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Kündigung und Wechsel der privaten Krankenversicherung in Österreich: Fristen, Ablauf und Muster

05.05.2026 • 16 min • von Sebastian Peischl

Ein Mann auf einer Schaukel, der gerade nachdenkt. Ein Symbolbild für die Kündigung der privaten Krankenversicherung in Österreich.

Die private Krankenversicherung bietet viele Vorteile, aber manchmal passt sie nicht mehr zu deiner aktuellen Lebenssituation. Du möchtest sie kündigen oder zu einem anderen Anbieter wechseln? Hier erfährst du, worauf du achten musst: Kündigungsfrist, Sonderkündigungsrecht, Kündigung bei Umzug ins Ausland, Ablauf und mehr 🤗

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung aus Kostengründen ist nur selten sinnvoll. Beim späteren Wiedereinstieg kannst du abgelehnt werden oder deutlich höhere Prämien zahlen.
  • Möchtest du Beiträge senken, prüfe Alternativen zur Kündigung: Tarif wechseln, Leistungen reduzieren oder die Versicherung zeitweise beitragsfrei stellen.
  • Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn ein anderer Anbieter bessere Leistungen oder günstigere Konditionen bietet.
  • Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate zur Hauptfälligkeit, mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren.
  • Eine neue Versicherung sollte erst abgeschlossen werden, wenn eine schriftliche Zusage (z.B. “Probeantrag”) vorliegt, um lückenlosen Schutz zu gewährleisten.

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Wie kündige ich meine private Krankenversicherung?

Die Kündigung der privaten Krankenversicherung ist erst nach einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren möglich und muss schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit beim Versicherer eingehen. In den meisten Fällen ist jedoch ein Tarifwechsel oder Anbieterwechsel die bessere Alternative.

Wann ist eine Kündigung der privaten Krankenversicherung sinnvoll?

Es gibt verschiedene Gründe, warum du deine Zusatzversicherung kündigen möchtest. Hier sind die häufigsten 👇

  • Unzufriedenheit mit Deckung oder Preis: Du bist mit deinem aktuellen Tarif nicht zufrieden? Oder suchst eine bessere Alternative? Dann ist der Wechsel oder eine Konvertierung (Anpassung deiner bestehenden Versicherung) die beste Option. Beachte jedoch, dass dieser Schritt gut geplant werden muss. Weiter unten liest du, wie ein Anbieterwechsel abläuft.
  • Finanzielle Engpässe: Wird die Prämie zur Belastung, prüfe zuerst diese Alternativen, bevor du deine Privatversicherung kündigst:
    • Beitragsfreistellung: Pausiere deinen Vertrag für eine begrenzte Zeit. Die genauen Bedingungen sind je Versicherer unterschiedlich.
    • Tarif-Downgrade: Etwa in einen „Sonderklasse mit Option“-Tarif.
    • Zusatzbausteine kündigen: Nicht benötigte Bausteine, wie z.B. Wellness-Pakete oder Krankentagegeld, kündigen.
    • Selbstbehalt erhöhen: Ein höherer Selbstbehalt senkt deine monatliche Prämie.
    • Anbieterwechsel: Bietet ein anderer Versicherer die gleiche Deckung günstiger, lohnt sich ein Wechsel. Mehr Infos dazu findest du weiter unten.
    • Kündigung nur als letztes Mittel: Ein späterer Neuabschluss kann scheitern oder deutlich teurer werden. Ziel ist es, deinen Vertrag wieder leistbar zu machen und ihn nicht ersatzlos zu kündigen. Weitere Tipps zum Geld sparen findest du im Beitrag „Spartipps bei der privaten Krankenversicherung“.
  • Kein Bedarf mehr: Wenn sich deine Lebensumstände ändern und du keine Versicherung mehr benötigst, kannst du eine Kündigung in Betracht ziehen.
  • Umzug ins Ausland: Du kannst deine PKV kündigen bei einem Umzug ins Ausland. Das geht meistens mit einer Verlagerung deines Hauptwohnsitzes einher und sobald du nicht mehr in Österreich lebst, endet auch deine gesetzliche Krankenversicherung. Das solltest du deinem Versicherer umgehend mitteilen, da damit auch deine private Krankenversicherung endet, sonst zahlst du weiter die Prämie, erhältst im Leistungsfall aber keine Deckung.
  • Wegfall der gesetzlichen Krankenversicherung: Falls du deine gesetzliche Krankenversicherung verlierst (z.B. langzeitige Arbeitslosigkeit), kann es sein, dass du deine Zusatzversicherung kündigen oder anpassen musst. Alternativen sind die Selbstversicherung bei der ÖGK oder eine private Vollkosten-Krankenversicherung.
  • Austritt einer Person aus dem Vertrag: Möchte eine mitversicherte Person aus einer gemeinsamen Versicherung ausscheiden, gibt es spezielle Regelungen, die du beachten solltest. Details dazu findest du weiter unten in diesem Blogpost.

Was sollte ich vor der Kündigung meiner PKV beachten?

Bevor du deine Zusatzversicherung kündigst, solltest du folgende Punkte beachten:

  • Risiko einer Wiederaufnahme: Einmal gekündigt, kann es sein, dass du in Zukunft aufgrund deines Gesundheitszustands keine neue Versicherung mehr abschließen kannst.
  • Kostensteigerung: Dein Alter und deine Gesundheit bei Vertragsabschluss bestimmen die Höhe deiner Beiträge. Ein späterer Wiedereinstieg kann mit erheblich höheren Kosten verbunden sein. Warum das so ist, erklären wir dir in unserem Artikel zu den Kosten der privaten Krankenversicherung.

Wie lange ist die Kündigungsfrist der privaten Krankenversicherung?

Die Kündigungsfrist der privaten Krankenversicherung beträgt in der Regel 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Dein Kündigungsschreiben muss daher spätestens 3 Monate vor der nächsten Hauptfälligkeit beim Versicherer eingehen. Allerdings ist eine Kündigung erst nach einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren möglich. Um sicherzugehen, dass du alle Fristen einhältst, solltest du dein genaues Kündigungsdatum direkt bei deinem Versicherer erfragen.

ℹ️ Ein Beispiel: Hanna schließt eine private Krankenversicherung mit Versicherungsbeginn 01.07.2025 ab. Die Hauptfälligkeit des Vertrags ist stets der 01.07. Nach 3 Jahren, also am 01.07.2028, endet die Mindestlaufzeit. Möchte Hanna kündigen, muss ihr Kündigungsschreiben spätestens 3 Monate zuvor, also vor dem 01.04.2028, beim Versicherer eingehen. Danach kann Hanna jährlich zum 01.07. kündigen, das Kündigungsschreiben muss jedoch spätestens am 01.04. beim Versicherer eingegangen sein.

Wie funktioniert die Kündigung der PKV – Schritt für Schritt?

Schick deine Kündigung per E-Mail und fordere eine Empfangsbestätigung an. Alternativ kannst du sie per Einschreiben versenden, um einen Nachweis über den fristgerechten Eingang zu haben. Anschließend sendet dir dein Versicherer (meist per Post) eine Kündigungsbestätigung mit dem Vertragsenddatum. Ab diesem Datum erlischt dein Versicherungsschutz. Dein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung bleibt natürlich weiter aufrecht.

Kündigungsschreiben private Krankenversicherung: Vorlage & Muster

Das Kündigungsschreiben deiner privaten Krankenversicherung sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Deine Kontaktdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Die Anschrift des Versicherers (Name, Adresse)
  • Die Polizzennummer von deinem Vertrag
  • Zeitpunkt der Kündigung (z.B. “zum ehestmöglichen Zeitpunkt”)
  • Aufforderung zur Übermittlung einer Kündigungsbestätigung
  • Deine Unterschrift (per Hand oder digital z.B. per ID-Austria)

Hier ein Musterschreiben für die Kündigung:

Maria Musterfrau
11.06.1998
Mustergasse 23
8010 Graz

Muster Versicherung AG
Musterstraße 8
8010 Graz

Graz, 06.10.2025

Kündigung Vertrag: 123-45678.9876

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit kündige ich den Vertrag mit der Polizzennummer 123-45678.9876 zum ehestmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte um Kenntnisnahme sowie Zusendung eines entsprechenden Stornoberichtes an maria.musterfrau@example.com

Vielen Dank und schöne Grüße!

Maria Musterfrau
Ein Muster von einem Kündigungsschreiben für eine private Krankenversicherung in Österreich.

Ein Musterschreiben für die Kündigung der privaten Krankenversicherung.

Was passiert nach der Kündigung der privaten Krankenversicherung?

Nach der Kündigung deiner privaten Krankenversicherung bleibt dein Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vollständig aufrecht. Was sich ändert: Du verlierst den Anspruch auf Leistungen, die nur deine Zusatzversicherung abgedeckt hat: Allen voran die Behandlung als Privatpatient*in in der Sonderklasse und die freie Arztwahl bei Wahlärzt*innen.

Was du nach der Kündigung nicht mehr hast

  • Sonderklasse im Krankenhaus: Du wirst nach der Kündigung in der allgemeinen Gebührenklasse behandelt (kein Einbettzimmer, kein Chefarzt).
  • Wahlarzt-Kostenerstattung: Rechnungen von Wahlärzt*innen werden nicht mehr erstattet. Du trägst diese Kosten vollständig selbst.
  • Zahnzusatzleistungen oder andere Bausteine: Falls dein Vertrag Zusatzbausteine wie Zahnersatz, Krankentagegeld oder Vorsorge-Pakete enthalten hat, entfallen auch diese.

Wiedereinstieg in die private Krankenversicherung: Was dich erwartet

Eine Kündigung ist schwer rückgängig zu machen. Wer später wieder eine private Zusatzversicherung abschließen möchte, muss mit diesen Konsequenzen rechnen:

  • Gesundheitsprüfung: Bei einem Neuabschluss bewertet der Versicherer deinen aktuellen Gesundheitszustand. Vorerkrankungen, die du in der Zwischenzeit entwickelt hast, können zu Risikoausschlüssen, Prämienzuschlägen oder einer vollständigen Ablehnung führen.
  • Höhere Prämien: Dein Einstiegsalter bei Vertragsabschluss ist ein zentraler Faktor für die Prämienhöhe. Wer mit 45 neu einsteigt, zahlt deutlich mehr als jemand, der mit 30 eingestiegen ist, auch bei identischer Leistung.
  • Verlust der bisherigen Konditionen: Tarife, Leistungsumfang und Selbstbehaltregelungen deines alten Vertrags lassen sich nicht wiederherstellen. Du startest mit einem neuen Vertrag unter den dann aktuellen Bedingungen.

Wechsel der privaten Krankenversicherung: So funktioniert’s

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ist nach der Mindestlaufzeit von 3 Jahren möglich und sinnvoll, wenn ein anderer Anbieter bessere Leistungen oder günstigere Konditionen bietet. Wichtig ist, die neue Versicherung erst abzuschließen, wenn die schriftliche Zusage vorliegt, und erst danach die alte zu kündigen.

Wann lohnt sich ein Wechsel der privaten Krankenversicherung?

Hohe Prämien, eingeschränkte Leistungen oder unzureichender Service können einen Wechsel der privaten Krankenversicherung empfehlenswert machen. Ein anderer Anbieter kann bessere Leistungen oder günstigere Konditionen bieten und so das Preis-Leistungs-Verhältnis verbessern.

So funktioniert der Wechsel

  1. Kündigungsfrist & Vertragsende klären: Informiere dich über die Kündigungsfrist und das genaue Vertragsende. In der Regel beträgt die Frist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Jedoch ist eine Kündigung frühestens nach 3 Jahren Vertragslaufzeit möglich.
  2. Vergleich der Angebote: Recherchiere und vergleiche verschiedene Anbieter, um eine Versicherung zu finden, die besser zu deinen Bedürfnissen passt.
  3. Neue Versicherung beantragen:
    • Falls möglich, lasse einen „Probeantrag“ durchführen. Dabei prüft der neue Versicherer deine Gesundheitsdaten und gibt dir eine Einschätzung, ob du angenommen wirst und unter welchen Bedingungen.
    • Stelle sicher, dass dein neuer Vertrag direkt nach dem Ende deiner alten Versicherung beginnt. Damit gewährleistest du einen lückenlosen Versicherungsschutz. Wenn sich die Laufzeiten überschneiden, wird der neue Versicherer gemeinsam mit dir eine Lösung finden. Eine doppelte Absicherung kann nämlich rechtlich oder laut den Bedingungen deiner Versicherung verboten sein (Bereicherungsverbot).
  4. Alte Versicherung kündigen: Kündige deine bestehende Versicherung erst, wenn du die schriftliche Zusage der neuen Versicherung hast. Sonst könntest du vorübergehend ohne Versicherung sein, da du eine einmal ausgesprochene Kündigung nicht einfach zurücknehmen kannst.
  5. Fertig 🎉

Austritt aus gemeinsamem PKV-Vertrag: Rechte & Folgen

Tritt eine Person aus einem gemeinsamen PKV-Vertrag aus, kann der Versicherer innerhalb eines Monats den gesamten Vertrag für alle Versicherten kündigen – eine sogenannte Gegenkündigung. Mit einer vorab durchgeführten Aktentrennung lässt sich das vermeiden.

Gründe für den Austritt

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Person aus einer gemeinsamen privaten Krankenversicherung austreten möchte oder muss:

  • Wunsch nach Eigenständigkeit: Ein Kind wird erwachsen und möchte die Versicherung selbst übernehmen.
  • Geänderte Lebensumstände: Gemeinsame Verträge sind nicht mehr möglich, z.B. wenn:
    • Erwachsene Kinder erfüllen die Voraussetzungen für eine Kinderprämie nicht mehr.
    • Eine Person zieht an eine andere Adresse, die nicht mehr mit der Familienversicherung übereinstimmt.
  • Persönliche Entscheidungen: Manche verzichten bewusst auf eine private Krankenversicherung, während andere nach einer alternativen Absicherung suchen. Eltern können zudem entscheiden, dass ihre Kinder ab einem bestimmten Alter eine eigene Versicherung abschließen sollen.

Vorsicht bei der Kündigung

Bei Verträgen mit mehreren versicherten Personen ist besondere Vorsicht geboten. Wird eine einzelne Person aus der Polizze herausgenommen, kann der Versicherer eine sogenannte “Gegenkündigung” aussprechen. Das bedeutet, dass der gesamte Vertrag für alle Versicherten gekündigt wird. Der Versicherer hat hierfür eine Frist von einem Monat.

Falls eine Gegenkündigung erfolgt, kannst du innerhalb eines Monats die ursprüngliche Kündigung zurücknehmen und den Versicherungsschutz behalten.

Bei Wegzug ins Ausland oder Wegfall der gesetzlichen Krankenversicherung einer Person sieht das anders aus: Die betroffene Person wird aus dem Vertrag entfernt, ohne dass es zu einer Gegenkündigung kommt.

So lässt sich eine Gegenkündigung vermeiden

Um eine Gegenkündigung zu verhindern, kann vorab eine sogenannte “Aktentrennung” durchgeführt werden. Dabei wird der bestehende Vertrag aufgeteilt, sodass die betroffene Person eine eigene Versicherung erhält. Der neue Vertrag unterliegt dann einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren, danach kann dieser regulär gekündigt werden.

Kündigung der privaten Krankenversicherung durch den Versicherer

Die Kündigung deiner Zusatzversicherung durch den Versicherer ist in Österreich stark eingeschränkt. Anders als bei vielen Sachversicherungen darf dein Anbieter den Vertrag nicht kündigen, nur weil du oft krank bist oder hohe Arztrechnungen einreichst. Dein Schutz für Privatarzt- und Sonderklasse-Leistungen bleibt bestehen, wobei die Tagesgeld-Versicherung eine Ausnahme bildet.

Wann darf der Versicherer außerordentlich kündigen?

Hier greift das Sonderkündigungsrecht des Versicherers (laut § 6 VersVG). Eine Kündigung ist nur in wenigen, klar definierten Fällen zulässig:

  • Prämien­zahlungs­verzug: Du bist mit den Beiträgen im Rückstand und reagierst nicht auf Mahnungen.
  • Obliegenheits­verletzung: Du meldest z.B. einen Auslands­umzug nicht.
  • Falsche Angaben beim Antrag: Gesundheits­fragen wurden unvollständig oder bewusst falsch beantwortet.

Umgekehrt kannst auch du das Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn der Versicherer unzulässig Prämien erhöht oder vertragliche Leistungen einschränkt.

Unser Fazit: Was ist besser – kündigen oder wechseln?

Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung zahlt sich in den meisten Fällen nicht aus, da ein späterer Wiedereinstieg mit Nachteilen (z.B. höhere Prämie, Ablehnung) verbunden sein kann.

Ein Wechsel oder Konvertierung (Anpassung deiner bestehenden Versicherung) kann hingegen sinnvoll sein, wenn ein anderer Anbieter eine günstigere Prämie oder umfassendere Leistungen bietet. Dabei sollte man jedoch vorsichtig vorgehen, da eine unüberlegte Kündigung dazu führen kann, ohne Versicherungsschutz dazustehen.

Bevor du dich entscheidest, ist es wichtig, Kündigungsfristen zu prüfen und eine schriftliche Zusage der neuen Versicherung abzuwarten. Eine gründliche Recherche und Beratung helfen, die beste Lösung für deine individuelle Situation zu finden. Die Versicherungs-App Sophia und ihr Expert*innen-Team helfen dir dabei gerne – kostenlos und unverbindlich.

FAQ zu Kündigung und Wechsel der PKV

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Das bedeutet, dass dein Kündigungsschreiben spätestens 3 Monate vor der nächsten Hauptfälligkeit bei der Versicherung eingegangen sein muss. Die genauen Fristen findest du in deinem Vertrag, du kannst sie direkt bei deinem Anbieter erfragen. Auch kannst du den Vertrag erst nach einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren kündigen.

Du kannst deine private Krankenversicherung in der Regel erst nach einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren kündigen. Danach gilt meist eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit, was bedeutet, dass dein Kündigungsschreiben spätestens 3 Monate vor dem jährlichen Vertragsstichtag beim Versicherer eingehen muss, damit die Kündigung wirksam wird.

Bevor du deine private Krankenversicherung kündigst, solltest du folgende Alternativen prüfen: Eine Beitragsfreistellung pausiert deinen Vertrag vorübergehend, ohne ihn zu beenden. Ein Tarif-Downgrade (etwa in einen „Sonderklasse mit Option"-Tarif) senkt die monatliche Prämie bei reduziertem Leistungsumfang. Du kannst auch einzelne Zusatzbausteine kündigen, die du nicht mehr benötigst, oder deinen Selbstbehalt erhöhen, um die Prämie zu senken. Ein Anbieterwechsel kann sinnvoll sein, wenn ein anderer Versicherer dieselbe Deckung günstiger anbietet. Eine vollständige Kündigung sollte immer das letzte Mittel sein, da ein späterer Wiedereinstieg schwieriger und teurer werden kann.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und fristgerecht beim Versicherer eingehen. Du solltest eine Empfangsbestätigung anfordern oder die Kündigung per Einschreiben verschicken, um einen Nachweis zu haben. Je nach Vertragsbedingungen kann die Kündigung erst nach einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren möglich sein, in der Regel mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit. Lies die Vertragsbedingungen genau, um keine unerwarteten Probleme zu bekommen. In den seltensten Fällen ist die Kündigung jedoch die richtige Wahl. Abhängig von deinem Grund gibt es oft alternative Lösungen: Etwa einen Tarifwechsel, eine Beitragsfreistellung oder Leistungskürzungen. Bedenke, dass du nach einer Kündigung später eventuell gar keine Zusatzversicherung mehr bekommst oder nur zu deutlich höheren Monatsprämien. Lass dich deshalb unbedingt von Versicherungsexpert*innen beraten, bevor du deine Versicherung auflöst.

Ja, viele Versicherer erlauben eine vorübergehende Beitragsfreistellung. Das bedeutet, dein Vertrag bleibt bestehen, du zahlst für einen begrenzten Zeitraum keine Prämie, erhältst aber auch keine Leistung. Der genaue Zeitraum und die Bedingungen sind je nach Versicherer unterschiedlich. Die Beitragsfreistellung ist eine sinnvolle Alternative zur Kündigung, wenn du dich in einer vorübergehenden finanziellen Engpasssituation befindest.

Nach der Kündigung bleibt dein Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung vollständig aufrecht. Was wegfällt: die Behandlung als Privatpatient*in in der Sonderklasse, die Kostenerstattung bei Wahlärzt*innen sowie alle weiteren Bausteine deiner Zusatzversicherung. Ein späterer Wiedereinstieg ist möglich, aber mit Hürden verbunden: Du durchläufst eine neue Gesundheitsprüfung, zahlst eine höhere Prämie aufgrund deines dann höheren Einstiegsalters und kannst bei Vorerkrankungen abgelehnt oder mit Risikoausschlüssen konfrontiert werden.

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung erfordert etwas Planung. Zunächst musst du sicherstellen, dass du die Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren einhalten kannst. Danach solltest du prüfen, welche Kündigungsfrist für deinen aktuellen Vertrag gilt. In der Regel beträgt sie 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Bevor du kündigst, solltest du bereits eine neue Versicherung gefunden haben, um lückenlosen Schutz zu gewährleisten. Sobald dein neuer Anbieter die Annahme bestätigt hat, kannst du deine alte Versicherung fristgerecht kündigen.

Eine ausgesprochene Kündigung kann grundsätzlich nicht einfach zurückgenommen werden – der Versicherer ist nicht verpflichtet, sie zu akzeptieren. Eine Ausnahme gibt es bei der Gegenkündigung: Kündigt der Versicherer als Reaktion auf den Austritt einer mitversicherten Person den gesamten Vertrag, hast du einen Monat Zeit, deine ursprüngliche Kündigung zurückzuziehen und den Versicherungsschutz zu behalten. Außerhalb dieser Situation gilt: Sobald die Kündigung beim Versicherer eingegangen ist, ist sie bindend. Wende dich im Zweifel sofort an deinen Versicherer, um die Optionen in deinem konkreten Fall zu klären.

Ja, du kannst deine PKV kündigen bei einem Umzug ins Ausland. Verlegst du deinen Hauptwohnsitz ins Ausland, endet automatisch deine österreichische gesetzliche Krankenversicherung. Da deine PKV darauf aufbaut, verliert auch sie ihre Gültigkeit. Informiere deinen Versicherer daher sofort über den Umzug: Bleibt die Meldung aus, läuft der Vertrag weiter, du zahlst weiter Beiträge und riskierst im Leistungsfall eine Leistungsverweigerung wegen verletzter Meldepflicht.

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt dem Versicherer, deine private Krankenversicherung außerordentlich zu beenden, wenn du grob gegen Pflichten wie pünktliche Prämienzahlung oder wahrheitsgemäße Angaben verstoßen hast. Es greift unter anderem bei dauerhaftem Zahlungsverzug, vorsätzlichen Falschangaben im Antrag oder schweren Obliegenheitsverletzungen. Eine Kündigung allein wegen hoher Behandlungskosten ist nicht zulässig, dein Privatarzt- und Sonderklasseschutz bleibt also selbst bei häufigen Leistungsfällen bestehen. Umgekehrt kannst du auch das Sonderkündigungsrecht nutzen, falls der Versicherer unzulässig Prämien erhöht oder vertragliche Leistungen einschränkt.

Im Leistungsfall, beispielsweise wenn Arztrechnungen erstattet werden, darf der Versicherer den Vertrag nicht kündigen. Dies unterscheidet sich von anderen Versicherungen, wie etwa der Haushaltsversicherung. Eine Ausnahme bildet die Tagesgeld-Versicherung. Dein Versicherungsschutz für Privatarzt- oder Sonderklasse-Leistungen bleibt selbst bei häufigen Krankheiten oder hohen Behandlungskosten bestehen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Der Versicherer kann den Vertrag außerordentlich kündigen (Sonderkündigungsrecht), wenn du deine Prämien nicht zahlst, Obliegenheiten (z.B. Meldepflichten) verletzt oder bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht hast.

Wenn eine Person aus einem gemeinsamen Vertrag austritt, kann der Versicherer den gesamten Vertrag für alle Versicherten kündigen. Das nennt man Gegenkündigung. Sie tritt dann auf, wenn der Vertrag sich durch das Ausscheiden einer Person wesentlich verändert. Um das zu vermeiden, kann man vorab eine Aktentrennung durchführen, bei der der Vertrag in zwei einzelne Verträge aufgeteilt wird.

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