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Gesetzliche oder private Krankenversicherung in Österreich: Die Unterschiede im Vergleich

26 min • Aktualisiert: 15.10.2026

Verfasst von Sebastian Peischl (Mitgründer) • Fachlich geprüft von Karl Haas (Mitgründer, Gewerberechtlicher Geschäftsführer & Versicherungsmakler)

Unabhängiger Versicherungsmakler gem. § 94 Z 76 GewO 1994 • GISA-Nr. 32225518 • ⭐4,9/5 (238+ Bewertungen) • 7.500+ Nutzer*innen

Eine Ärztin steht zwischen zwei Ärzten. Ein Symbolbild für die Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung in Österreich.

Die Krankenversicherung in Österreich besteht aus zwei Säulen: Fast alle Personen sind automatisch über die gesetzliche Krankenversicherung pflichtversichert, die alle medizinisch notwendigen Behandlungen übernimmt. Die private Krankenversicherung ist eine freiwillige Ergänzung für Wahlärzt*innen, Sonderklasse im Krankenhaus und kürzere Wartezeiten. Hier erfährst du, wie sich beide bei Kosten, Leistungen und Zugang unterscheiden, was gilt, wenn du nicht pflichtversichert bist, und wann wir eine private Krankenversicherung empfehlen.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung: Das Wichtigste im Überblick

Die gesetzliche Krankenversicherung ist in Österreich Pflicht und sichert die medizinische Grundversorgung, die private Krankenversicherung ist eine freiwillige Ergänzung für mehr Komfort und freie Arztwahl.

  • In Österreich gilt die Pflichtversicherung: Wer arbeitet, eine Pension oder Arbeitslosengeld bezieht, ist automatisch gesetzlich krankenversichert, Angehörige sind oft mitversichert.
  • Die gesetzliche Krankenversicherung kostet einen Prozentsatz des Einkommens, für Angestellte 7,65%. Zuständig ist je nach Beruf die ÖGK, die SVS oder die BVAEB.
  • Die private Krankenversicherung sichert Sonderklasse im Krankenhaus, Wahlärzt*innen und kürzere Wartezeiten ab. Ihre Prämie hängt von Alter, Gesundheitszustand, Wohnbundesland und Tarif ab: Ein Optionstarif kostet für 30-Jährige ab 8 €, eine Privatarzt-Versicherung ab 35 € im Monat.
  • Ohne Pflichtversicherung bleibt die Selbstversicherung bei der ÖGK um 565,25 € im Monat oder eine private Vollkosten-Krankenversicherung ab rund 374 € (für 30-Jährige, mit Gesundheitsprüfung).
  • Mit der Kombination aus gesetzlicher und privater Versicherung sicherst du deine Grundversorgung und erweiterst sie gezielt um die Leistungen, die dir wichtig sind.

🤝 Hinweis zur Unabhängigkeit: Als unabhängige Versicherungsmakler erhalten wir eine Provision, wenn du über uns einen Vertrag abschließt – diese ist bereits in der Prämie enthalten und verursacht keine Zusatzkosten für dich. Alle Kosten- und Tarifangaben in diesem Artikel basieren zudem auf einem Vergleich der 10 in Österreich aktiven Anbieter für die private Krankenversicherung (Stand Oktober 2026).

Eine Pyramide zeigt die Hierarchie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung in Österreich, wobei die PKV auf der gesetzlichen aufbaut.

Die private Krankenversicherung baut in Österreich in der Regel auf die gesetzliche Krankenversicherung auf.

Die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich

Die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich ist eine Pflichtversicherung: Wer arbeitet, eine Pension oder Arbeitslosengeld bezieht, ist automatisch bei einer der drei Krankenkassen ÖGK, SVS oder BVAEB versichert. Der Beitrag ist ein Prozentsatz des Einkommens, für Angestellte 7,65%. Dafür übernimmt sie unabhängig vom Gesundheitszustand alle medizinisch notwendigen Behandlungen bei Kassenärzt*innen, Medikamente gegen Rezeptgebühr und Spitalsaufenthalte in der allgemeinen Klasse.

Was ist die gesetzliche Krankenversicherung?

Damit das Gesundheitssystem in Österreich funktioniert, ist es wichtig, dass alle mitmachen. Deshalb ist die Krankenversicherung in Österreich als Pflichtversicherung organisiert, es gibt nur ganz wenige Ausnahmen. Die Pflichtversicherung sorgt dafür, dass du auch dann zu Ärzt*innen gehen kannst, wenn das Geld gerade knapp ist.

Die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich sorgt dafür, dass du im Krankheitsfall abgesichert bist. Sie übernimmt die Kosten für Arztbesuche, Medikamente, Spitalsaufenthalte und viele weitere Gesundheitsleistungen. Finanziert wird sie durch Beiträge, die automatisch vom Gehalt oder von anderen Einkünften abgezogen werden.

Wie das österreichische Versicherungssystem insgesamt aufgebaut ist, erklären wir in unserem Beitrag Das österreichische Versicherungssystem einfach erklärt.

Wie funktioniert die gesetzliche Krankenversicherung?

Sobald du in Österreich einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehst oder bestimmte Voraussetzungen erfüllst, bist du automatisch bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Die Kasse verwaltet deine Beiträge und organisiert deine medizinische Versorgung. Der Zugang zu Ärzt*innen, Krankenhäusern und Medikamenten ist damit gesichert.

In den meisten Fällen zeigst du einfach deine e-card in der Praxis vor. Die Abrechnung erfolgt dann direkt bei deiner Krankenversicherung (z.B. ÖGK). Das gilt für alle abgedeckten Leistungen bei Kassenärzt*innen. Ob dabei ein Selbstbehalt anfällt, hängt von deiner Krankenkasse ab. In manchen Fällen musst du jedoch in Vorleistung gehen, etwa wenn du eine Privatleistung (z.B. Wahlarzt/-ärztin) in Anspruch nimmst. Manchmal übernimmt die gesetzliche Krankenkasse trotzdem einen Teil der Kosten. Dann kannst du die Rechnung nachträglich bei deiner Krankenkasse einreichen und bekommst einen Teil des Geldes zurückerstattet.

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich?

Die gesetzliche Krankenversicherung kostet in Österreich einen Prozentsatz des Einkommens. Für Angestellte beträgt der Betrag 2026 insgesamt 7,65% ihres Bruttogehalts, davon tragen sie selbst 3,87% und der Dienstgeber 3,78%. Berechnet wird der Beitrag höchstens bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 6.930 € im Monat. Selbstständige zahlen bei der SVS 6,8%, Beamt*innen bei der BVAEB 7,635% und Pensionist*innen 6% ihrer Pension. Mitversicherte Angehörige zahlen keinen eigenen Beitrag.

Stand 2026
Versichertengruppe Beitrag zur Krankenversicherung Selbstbehalt bei Kassenärzt*innen
Angestellte (ÖGK) 7,65% vom Bruttogehalt (3,87% Dienstnehmer*in, 3,78% Dienstgeber*in) Keiner
Selbstständige (SVS) 6,8% der Beitragsgrundlage 20%, halbiert mit "Selbständig Gesund"
Beamt*innen (BVAEB) 7,635% (4,10% Dienstnehmer*in, 3,535% Dienstgeber*in) 20% seit 1. Juni 2026, Kinder ausgenommen
Pensionist*innen 6% der Pension Je nach Träger (ÖGK: keiner)

Dazu kommen kleinere Fixkosten: Für jedes Medikament auf Rezept zahlst du 7,55 € Rezeptgebühr, insgesamt aber höchstens 2% deines Jahresnettoeinkommens. Für die e-card wird jährlich ein Service-Entgelt von 25 € eingehoben. Mitversicherte Angehörige und von der Rezeptgebühr befreite Personen zahlen es nicht.

Was eine private Krankenversicherung kostet, hängt dagegen nicht vom Einkommen ab, sondern von Alter, Gesundheitszustand, Wohnbundesland und Tarif. Konkrete Prämien findest du in unserem Beitrag Was kostet eine private Krankenversicherung?

Welche Krankenkassen gibt es in Österreich?

In Österreich gibt es seit der Sozialversicherungsreform 2020 drei große Träger der gesetzlichen Krankenversicherung: die ÖGK, die SVS und die BVAEB. Ein Träger ist die Organisation, die deine Beiträge verwaltet und deine medizinische Versorgung organisiert. Welcher Träger für dich zuständig ist, hängt von deiner Berufsgruppe ab, aussuchen kannst du ihn dir nicht. Daneben gibt es für bestimmte Landes- und Gemeindebedienstete eigene Krankenfürsorgeanstalten (KFA).

Die Träger übernehmen unterschiedlich hohe Anteile der Behandlungskosten, etwa bei Wahlärzt*innen. Das wirkt sich auch auf eine private Krankenversicherung aus: Sie deckt in der Regel den Restbetrag, und je mehr deine gesetzliche Versicherung übernimmt, desto günstiger ist meist deine private Prämie.

Pflichtversicherung: Wer ist in Österreich gesetzlich krankenversichert?

Pflichtversicherung bedeutet, dass du ohne eigenen Antrag automatisch gesetzlich krankenversichert bist. In Österreich gilt das für alle, die mehr als geringfügig angestellt oder selbstständig tätig sind, sowie für Personen, die eine Pension, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen. Kinder sind bis 18, in Ausbildung bis 27 Jahre bei ihren Eltern mitversichert. Wer nicht erfasst ist, kann sich bei der ÖGK selbst versichern.

Kinder, Schüler*innen und Studierende

Kinder und Jugendliche sind kostenlos über ihre Eltern mitversichert, solange sie noch nicht 18 Jahre alt sind. Anschließend kannst du noch bis zu 2 Jahre lang mitversichert werden, wenn du auf Arbeitssuche bist. Studierende können bis zum 27. Lebensjahr bei den Eltern mitversichert bleiben, solange sie ordentlich inskribiert sind.

Selbstversicherung für Studierende

Wenn du nicht mehr über deine Eltern versichert sein kannst, hast du die Möglichkeit der studentischen Selbstversicherung. Voraussetzung ist die ordentliche Inskription an einer österreichischen Hochschule. Die Selbstversicherung für Studierende läuft über die ÖGK und kostet 78,84 € pro Monat (Stand 2026).

Angestellte und geringfügig Beschäftigte

Falls du dein eigenes Einkommen verdienst und mehr als geringfügig angestellt bist, dann bist du automatisch bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt aktuell bei 551,10 € pro Monat (Stand 2026). Arbeitnehmer*innen sind meist über die ÖGK versichert, Beamt*innen über die BVAEB. Wenn du unter der Geringfügigkeitsgrenze verdienst, dann kannst du eine Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung bei der ÖGK abschließen.

Arbeitssuchende

Auch wer arbeitssuchend gemeldet ist, bleibt über das Arbeitsmarktservice (AMS) versichert. Die Krankenversicherung besteht meist für die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe.

Pensionist*innen

Pensionist*innen sind automatisch über ihren Pensionsbezug krankenversichert, meistens bei der ÖGK oder BVAEB.

Selbstständige bei der SVS

Selbstständige und Unternehmer*innen sind über die SVS versichert. Hier gibt es zwei Modelle:

  • SVS-Sachleister: Standardmodell mit Zugang zu Vertragsärzt*innen. Als Sachleister bekommst du die meisten Leistungen direkt über die Krankenkasse, ohne dass du vor Ort bezahlen musst. Für ärztliche Hilfe zahlst du aber nachträglich einen Selbstbehalt von 20% (10%, wenn du am Programm “Selbständig Gesund” teilnimmst).
  • SVS-Geldleister: Hier trittst du grundsätzlich als Privatpatient*in auf. Du bezahlst die Behandlung zunächst selbst und bekommst die Kosten später gemäß einem festgelegten Tarif zurückerstattet. Auch bei einem Aufenthalt in der Sonderklasse im Krankenhaus bekommst du einen Teil der Kosten ersetzt. Geldleistungsberechtigt bist du, wenn du versicherungspflichtige Beträge über der sogenannten Sachleistungsgrenze von 97.019,99 € pro Jahr (Stand 2026) aufweist.

Grenzgänger*innen

Grenzgänger*innen, die in Österreich wohnen, aber im Ausland arbeiten, sind grundsätzlich im Arbeitsland krankenversichert. Wer z.B. in Deutschland arbeitet, ist dort versichert und kann mit dem Formular S1 trotzdem Leistungen in Österreich in Anspruch nehmen. Für Grenzgänger*innen in die Schweiz und nach Liechtenstein gibt es ein einmaliges Wahlrecht innerhalb von drei Monaten ab Arbeitsbeginn: Sie können sich bei der ÖGK selbst versichern, die gesetzliche Grundversicherung im Arbeitsland wählen oder eine private Grenzgänger-Krankenversicherung als Ersatz abschließen. Wer die Frist versäumt, wird automatisch im Arbeitsland versichert.

Personen ohne Pflichtversicherung

Wer weder arbeitet noch eine Pension oder Arbeitslosengeld bezieht und auch nicht mitversichert ist, ist nicht automatisch gesetzlich versichert. Das betrifft etwa Personen, die neu nach Österreich ziehen und noch keinen Job haben, Privatiers oder Personen ohne Pensionsanspruch. Sie können sich freiwillig bei der ÖGK selbst versichern oder eine private Vollkosten-Krankenversicherung abschließen. Kosten und Unterschiede beider Wege findest du weiter unten in diesem Beitrag.

Private Krankenversicherung in Österreich: Leistungen und Tarife

Die private Krankenversicherung ist in Österreich eine freiwillige Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ersetzt die Pflichtversicherung nicht, sondern erweitert den Schutz um Leistungen wie Sonderklasse im Krankenhaus, Wahlarztbesuche oder Zahnbehandlungen. Die Tarife werden als einzelne Bausteine abgeschlossen und kosten für 30-Jährige ab 8 € im Monat. Wie viel du zahlst, hängt von Alter, Gesundheitszustand, Wohnbundesland und den gewählten Leistungen ab.

Diese Versicherungen werden von privaten Versicherungsunternehmen angeboten, zum Beispiel von der Wiener Städtischen, Merkur, Allianz, Uniqa, Generali oder Muki. Dabei gibt es eine große Auswahl an verschiedenen Tarifen, die unterschiedliche Leistungen abdecken. Hier ein kurzer Überblick:

Welche Tarife gibt es und was kosten sie?

  • Sonderklasse-Versicherung: Der stationäre Tarif ist für Krankenhausaufenthalte gedacht. Du kannst ein Ein- oder Zweibettzimmer wählen und dir deinen Arzt bzw. deine Ärztin sowie das Krankenhaus für eine Operation selbst aussuchen. Oft hast du dadurch auch eine deutlich kürzere Wartezeit auf deinen OP-Termin.
    • Kosten: Optionstarif ab 8 €, volle Deckung ab 92 € pro Monat.
  • Privatarzt-Versicherung: Besonders beliebt ist der ambulante Tarif. Er übernimmt die Kosten für Wahlarztbesuche. Neben kürzeren Wartezeiten profitierst du von individuellerer Betreuung. Auch Physio- und Psychotherapien sowie alternativmedizinische Behandlungen werden unterstützt. Heilbehelfe wie Brillen, Hörgeräte, Krücken oder Bandagen sind ebenfalls oft inkludiert.
    • Kosten: ab 35 € pro Monat.
  • Tagegeld-Versicherung: Mit einer Krankenhaustagegeld-Versicherung bekommst du für jeden Tag im Krankenhaus einen fixen Betrag. Das Krankengeld funktioniert ähnlich, wird aber auch bei Arbeitsunfähigkeit zuhause ausbezahlt.
    • Kosten: ab 3 € pro Monat.
  • Reisekrankenversicherung: Damit bist du auf Reisen optimal abgesichert. Du kannst sie separat als Jahres- oder Einzelreiseversicherung abschließen. Manche Sonderklasse-Tarife beinhalten sogar automatisch eine Reiseversicherung.
    • Kosten: ab 5 € pro Monat.
  • Zahnzusatzversicherung: Zahnbehandlungen sind in klassischen privaten Krankenversicherungen nicht automatisch enthalten. Einige Sonderklasse- oder Privatarzt-Tarife decken Zahnleistungen ab. Alternativ kannst du eine eigene Zahnzusatzversicherung abschließen.
    • Kosten: ab 22 € pro Monat.

📊 Datengrundlage: Die Kostenangaben basieren auf einem Tarifvergleich der 10 in Österreich aktiven Anbieter für die private Krankenversicherung (Allianz, Uniqa, Merkur, Generali, Wiener Städtische, Grawe, Muki, Donau, ERGO, Wüstenrot; VVO 2025; Stand Oktober 2026). Die Einstiegspreise gelten für 30-jährige Personen. Individuelle Prämien können abweichen.

📕 Für noch mehr Details und Tipps schau dir unseren umfassenden Guide zur privaten Krankenversicherung in Österreich an!

Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung

Der wichtigste Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung liegt in Zugang und Kosten: Die gesetzliche ist Pflicht, kostet einen Prozentsatz des Einkommens und nimmt jede Person ohne Gesundheitsprüfung auf. Die private ist freiwillig, ihre Prämie richtet sich nach Alter, Wohnbundesland, Gesundheitszustand und Tarif, und sie setzt eine Gesundheitsprüfung voraus. Dafür bietet sie Sonderklasse im Krankenhaus, freie Wahl von Wahlärzt*innen und kürzere Wartezeiten.

Die Tabelle zeigt alle Unterschiede auf einen Blick:

Stand 2026
Gesetzliche Krankenversicherung Private Krankenversicherung
Träger ÖGK, SVS, BVAEB (dazu einzelne Krankenfürsorgeanstalten) Private Versicherer, z.B. Merkur, Uniqa, Wiener Städtische
Art Pflichtversicherung, automatisch bei Erwerbstätigkeit oder Leistungsbezug Freiwillige Zusatzversicherung
Beitrag Prozentsatz des Einkommens, z.B. 7,65% für Angestellte Prämie nach Alter, Gesundheitszustand, Wohnbundesland und Tarif, z.B. Privatarzt ab 35 € (Kosten der PKV)
Selbstbehalt Bei Kassenärzt*innen: ÖGK keiner, SVS und BVAEB 20% Je nach Tarif pro Jahr oder pro Spitalsaufenthalt (Selbstbehalt in der PKV)
Familie Kinder beitragsfrei mitversichert, Partner*innen unter bestimmten Voraussetzungen (teils mit 3,4% Zusatzbeitrag) Jede Person braucht einen eigenen Vertrag
Krankenhaus Allgemeine Gebührenklasse (Mehrbettzimmer) im öffentlichen Krankenhaus Sonderklasse (1- oder 2-Bettzimmer) im öffentlichen Krankenhaus, je nach Tarif auch Privatklinik oder Sanatorium
Arzt/Ärztin Kassenärzt*innen (ca. 8.300 in Österreich); Wahlarztbesuche sind möglich, die Kasse erstattet aber nur 80% des Kassentarifs Freie Wahl unter allen Wahl- und Privatärzt*innen (ca. 11.800 in Österreich), Restkosten übernimmt die Versicherung
Wartezeit auf Termine Oft lange Wartezeiten auf Termine und Operationen Meist kurze Wartezeiten auf Termine und Operationen
Wartezeit auf Leistungen Pflichtversicherung: keine; ÖGK-Selbstversicherung: grundsätzlich 6 Monate Je nach Tarif, v.a. für Entbindung und Zahnbehandlungen
Medikamente Verschreibungspflichtige Medikamente gegen Rezeptgebühr von 7,55 € Je nach Tarif teilweise Erstattung, z.B. bei Verschreibung durch Wahlärzt*innen
Sehhilfen Zuschuss nur unter bestimmten, strengen Voraussetzungen (bei Kindern großzügiger) Je nach Tarif Zuschuss zu Brillen und Kontaktlinsen, z.B. im Privatarzt-Tarif
Zahnarzt Basisleistungen (z.B. einfache Füllungen) Höhere Leistungen bei Zahnersatz und Implantaten nur mit eigener Zahnzusatzversicherung
Alternativmedizin Grundsätzlich nicht übernommen Je nach Tarif mitversichert (z.B. Akupunktur, Homöopathie, TCM)
Annahme Keine Gesundheitsprüfung Gesundheitsprüfung erforderlich
Wechsel Krankenkasse nicht frei wählbar, zuständig ist der Träger deiner Berufsgruppe Versicherer frei wählbar, Wechsel möglich, meist mit neuer Gesundheitsprüfung

Vor- und Nachteile der privaten gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung bietet je nach Tarif kürzere Wartezeiten, die freie Wahl von Wahlärzt*innen und Krankenhaus, ein Ein- oder Zweibettzimmer in der Sonderklasse sowie höhere Leistungen bei Sehhilfen, Therapien und alternativen Heilmethoden.

Dem stehen auch Nachteile gegenüber: Die Prämie hängt von Alter und Gesundheitszustand ab und steigt über die Jahre, für die Aufnahme ist eine Gesundheitsprüfung nötig und je nach Tarif gelten zu Beginn Wartezeiten.

📕 Alle Vor- und Nachteile im Detail findest du in unserem Ratgeber zu den Vor- und Nachteilen der privaten Krankenversicherung.

Ohne Pflichtversicherung: ÖGK-Selbstversicherung oder private Vollkosten-Krankenversicherung?

Wer in Österreich weder pflichtversichert noch mitversichert ist, hat zwei Möglichkeiten: die freiwillige Selbstversicherung bei der ÖGK oder eine private Vollkosten-Krankenversicherung. Die Selbstversicherung kostet 565,25 € im Monat (Stand 2026), es gibt keine Gesundheitsprüfung, aber eine Wartezeit von sechs Monaten. Private Vollkosten-Tarife gibt es für 30-Jährige ab rund 374 € im Monat, sie setzen aber eine Gesundheitsprüfung voraus. Für junge, gesunde Menschen ist die private Variante daher oft die günstigere Wahl.

Stand 2026; private Tarife laut unseren Anbieter-Ratgebern (Stand Mai bis September 2026).
ÖGK-Selbstversicherung Private Vollkosten-Krankenversicherung
Beitrag 565,25 € pro Monat (Stand 2026), unabhängig von Alter und Gesundheitszustand Ab rund 374 € pro Monat für 30-Jährige, abhängig von Alter, Wohnbundesland, Gesundheitszustand und Tarif
Herabsetzung Auf Antrag bei geringem Einkommen möglich Nicht möglich
Gesundheits­prüfung Keine Ja, Ablehnung oder Zuschläge möglich
Wartezeit Grundsätzlich 6 Monate, entfällt bei lückenlosem Anschluss an eine gesetzliche Versicherung Je nach Tarif
Leistungen Wie bei Pflichtversicherten Je nach Tarif auf dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung oder darüber, z.B. mit Sonderklasse
Geeignet für Alle mit Wohnsitz in Österreich, auch mit Vorerkrankungen Vor allem junge, gesunde Personen, z.B. nach dem Zuzug nach Österreich

Was kostet die Selbstversicherung bei der ÖGK?

Die Selbstversicherung bei der ÖGK kostet 2026 monatlich 565,25 €, unabhängig von Alter und Gesundheitszustand. Bei geringem Einkommen kannst du eine Herabsetzung beantragen, die alle zwei Jahre erneuert werden muss. Voraussetzung sind ein Wohnsitz in Österreich und der Nachweis, dass du nicht anderweitig versichert bist. Leistungen gibt es grundsätzlich erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten. Sie entfällt, wenn du unmittelbar davor mindestens sechs Wochen oder in den letzten zwölf Monaten mindestens 26 Wochen gesetzlich versichert warst.

Typische Situationen, in denen eine Selbstversicherung infrage kommt:

  • Arbeitssuchende ohne AMS-Anspruch: Wer kein Arbeitslosengeld und keine Notstandshilfe (mehr) bezieht, ist nicht mehr über das AMS versichert.
  • Privatiers: Wer von seinem Vermögen lebt und nicht erwerbstätig ist, ist nicht pflichtversichert.
  • Einwander*innen ohne Job: Wer neu nach Österreich zieht und noch keine Beschäftigung hat, ist nicht automatisch versichert.
  • Personen ohne Pensionsanspruch: Wer keine eigene Pension bezieht und nicht mitversichert ist, kann sich selbst versichern.

Was kostet eine private Vollkosten-Krankenversicherung?

Eine private Vollkosten-Krankenversicherung kostet für 30-Jährige ab rund 374 € im Monat. Sie ersetzt die gesetzliche Krankenversicherung vollständig und richtet sich an Personen, die in Österreich nicht gesetzlich versichert sind, etwa nach dem Zuzug ohne Job oder als Privatier. Mehrere österreichische Versicherer bieten solche Tarife an, z.B. die Allianz mit dem Tarif NSV (ab rund 374 € mit 750 € Selbstbehalt pro Jahr, ohne Selbstbehalt ab rund 438 €), die Merkur mit dem Basis-Schutz ab rund 407 €, die Uniqa mit PrivatRundum ab rund 428 € und die Wiener Städtische mit MEDplus Kompakt BASIC ab rund 430 €. Alle Preise gelten für 30-Jährige (Stand Mai bis September 2026).

Anders als bei der Selbstversicherung ist eine Gesundheitsprüfung nötig. Wer für ein Visum oder einen Aufenthaltstitel einen Krankenversicherungsnachweis braucht, findet bei spezialisierten Anbietern wie Feelsafe eigene Lösungen. Wer in die Schweiz oder nach Liechtenstein pendelt, findet die passende Absicherung in unserem Beitrag zur Grenzgänger-Krankenversicherung.

Wann wir die private Krankenversicherung empfehlen und wann die gesetzliche Krankenversicherung passt

Gesetzliche oder private Krankenversicherung: Was ist besser? Die gesetzliche Krankenversicherung sichert in Österreich die medizinische Grundversorgung für alle ab. Eine private Krankenversicherung empfehlen wir als Ergänzung, wenn dir Sonderklasse im Krankenhaus, freie Arztwahl und kurze Wartezeiten wichtig sind und deine Grundrisiken bereits abgesichert sind. Wer mit den Kassenleistungen zufrieden ist oder ein knappes Budget hat, ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung gut versorgt.

Die Zahl der Kassenärzt*innen in Österreich stagniert seit Jahrzehnten, während die Zahl der Wahlärzt*innen stark wächst und der Bedarf an ärztlicher Versorgung steigt. Das Resultat sind lange Wartelisten oder Aufnahmestopps für gesetzlich Versicherte. Viele Menschen entscheiden sich deshalb für Wahlärzt*innen. Wenn das nur ein Einzelfall ist, lohnt sich die private Krankenversicherung für dich nicht. Wenn du aber langfristig kurze Wartezeiten und eine freie Arztwahl haben möchtest, zahlt sich die Privatarzt-Versicherung aus.

Ein Liniendiagramm zeigt, dass die Zahl der Privatärztinnen/-ärzte seit 1999 deutlich stieg, während die Zahl der Kassenärztinnen/-ärzte relativ stabil blieb.

Seit Jahren steigt der Bedarf an Ärzten und Ärztinnen in Österreich. Doch die Anzahl an Kassenärztinnen und -ärzten bleibt gleich, während es immer mehr Privatärzte und -ärztinnen gibt. Quelle: Der Standard, Die Presse, ÖÄK, AssCompact 2025

Wann wir die private Krankenversicherung empfehlen

  • Du bist jung und gesund: Je früher du einsteigst, desto günstiger ist die Prämie, und ohne Vorerkrankungen klappt die Aufnahme meist problemlos.
  • Du willst im Ernstfall bestmöglich versorgt sein: Eine Sonderklasse-Versicherung sichert dir ein Ein- oder Zweibettzimmer, die freie Wahl von Operateur*in und Krankenhaus und oft schnellere OP-Termine. Einen Unfall oder eine schwere Krankheit kann man nicht planen.
  • Dein Budget ist knapp, du willst aber im Notfall geschützt sein: Ein Optionstarif (Sonderklasse nach Unfall) kostet ab 8 € im Monat und sichert dir das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung aufzustocken.
  • Ihr plant Kinder: Mit der Baby-Option wird euer Kind nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung privat versichert. Was eine Zusatzversicherung rund um Schwangerschaft und Geburt leistet, erklären wir in einem eigenen Beitrag.
  • Freie Arztwahl und kurze Wartezeiten sind dir im Alltag wichtig: Eine Privatarzt-Versicherung übernimmt Wahlarztkosten und je nach Tarif auch Physio- und Psychotherapie, Sehhilfen sowie alternative Heilmethoden wie Akupunktur oder Osteopathie.
  • Du reist viel: Manche Sonderklasse-Tarife enthalten einen weltweiten Reiseschutz. Meist ist eine eigenständige Reiseversicherung aber flexibler.

Unsere Empfehlung für die Reihenfolge: Starte mit einem Optionstarif oder einer vollen Sonderklasse, ergänze bei Kinderwunsch die Baby-Option und schließe erst danach eine Privatarzt-Versicherung ab.

Wann die gesetzliche Krankenversicherung passt

  • Deine Grundrisiken sind noch nicht abgesichert: Bevor du eine private Krankenversicherung abschließt, sollten Haushalt, Privathaftpflicht, Unfall und Berufsunfähigkeit abgesichert sein. Diese Risiken können dich finanziell deutlich härter treffen als ein Mehrbettzimmer im Spital.
  • Dein Budget ist dauerhaft knapp: Eine private Krankenversicherung ist eine langfristige Fixausgabe, die über die Jahre steigt.
  • Du bist selten krank und mit Kassenärzt*innen zufrieden: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt alle medizinisch notwendigen Behandlungen.
  • Dir geht es vor allem um Zahnbehandlungen: Dann reicht meist eine eigene Zahnzusatzversicherung ab 22 € im Monat, ganz ohne Sonderklasse- oder Privatarzt-Tarif.
  • Du hast Vorerkrankungen: Die Aufnahme in eine private Krankenversicherung kann dann schwierig oder mit Zuschlägen verbunden sein.

Unser Fazit: Gesetzlich oder privat versichern?

In Österreich ist es keine Entweder-oder-Entscheidung: Die gesetzliche Krankenversicherung ist für fast alle Pflicht und sichert die medizinisch notwendige Versorgung, die private Krankenversicherung baut als freiwillige Ergänzung darauf auf. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach dem Einkommen, die private Prämie nach Alter, Gesundheitszustand, Wohnbundesland und Tarif.

Wer mit Kassenärzt*innen gut zurechtkommt oder ein knappes Budget hat, ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung allein gut versorgt. Wem Sonderklasse im Krankenhaus, freie Arztwahl und kurze Wartezeiten wichtig sind, der ergänzt sie am besten früh, solange man jung und gesund ist, zum Beispiel mit einem günstigen Optionstarif oder einer Sonderklasse-Versicherung. Wer nicht pflichtversichert ist, wählt zwischen der ÖGK-Selbstversicherung um 565,25 € und einer privaten Vollkosten-Krankenversicherung, die für junge, gesunde Menschen oft günstiger ist.

Hinweis zur Unabhängigkeit: Wir sind unabhängige Versicherungsmakler und erhalten eine Provision, wenn du über uns einen Vertrag abschließt. Diese ist bereits in der Prämie enthalten, dir entstehen also keine zusätzlichen Kosten. Wir sind an keine Versicherung gebunden oder finanziell mit ihr verflochten.

FAQ: Gesetzliche und private Krankenversicherung in Österreich

Der wichtigste Unterschied zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung in Österreich liegt in Zugang, Kosten und Leistungsumfang. Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung: Wer arbeitet, eine Pension oder Arbeitslosengeld bezieht, ist automatisch bei der ÖGK, der SVS oder der BVAEB versichert. Der Beitrag ist ein Prozentsatz des Einkommens, für Angestellte 7,65%, und es gibt keine Gesundheitsprüfung. Die private Krankenversicherung ist dagegen freiwillig und ergänzt die gesetzliche, statt sie zu ersetzen. Ihre Prämie richtet sich nach Alter, Gesundheitszustand, Wohnbundesland und Tarif, vor dem Abschluss ist eine Gesundheitsprüfung nötig. Dafür bietet sie Leistungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht oder nur teilweise übernimmt: Sonderklasse mit Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, die freie Wahl von Wahlärzt*innen, kürzere Wartezeiten auf Termine und Operationen sowie höhere Zuschüsse etwa für Sehhilfen oder alternative Heilmethoden. Einstiegstarife gibt es für 30-Jährige ab 8 € im Monat.

Ob die gesetzliche Krankenversicherung allein ausreicht oder eine private Ergänzung sinnvoll ist, hängt von den eigenen Bedürfnissen und dem Budget ab. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt alle medizinisch notwendigen Behandlungen bei Kassenärzt*innen und im Krankenhaus und stellt damit die Grundversorgung sicher. Wer selten krank ist, mit Kassenärzt*innen gut zurechtkommt oder ein knappes Budget hat, ist damit gut versorgt. Eine private Krankenversicherung lohnt sich vor allem für Menschen, denen Sonderklasse im Krankenhaus, die freie Arztwahl und kurze Wartezeiten wichtig sind. Am günstigsten ist der Einstieg in jungen Jahren und bei guter Gesundheit, zum Beispiel mit einem Optionstarif ab 8 € im Monat, der sich später ohne neue Gesundheitsprüfung aufstocken lässt. Bevor eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird, sollten aber Grundrisiken wie Haushalt, Privathaftpflicht, Unfall und Berufsunfähigkeit abgesichert sein, weil diese Risiken finanziell deutlich schwerer wiegen als ein Mehrbettzimmer im Spital.

Die drei Begriffe werden oft gleichbedeutend verwendet, meinen aber Unterschiedliches. Die Sozialversicherung ist das gesamte staatliche System in Österreich und umfasst Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung sowie im weiteren Sinn die Arbeitslosenversicherung. Ihre Beiträge sind einkommensabhängig. Die Krankenversicherung ist der Oberbegriff für den Schutz vor Krankheitskosten. Sie kann gesetzlich als Teil der Sozialversicherung oder privat über ein Versicherungsunternehmen bestehen. Eine Krankenkasse ist der konkrete Träger der gesetzlichen Krankenversicherung, also die Organisation, die Beiträge verwaltet und Leistungen organisiert, etwa die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK). Eine Privatversicherung ist dagegen ein freiwilliger Vertrag mit einem privaten Versicherer wie Merkur, Uniqa oder Wiener Städtische. Ihre Prämie hängt nicht vom Einkommen ab, sondern von Alter, Wohnbundesland, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Sie ersetzt die Sozialversicherung nicht, sondern ergänzt deren Leistungen, etwa um Sonderklasse oder Wahlärzt*innen.

In Österreich gibt es seit der Sozialversicherungsreform 2020 drei große Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) versichert Angestellte, Arbeiter*innen, Arbeitssuchende, Studierende und die meisten Pensionist*innen. Die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) ist für Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirt*innen zuständig. Die Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) versichert Beamt*innen, Bedienstete im öffentlichen Dienst sowie Beschäftigte der Eisenbahnen und des Bergbaus. Daneben bestehen für bestimmte Landes- und Gemeindebedienstete eigene Krankenfürsorgeanstalten (KFA). Vor der Reform gab es neun Gebietskrankenkassen, eine je Bundesland, die gemeinsam mit mehreren Betriebskrankenkassen zur ÖGK zusammengelegt wurden. Insgesamt sank die Zahl der Sozialversicherungsträger von 21 auf 5. Als Träger der Krankenversicherung bezeichnet man die Organisation, die die Beiträge verwaltet, Leistungen organisiert und die medizinische Versorgung der Versicherten sicherstellt.

In Österreich richtet sich die zuständige Krankenkasse nach der Berufstätigkeit, frei wählen oder wechseln kann man sie nicht. Angestellte, Arbeiter*innen, Arbeitssuchende, Studierende und die meisten Pensionist*innen sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) versichert. Selbstständige, Gewerbetreibende und Landwirt*innen gehören zur Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS). Beamt*innen, Bedienstete im öffentlichen Dienst sowie Beschäftigte der Eisenbahnen und des Bergbaus sind bei der BVAEB versichert. Ändert sich die Berufstätigkeit, etwa beim Schritt von der Anstellung in die Selbstständigkeit, wechselt automatisch auch die Krankenkasse. Wer mehrere Tätigkeiten ausübt, kann bei mehreren Trägern gleichzeitig versichert sein. Welcher Träger zuständig ist, lässt sich am Lohnzettel nachsehen. Anders ist es bei der privaten Krankenversicherung: Hier ist der Versicherer frei wählbar, und ein Wechsel ist möglich, meist aber mit einer neuen Gesundheitsprüfung verbunden.

Pflichtversicherung bedeutet in Österreich, dass Personen ohne eigenen Antrag automatisch gesetzlich versichert sind, sobald bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. In der Krankenversicherung gilt das für alle, die mehr als geringfügig angestellt sind, also über 551,10 € im Monat verdienen (Stand 2026), für Selbstständige sowie für Personen, die eine Pension, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehen. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem ersten Arbeitstag bzw. mit dem Leistungsbezug. Kinder sind bis 18 Jahre, in Ausbildung bis 27 Jahre bei ihren Eltern mitversichert. Ziel ist, dass jede Person unabhängig von Einkommen oder Gesundheitszustand Zugang zu Ärzt*innen, Medikamenten und Spitalsaufenthalten hat. Eine allgemeine Pflicht, sich selbst zu versichern, gibt es dagegen nicht: Wer weder pflichtversichert noch mitversichert ist, kann sich freiwillig bei der ÖGK selbst versichern. Ausnahmen von der Pflichtversicherung gibt es etwa für bestimmte freie Berufe mit Opting-Out.

Fast alle Personen in Österreich sind über die Pflichtversicherung oder eine Mitversicherung abgesichert, trotzdem gibt es Lücken. Nicht krankenversichert sind etwa Personen, die nach dem Ende einer Beschäftigung keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben oder Meldefristen beim AMS versäumen, mitversicherte Partner*innen nach einer Scheidung oder dem Tod der versicherten Person, Privatiers ohne Erwerbseinkommen sowie Menschen, die neu nach Österreich ziehen und noch keine Beschäftigung haben. Wer in Österreich keine Krankenversicherung hat, muss Arzt- und Spitalskosten selbst bezahlen, und ein Krankenhausaufenthalt kann schnell mehrere Tausend Euro kosten. Die wichtigste Lösung ist die freiwillige Selbstversicherung bei der ÖGK um 565,25 € im Monat (Stand 2026), die bei geringem Einkommen auf Antrag herabgesetzt werden kann. Leistungen gibt es grundsätzlich erst nach sechs Monaten Wartezeit, außer man war unmittelbar davor gesetzlich versichert. Für junge, gesunde Personen ist alternativ eine private Vollkosten-Krankenversicherung möglich.

Ein vollständiger Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung ist in Österreich für die meisten Personen nicht möglich. Anders als in Deutschland gibt es keine Einkommensgrenze, ab der man die gesetzliche Krankenversicherung verlassen kann. Die Pflichtversicherung bleibt bestehen, solange man arbeitet, eine Pension oder Arbeitslosengeld bezieht. Eine private Krankenversicherung kann nur zusätzlich abgeschlossen werden, etwa für Sonderklasse oder Wahlärzt*innen. Eine Ausnahme ist das sogenannte Opting-Out: Die Kammern bestimmter freier Berufe, z.B. von Ärzt*innen, Apotheker*innen, Rechtsanwält*innen oder Ziviltechniker*innen, haben ihre selbständigen Mitglieder von der Pflichtversicherung bei der SVS ausgenommen. Diese wählen dann selbst, ob sie sich privat, etwa über die Gruppenkrankenversicherung ihrer Kammer, oder gesetzlich über eine Selbstversicherung bei SVS oder ÖGK versichern. Ein späterer Wechsel zwischen den Varianten ist nur eingeschränkt möglich. Wer nicht pflichtversichert ist, kann statt der ÖGK-Selbstversicherung eine private Vollkosten-Krankenversicherung abschließen.

Eine private Krankenkasse, die die gesetzliche Krankenversicherung vollständig ersetzt, gibt es in Österreich für die meisten Menschen nicht. Die gesetzliche Pflichtversicherung bei ÖGK, SVS oder BVAEB bleibt bestehen, die private Krankenversicherung ergänzt sie. Angeboten wird sie von zehn Versicherern in Österreich, darunter Merkur, Uniqa, Wiener Städtische und Allianz. Abgeschlossen werden einzelne Bausteine: die Sonderklasse-Versicherung für Krankenhausaufenthalte ab 92 € im Monat (als Optionstarif ab 8 €), die Privatarzt-Versicherung für Wahlärzt*innen ab 35 €, eine Zahnzusatzversicherung ab 22 € oder eine Tagegeld-Versicherung ab 3 €, jeweils für 30-Jährige (Stand Oktober 2026). Tarife, die die gesetzliche Krankenversicherung ganz ersetzen, sogenannte Vollkosten-Krankenversicherungen, gibt es nur für Personen ohne gesetzliche Krankenversicherung, etwa nach dem Zuzug nach Österreich, sowie für freie Berufe mit Opting-Out.

Wer in Österreich kein eigenes Einkommen hat, hat mehrere Möglichkeiten, krankenversichert zu bleiben. Zuerst lohnt sich ein Blick auf die Mitversicherung: Kinder sind bis 18, in Ausbildung bis 27 Jahre bei den Eltern mitversichert. Ehe- und eingetragene Partner*innen ohne eigene Versicherung können beim Partner oder der Partnerin mitversichert werden, teils gegen einen Zusatzbeitrag von 3,4% vom Einkommen der versicherten Person. Wer Arbeitslosengeld, Notstandshilfe oder Sozialhilfe bezieht, ist darüber versichert. Bleibt keine dieser Möglichkeiten, ist die freiwillige Selbstversicherung bei der ÖGK der wichtigste Weg. Sie kostet 565,25 € im Monat (Stand 2026), lässt sich bei geringem Einkommen aber auf Antrag herabsetzen (der Antrag muss alle zwei Jahre erneuert werden). Studierende zahlen für die studentische Selbstversicherung nur 78,84 € im Monat. Eine private Vollkosten-Krankenversicherung ist ohne Einkommen meist keine Alternative, weil sie für 30-Jährige ab rund 374 € kostet und nicht herabgesetzt werden kann.

Studierende in Österreich sind auf drei Wegen gesetzlich krankenversichert: über die Mitversicherung bei den Eltern, über einen Nebenjob oder über die Selbstversicherung für Studierende bei der ÖGK. Bei den Eltern mitversichert bleiben Studierende bis zum 27. Lebensjahr, solange sie ordentlich inskribiert sind. Wer mehr als geringfügig arbeitet, also über 551,10 € im Monat verdient (Stand 2026), ist über den Job pflichtversichert. Trifft beides nicht zu, gibt es die Selbstversicherung für Studierende um 78,84 € im Monat. Sie setzt eine ordentliche Inskription an einer österreichischen Hochschule voraus und steht auch Studierenden aus dem Ausland offen. Einen eigenen Studenten-Tarif in der privaten Krankenversicherung gibt es nicht. Ein günstiger Einstieg ist ein Optionstarif, etwa die Sonderklasse nach Unfall ab 8 € im Monat. Er sichert das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung aufzustocken. Die Prämie wird beim Umstieg allerdings neu berechnet.

Selbstständige in Österreich sind über die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) gesetzlich pflichtversichert, ein Ausstieg in eine rein private Krankenversicherung ist nicht möglich. Ausgenommen sind nur bestimmte freie Berufe mit Opting-Out, etwa Ärzt*innen, Apotheker*innen oder Rechtsanwält*innen. Der SVS-Beitrag zur Krankenversicherung beträgt 6,8% der Beitragsgrundlage (Stand 2026). Anders als bei der ÖGK zahlen SVS-Versicherte bei Kassenärzt*innen einen Selbstbehalt von 20%, der mit dem Programm “Selbständig Gesund” auf 10% sinkt. Wer mehr als 97.019,99 € im Jahr verdient, ist automatisch geldleistungsberechtigt und zahlt Behandlungen zunächst selbst, die SVS erstattet danach einen Teil. Eine private Ergänzung kann für Selbstständige besonders sinnvoll sein: Eine Privatarzt-Versicherung übernimmt Wahlarztkosten. Eine Tagegeld-Versicherung zahlt bei einem Krankenhausaufenthalt einen fixen Betrag pro Tag und federt so Einkommensausfälle ab.

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