängig und sie steigt in zwei Stufen. Kinder und Jugendliche zahlen bei Merkur, Muki und Grawe den halben Eigenanteil, bei Wiener Städtische und Donau ebenfalls die Hälfte bis zum 20. Geburtstag. Bei Uniqa stellt sich die Frage gar nicht: Dort beginnt der Selbstbehalt erst mit dem 45. Geburtstag.

Danach folgt eine Phase, in der mehrere Anbieter ganz auf die Beteiligung verzichten: bei Wiener Städtische, Donau und Allianz bis zum 40. Geburtstag, bei Uniqa “Sonderklasse Flex Optimal" und “Flex Optimal Plus" bis zum 45. Mit dem Erreichen dieser Grenze fällt der volle Betrag an: bei “Flex Optimal" sind das je nach Bundesland bis zu 1.615 € pro Jahr, und zwar ohne die sonst üblichen Ausnahmen. Ob ein Tarif an dieser Stelle eine Umstiegsoption ohne erneute Gesundheitsprüfung vorsieht, ist deshalb wichtiger als die Höhe im Einstiegsjahr. Uniqa hat eine solche Option inkludiert, bei Generali muss sie separat abgeschlossen werden.

Wechsel des Selbstbehalt-Modells

Die Richtung entscheidet. Nach oben, also zu einer höheren Stufe und einer niedrigeren Prämie, ist ein Wechsel in der Regel jederzeit möglich, weil das Risiko für den Versicherer sinkt. Für einen Wechsel nach unten verlangen Versicherer meist eine erneute Gesundheitsprüfung, damit die Absenkung nicht gezielt bei bereits bestehenden Erkrankungen erfolgt. Genau deshalb ist die Umstiegsoption das wichtigste Detail. Sie sichert dir das Recht, später ohne neuerliche Gesundheitsprüfung auf eine niedrigere Stufe oder einen anderen Tarif zu wechseln.

Unsere Empfehlung: Welches Selbstbehalt-Modell ist für dich sinnvoll?

Zuerst steht die Entscheidung zwischen einem Tarif ohne und einem mit Selbstbehalt: Wer im Ernstfall keine Kosten selbst tragen möchte, wählt einen Tarif ohne Selbstbehalt gegen eine höhere Prämie. Wer bei der Prämie sparen will, wählt einen Tarif mit variablem oder fixem Selbstbehalt – abhängig vom Behandlungsort. Die passende Höhe richtet sich danach, welchen Betrag du im Ernstfall kurzfristig aufbringen kannst. Bei Privatarzt- und Zahnzusatzversicherungen lohnt sich ein niedriger Selbstbehalt bei teureren, planbaren Behandlungen.

Mit oder ohne Selbstbehalt? Die erste Entscheidung

Die meisten Versicherer bieten nicht alle drei Modelle nebeneinander an, sondern meist Tarife ganz ohne Selbstbehalt und Tarife mit variablem bzw. fixem Selbstbehalt. Die erste Entscheidung ist daher: Möchtest du im Ernstfall überhaupt keine Kosten selbst tragen? Dann empfehlen wir dir einen Tarif ohne Selbstbehalt – du zahlst dafür eine höhere Prämie, hast aber volle Kostensicherheit.

Bist du bereit, im Ernstfall einen Selbstbehalt zu tragen, um bei der Prämie zu sparen, hängt die passende Höhe von deinen persönlichen Präferenzen ab. Bei der Wahl zwischen variablem und fixem Selbstbehalt ist vor allem dein voraussichtlicher Behandlungsort entscheidend: Lässt du dich hauptsächlich in einem Bundesland behandeln, ist der variable Selbstbehalt meist die günstigere Option. Möchtest du dir die Wahl des Krankenhauses offenhalten oder wohnst du in Wien, ist ein fixer Selbstbehalt planbarer, da er unabhängig vom Behandlungsort gleich hoch bleibt.

Wenn du jung bist und bei der Prämie sparen willst

Wenn du jung und gesund bist und aktuell wenig finanzielle Reserven hast, empfehlen wir dir eine hohe Stufe oder einen Tarif, der dich bis zu einem bestimmten Alter ganz vom Eigenanteil befreit: bei Wiener Städtische, Donau und Allianz bis zum 40. Geburtstag, bei Uniqa “Sonderklasse Flex Optimal” und “Flex Optimal Plus” bis zum 45. Bei Generali ist eine Befreiung bis 45 ebenfalls möglich, allerdings nur gegen Aufpreis. So sparst du in dieser Lebensphase spürbar bei der Prämie. Achte aber auf eine Umstiegsoption, damit du später ohne Gesundheitsprüfung auf ein Modell mit niedrigerem Selbstbehalt wechseln kannst.

Wenn du nur den Ernstfall absichern willst

Wenn du die Sonderklasse bewusst nur für längere oder schwere Krankenhausaufenthalte nutzen möchtest, empfehlen wir dir die höchste Selbstbehalt-Stufe deines Tarifs. Du zahlst kurze Aufenthalte dann aus eigener Tasche und senkst im Gegenzug die laufende Prämie deutlich. Wichtig ist dabei nur eines: Der gewählte Betrag muss für dich jederzeit kurzfristig verfügbar sein.

Wenn du eine Familie planst

Bei Merkur, Allianz und Grawe fällt für die ersten vier bis fünf Tage kein Selbstbehalt an, was den üblichen Aufenthalt nach einer unkomplizierten Entbindung abdeckt. Bei Generali und Muki greift diese Regelung nicht. Dort trägst du bei einer Entbindung in der Sonderklasse den vereinbarten Betrag tatsächlich.

Wichtiger als der Eigenanteil ist bei Familienplanung ohnehin der Zeitpunkt: Eine bestehende Schwangerschaft schließt den Abschluss in aller Regel aus, und für Entbindungen gelten Wartezeiten von mehreren Monaten. Wer die Sonderklasse für die Geburt nutzen möchte, sollte den Vertrag deutlich vor der Schwangerschaft abschließen. Ob dein Kind später mitversichert werden kann und zu welchen Bedingungen, klärst du am besten im selben Zug (Baby-Option).

Wenn du zusätzlich Privatarzt oder Zahn absicherst

Bei der Privatarzt-Versicherung empfehlen wir dir einen Tarif mit 0% Selbstbehalt, wenn eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgt. Bei der Zahnzusatzversicherung lohnt sich ein niedrigerer prozentualer Selbstbehalt vor allem dann, wenn größere Behandlungen (z.B. Zahnersatz, Implantate) absehbar sind, da hier die Eigenanteile schnell hoch ausfallen können.

Unser Fazit zum Selbstbehalt der privaten Krankenversicherung

Der Selbstbehalt entscheidet mit darüber, was deine private Krankenversicherung monatlich kostet, aber er ist nicht der einzige Hebel. Genauso wichtig sind die Regelungen drumherum: ob die ersten vier bis fünf Krankenhaustage frei bleiben, ob bei Unfall, Entbindung und schweren Erkrankungen nichts verrechnet wird, und ob du später ohne neue Gesundheitsprüfung auf eine niedrigere Stufe wechseln kannst.

Entscheidend ist, dass der gewählte Selbstbehalt zu deiner persönlichen Lebenssituation, deiner finanziellen Belastbarkeit und deinem individuellen Sicherheitsbedürfnis passt. Vergleiche die unterschiedlichen Modelle (fix, variabel oder ohne Selbstbehalt) und achte dabei besonders auf Sonderregelungen für Kinder, Entbindungen, schwere Krankheiten oder Unfälle. So findest du die Balance zwischen leistbaren Prämien und verlässlichem Schutz, die am besten zu dir passt.

Hinweis zur Unabhängigkeit: Wir sind unabhängige Versicherungsmakler und erhalten eine Provision, wenn du über uns einen Vertrag abschließt. Diese ist bereits in der Prämie enthalten, dir entstehen also keine zusätzlichen Kosten. Wir sind an keine Versicherung gebunden oder finanziell mit ihr verflochten.

FAQ zum Selbstbehalt der Krankenzusatzversicherung

Beim variablen Modell richtet sich dein Eigenanteil danach, in welchem Bundesland du behandelt wirst oder wohnst (je nach Anbieter gilt das eine oder das andere). Grund dafür sind die unterschiedlichen Krankenhauskosten der Länder: In Wien beginnt die Spanne bei 750 € und reicht bis 1.600 € pro Jahr, in Niederösterreich liegt sie bei 250 € bis 660 €. Beim fixen Modell zahlst du überall in Österreich denselben Betrag, unabhängig davon, wo du im Krankenhaus liegst. Praktisch heißt das: Der variable Weg ist günstiger, solange du dich in einem der günstigeren Bundesländer behandeln lässt. Sobald Wien ins Spiel kommt, sei es als Wohnort oder weil du dort eine Spezialklinik aufsuchen willst, kehrt sich das Verhältnis um.

Nein. Die Kostenbeteiligung fällt nur an, wenn du die Sonderklasse tatsächlich in Anspruch nimmst. Liegst du im regulären Zimmer, entstehen dir aus deiner Zusatzversicherung keine Kosten. Den gesetzlichen Kostenbeitrag pro Pflegetag übernimmt deine Sonderklasse-Versicherung in der Regel ohnehin. Auch bei Nutzung der Sonderklasse bleibt es häufig bei null: Merkur und Allianz (“Sonderklasse Extra") verrechnen für Aufenthalte bis vier Tage nichts, Grawe (“MyMEDclinic") bis fünf Tage. Erst ab dem Folgetag wird verrechnet. Da der überwiegende Teil aller Krankenhausaufenthalte kürzer als eine Woche dauert, greift diese Regelung öfter, als man denkt.

Kinder und Jugendliche zahlen bei den meisten Anbietern nur die Hälfte: Merkur, Muki und Grawe reduzieren den Eigenanteil, bei Wiener Städtische und Donau gilt die halbe Beteiligung bis zum 20. Geburtstag. Bei Uniqa fällt in der Produktlinie “Sonderklasse Flex" überhaupt erst ab dem 45. Geburtstag ein Selbstbehalt an, für Kinder also gar keiner. Die genaue Grenze steht in den Bedingungen deines Tarifs. Wichtiger als die Reduktion selbst ist meist etwas anderes: Bei Kindern kommen die Ausnahmeregelungen besonders häufig zum Tragen. Unfälle sind bei praktisch allen Anbietern von der Beteiligung ausgenommen, und die Karenztage von vier bis fünf Tagen bei Merkur, Allianz und Grawe decken den typischen Kinderaufenthalt im Krankenhaus meist vollständig ab.

Dann verlangen die meisten Versicherer eine erneute Gesundheitsprüfung. Der Hintergrund: Eine Absenkung erhöht das Risiko für den Versicherer, und er will ausschließen, dass sie gezielt nach einer Diagnose erfolgt. Umgekehrt ist die Erhöhung auf eine höhere Stufe in der Regel jederzeit und ohne Prüfung möglich. Praktisch bedeutet das: Wer mit einer hohen Stufe einsteigt und später eine chronische Erkrankung entwickelt, kann den Tarif unter Umständen nicht mehr wechseln. Absichern lässt sich das nur im Vorhinein, über eine Umstiegsoption. Sie garantiert dir den Wechsel auf eine niedrigere Stufe oder einen anderen Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung. Bei Uniqa ist sie in der gesamten Produktlinie “Sonderklasse Flex" enthalten, bei Generali muss sie beim Abschluss vereinbart werden.

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Sophia (AIHPOS GmbH) ist ein unabhängiger Versicherungsmakler (gem. § 94 Z 76 GewO 1994, GISA-Nr. 32225518; gewerberechtlicher Geschäftsführer: Karl Haas). Sophia vermittelt Tarife von über 33 österreichischen Versicherern. Wir sind an keinem Versicherungsunternehmen beteiligt – und umgekehrt. Sophia finanziert sich durch Vermittlungsprovisionen, die von den Versicherern bezahlt werden und bereits in der Versicherungsprämie enthalten sind.

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