NEU: Österreichs umfangreichster Vergleich für Privatarzt- & Zahn-Versicherungen

Kündigung und Wechsel der privaten Krankenversicherung in Österreich: Fristen, Ablauf und Muster

22 min • Aktualisiert: 19.08.2026

Verfasst von Sebastian Peischl • Fachlich geprüft von Karl Haas (Gewerberechtlicher Geschäftsführer & Versicherungsmakler)

Unabhängiger Versicherungsmakler gem. § 94 Z 76 GewO 1994 • GISA-Nr. 32225518 • ⭐4,9/5 (237+ Bewertungen) • 7.000+ Nutzer*innen

Ein Mann auf einer Schaukel, der gerade nachdenkt. Ein Symbolbild für die Kündigung der privaten Krankenversicherung in Österreich.

Die Kündigung der privaten Krankenversicherung ist frühestens nach 3 Jahren Mindestlaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit möglich – ein Wechsel oder eine Anpassung ist in den meisten Fällen die bessere Alternative. Hier erfährst du, worauf du bei Kündigungsfrist, Sonderkündigungsrecht, Kündigung bei Umzug ins Ausland und Ablauf achten musst 🤗

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung aus Kostengründen ist nur selten sinnvoll. Beim späteren Wiedereinstieg kannst du abgelehnt werden oder deutlich höhere Prämien zahlen.
  • Möchtest du Beiträge senken, prüfe Alternativen zur Kündigung: Tarif wechseln, Leistungen reduzieren oder die Versicherung zeitweise beitragsfrei stellen.
  • Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn ein anderer Anbieter bessere Leistungen oder günstigere Konditionen bietet.
  • Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel 3 Monate zur Hauptfälligkeit, mit einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren.
  • Eine neue Versicherung sollte erst abgeschlossen werden, wenn eine schriftliche Zusage (z.B. “Probeantrag”) vorliegt, um lückenlosen Schutz zu gewährleisten.

🤝 Hinweis zur Unabhängigkeit: Als unabhängige Versicherungsmakler erhalten wir eine Provision, wenn du über uns einen Vertrag abschließt – diese ist bereits in der Prämie enthalten und verursacht keine Zusatzkosten für dich.

📕 Noch mehr Infos zur PKV gesucht? Dann wirf einen Blick in unseren umfassenden Ratgeber zur privaten Krankenversicherung in Österreich

Wie kündige ich meine private Krankenversicherung?

Die Kündigung der privaten Krankenversicherung ist erst nach einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren möglich und muss schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit beim Versicherer eingehen. In den meisten Fällen ist jedoch ein Tarifwechsel oder Anbieterwechsel die bessere Alternative.

Wann ist eine Kündigung der privaten Krankenversicherung sinnvoll?

Es gibt verschiedene Gründe, warum du deine Zusatzversicherung kündigen möchtest. Hier sind die häufigsten 👇

  • Unzufriedenheit mit Deckung oder Preis: Du bist mit deinem aktuellen Tarif nicht zufrieden? Oder suchst eine bessere Alternative? Dann ist der Wechsel oder eine Konvertierung (Anpassung deiner bestehenden Versicherung) die beste Option. Beachte jedoch, dass dieser Schritt gut geplant werden muss. Weiter unten liest du, wie ein Anbieterwechsel abläuft.
  • Finanzielle Engpässe: Wird die Prämie zur Belastung, prüfe zuerst diese Alternativen, bevor du deine Privatversicherung kündigst:
    • Beitragsfreistellung: Pausiere deinen Vertrag für eine begrenzte Zeit. Die genauen Bedingungen sind je Versicherer unterschiedlich.
    • Tarif-Downgrade: Etwa in einen „Sonderklasse mit Option“-Tarif.
    • Zusatzbausteine kündigen: Nicht benötigte Bausteine, wie z.B. Wellness-Pakete oder Krankentagegeld, kündigen.
    • Selbstbehalt erhöhen: Ein höherer Selbstbehalt senkt deine monatliche Prämie.
    • Anbieterwechsel: Bietet ein anderer Versicherer die gleiche Deckung günstiger, lohnt sich ein Wechsel. Mehr Infos dazu findest du weiter unten.
    • Kündigung nur als letztes Mittel: Ein späterer Neuabschluss kann scheitern oder deutlich teurer werden. Ziel ist es, deinen Vertrag wieder leistbar zu machen und ihn nicht ersatzlos zu kündigen. Weitere Tipps zum Geld sparen findest du im Beitrag „Spartipps bei der privaten Krankenversicherung“.
  • Kein Bedarf mehr: Wenn sich deine Lebensumstände ändern und du keine Versicherung mehr benötigst, kannst du eine Kündigung in Betracht ziehen.
  • Umzug ins Ausland: Verlegst du deinen Hauptwohnsitz ins Ausland, endet deine private Krankenversicherung meist gleich doppelt: Laut den Versicherungsbedingungen der meisten Anbieter endet der Vertrag bereits durch die Wohnsitzverlegung selbst (z.B. § 15 Abs. 3 der AVB der Wiener Städtische). Zusätzlich verlierst du dabei in der Regel auch deine gesetzliche Krankenversicherung – etwa wenn du selbstversichert oder als Angehörige*r mitversichert bist – und da die private Krankenversicherung die gesetzliche Versicherung erweitert, verliert die Privatversicherung ohnehin ihre Grundlage (Ausnahme: Vollkostenversicherungen, die unabhängig von der gesetzlichen KV funktionieren). Einen Umzug ins Ausland solltest du deinem Versicherer umgehend mitteilen, sonst zahlst du weiter die Prämie, erhältst im Leistungsfall aber keine Deckung.
  • Wegfall der gesetzlichen Krankenversicherung: Falls du deine gesetzliche Krankenversicherung verlierst (z.B. langzeitige Arbeitslosigkeit), kann es sein, dass du deine Zusatzversicherung kündigen oder anpassen musst. Alternativen sind die Selbstversicherung bei der ÖGK oder eine private Vollkosten-Krankenversicherung.
  • Austritt einer Person aus dem Vertrag: Möchte eine mitversicherte Person aus einer gemeinsamen Versicherung ausscheiden, gibt es spezielle Regelungen, die du beachten solltest. Details dazu findest du weiter unten in diesem Blogpost.

Was sollte ich vor der Kündigung meiner PKV beachten?

Bevor du deine Zusatzversicherung kündigst, solltest du folgende Punkte beachten:

  • Risiko einer Wiederaufnahme: Einmal gekündigt, kann es sein, dass du in Zukunft aufgrund deines Gesundheitszustands keine neue Versicherung mehr abschließen kannst.
  • Kostensteigerung: Dein Alter und deine Gesundheit bei Vertragsabschluss bestimmen die Höhe deiner Beiträge. Ein späterer Wiedereinstieg kann mit erheblich höheren Kosten verbunden sein. Warum das so ist, erklären wir dir in unserem Artikel zu den Kosten der privaten Krankenversicherung.

Wie lange ist die Kündigungsfrist der privaten Krankenversicherung?

Dein grundsätzliches Recht, die private Krankenversicherung zum Ende einer Versicherungsperiode zu kündigen, ist in § 165 VersVG verankert – die konkrete Frist und Mindestlaufzeit regelt jedoch dein individueller Vertrag. Die Kündigungsfrist der privaten Krankenversicherung beträgt in der Regel 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Dein Kündigungsschreiben muss daher spätestens 3 Monate vor der nächsten Hauptfälligkeit beim Versicherer eingehen. Allerdings ist eine Kündigung erst nach einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren möglich. Um sicherzugehen, dass du alle Fristen einhältst, solltest du dein genaues Kündigungsdatum direkt bei deinem Versicherer erfragen.

ℹ️ Ein Beispiel: Hanna schließt eine private Krankenversicherung mit Versicherungsbeginn 01.07.2025 ab. Die Hauptfälligkeit des Vertrags ist stets der 01.07. Nach 3 Jahren, also am 01.07.2028, endet die Mindestlaufzeit. Möchte Hanna kündigen, muss ihr Kündigungsschreiben spätestens 3 Monate zuvor, also vor dem 01.04.2028, beim Versicherer eingehen. Danach kann Hanna jährlich zum 01.07. kündigen, das Kündigungsschreiben muss jedoch spätestens am 01.04. beim Versicherer eingegangen sein.

Wie funktioniert die Kündigung der PKV?

Schick deine Kündigung per E-Mail und fordere eine Empfangsbestätigung an. Alternativ kannst du sie per Einschreiben versenden, um einen Nachweis über den fristgerechten Eingang zu haben. Anschließend sendet dir dein Versicherer (meist per Post) eine Kündigungsbestätigung mit dem Vertragsenddatum. Ab diesem Datum erlischt dein Versicherungsschutz. Dein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Krankenversicherung bleibt natürlich weiter aufrecht.

📕 Mehr Infos findest du auch in unserem Blogpost zur Kündigung von Versicherungen.

Kündigungsschreiben private Krankenversicherung: Vorlage & Muster

Das Kündigungsschreiben deiner privaten Krankenversicherung sollte folgende Punkte beinhalten:

  • Deine Kontaktdaten (Name, Adresse, Geburtsdatum)
  • Die Anschrift des Versicherers (Name, Adresse)
  • Die Polizzennummer von deinem Vertrag
  • Zeitpunkt der Kündigung (z.B. “zum ehestmöglichen Zeitpunkt”)
  • Aufforderung zur Übermittlung einer Kündigungsbestätigung
  • Deine Unterschrift (per Hand oder digital z.B. per ID-Austria)

Hier ein Musterschreiben für die Kündigung:

Maria Musterfrau
11.06.1998
Mustergasse 23
8010 Graz

Muster Versicherung AG
Musterstraße 8
8010 Graz

Graz, 06.10.2025

Kündigung Vertrag: 123-45678.9876

Sehr geehrte Damen und Herren!

Hiermit kündige ich den Vertrag mit der Polizzennummer 123-45678.9876 zum ehestmöglichen Zeitpunkt.

Ich bitte um Kenntnisnahme sowie Zusendung eines entsprechenden Stornoberichtes an maria.musterfrau@example.com

Vielen Dank und schöne Grüße!

Maria Musterfrau
Ein Muster von einem Kündigungsschreiben für eine private Krankenversicherung in Österreich.

Ein Musterschreiben für die Kündigung der privaten Krankenversicherung.

Krankenversicherung nach der Kündigung: Was ändert sich?

Nach der Kündigung der privaten Krankenversicherung bleibt der Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vollständig aufrecht. Was sich ändert: Du verlierst den Anspruch auf Leistungen, die nur deine Zusatzversicherung abgedeckt hat. Allen voran die Behandlung als Privatpatient*in in der Sonderklasse und die freie Arztwahl bei Wahlärzt*innen.

Was du nach der Kündigung nicht mehr hast

  • Sonderklasse im Krankenhaus: Du wirst nach der Kündigung in der allgemeinen Gebührenklasse behandelt (kein Einbettzimmer, kein Chefarzt).
  • Wahlarzt-Kostenerstattung: Rechnungen von Wahlärzt*innen werden nicht mehr erstattet. Du trägst diese Kosten vollständig selbst.
  • Zahnzusatzleistungen oder andere Bausteine: Falls dein Vertrag Zusatzbausteine wie Zahnersatz, Krankentagegeld oder Vorsorge-Pakete enthalten hat, entfallen auch diese.

Wiedereinstieg in die private Krankenversicherung: Was dich erwartet

Eine Kündigung ist schwer rückgängig zu machen. Wer später wieder eine private Zusatzversicherung abschließen möchte, muss mit diesen Konsequenzen rechnen:

  • Gesundheitsprüfung: Bei einem Neuabschluss bewertet der Versicherer deinen aktuellen Gesundheitszustand. Vorerkrankungen, die du in der Zwischenzeit entwickelt hast, können zu Risikoausschlüssen, Prämienzuschlägen oder einer vollständigen Ablehnung führen.
  • Höhere Prämien: Dein Einstiegsalter bei Vertragsabschluss ist ein zentraler Faktor für die Prämienhöhe. Wer mit 45 neu einsteigt, zahlt deutlich mehr als jemand, der mit 30 eingestiegen ist, auch bei identischer Leistung.
  • Verlust der bisherigen Konditionen: Tarife, Leistungsumfang und Selbstbehaltsregelungen deines alten Vertrags lassen sich nicht wiederherstellen. Du startest mit einem neuen Vertrag unter den dann aktuellen Bedingungen.

Wechsel der privaten Krankenversicherung: So funktioniert’s

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung ist nach der Mindestlaufzeit von 3 Jahren möglich und sinnvoll, wenn ein anderer Anbieter bessere Leistungen oder günstigere Konditionen bietet. Wichtig ist, die neue Versicherung erst abzuschließen, wenn die schriftliche Zusage vorliegt, und erst danach die alte zu kündigen.

Wann lohnt sich ein Wechsel der privaten Krankenversicherung?

Hohe Prämien, eingeschränkte Leistungen oder unzureichender Service können einen Wechsel der privaten Krankenversicherung empfehlenswert machen. Ein anderer Anbieter kann bessere Leistungen oder günstigere Konditionen bieten und so das Preis-Leistungs-Verhältnis verbessern.

Zusatzversicherung wechseln: So funktioniert’s Schritt für Schritt

  1. Kündigungsfrist & Vertragsende klären: Informiere dich über die Kündigungsfrist und das genaue Vertragsende. In der Regel beträgt die Frist 3 Monate zur Hauptfälligkeit. Jedoch ist eine Kündigung frühestens nach 3 Jahren Vertragslaufzeit möglich.
  2. Vergleich der Angebote: Recherchiere und vergleiche verschiedene Anbieter, um eine Versicherung zu finden, die besser zu deinen Bedürfnissen passt.
  3. Neue Versicherung beantragen:
    • Falls möglich, lasse einen „Probeantrag“ durchführen. Dabei prüft der neue Versicherer deine Gesundheitsdaten und gibt dir eine Einschätzung, ob du angenommen wirst und unter welchen Bedingungen.
    • Stelle sicher, dass dein neuer Vertrag direkt nach dem Ende deiner alten Versicherung beginnt. Damit gewährleistest du einen lückenlosen Versicherungsschutz. Wenn sich die Laufzeiten überschneiden, wird der neue Versicherer gemeinsam mit dir eine Lösung finden. Eine doppelte Absicherung kann nämlich rechtlich oder laut den Bedingungen deiner Versicherung verboten sein (Bereicherungsverbot bei Doppelversicherung).
  4. Alte Versicherung kündigen: Kündige deine bestehende Versicherung erst, wenn du die schriftliche Zusage der neuen Versicherung hast. Sonst könntest du vorübergehend ohne Versicherung sein, da du eine einmal ausgesprochene Kündigung nicht einfach zurücknehmen kannst.
  5. Fertig 🎉

Unsere Empfehlung: Kündigen, wechseln oder lieber anpassen?

Eine Kündigung lohnt sich nur selten, ein Wechsel dagegen kann sich auszahlen – in den meisten Fällen ist jedoch eine Anpassung deines bestehenden Vertrags die beste Lösung. Welcher Weg für dich passt, hängt vom Grund ab: Geht es dir um die Kosten, um bessere Leistungen oder brauchst du wirklich keine PKV mehr? Hier siehst du im Detail, wann wir zu welchem Schritt raten.

Wann wir eine Kündigung empfehlen

  • Du brauchst wirklich keine PKV mehr, z.B. weil sich deine Lebenssituation grundlegend geändert hat und die Leistungen (Sonderklasse, Wahlarzt) für dich keinen Mehrwert mehr bieten.
  • Du kannst dir die Versicherung trotz Alternativen nicht mehr leisten. Auch nach Beitragsfreistellung, höherem Selbstbehalt, gekündigten Zusatzbausteinen oder einem Tarif-Downgrade bleibt die Prämie eine finanzielle Belastung, die du dauerhaft nicht stemmen kannst.
  • Du ziehst dauerhaft ins Ausland und verlierst dadurch ohnehin die Grundlage deiner Zusatzversicherung.
  • Du hast bereits eine passende Alternative gefunden und die neue Versicherung schriftlich zugesagt bekommen (dann ist die Kündigung der letzte Schritt eines Wechsels, kein eigenständiger Grund).

Wann wir von einer Kündigung abraten

  • Dir ist die Prämie zu hoch, du möchtest den Schutz aber eigentlich behalten. In diesem Fall gibt es fast immer eine güstigere Lösung, die deinen Versicherungsschutz erhält (siehe unten).
  • Du bist unsicher, ob du die PKV später nochmal brauchst. Ein Wiedereinstieg ist mit neuer Gesundheitsprüfung und meist höheren Kosten verbunden – bei Vorerkrankungen sogar mit Ablehnungsrisiko.
  • Du bist unzufrieden mit Leistungen oder Service. Das ist ein Grund für einen Wechsel, nicht für eine ersatzlose Kündigung.

Wann sich ein Wechsel lohnt

  • Ein anderer Anbieter bietet spürbar bessere Konditionen (Preis-Leistung) für vergleichbare Leistungen.
  • Du bist mit Service oder Schadensabwicklung deines aktuellen Versicherers dauerhaft unzufrieden.
  • Deine Gesundheit lässt einen Probeantrag beim neuen Anbieter positiv erscheinen und so gehst du kein unnötiges Risiko ein.

Wann wir von einem Wechsel abraten

  • Kurzfristige Rabattaktionen locken dich – prüfe immer die langfristigen Konditionen, nicht nur den Einstiegspreis.
  • Du hast Vorerkrankungen, die bei einem Neuantrag zu Risikoausschlüssen oder Ablehnung führen könnten. Hier lohnt sich oft eine Konvertierung beim bestehenden Versicherer mehr als ein Anbieterwechsel.
  • Du hast noch keine schriftliche Zusage der neuen Versicherung – ohne diese sollte die alte niemals gekündigt werden.

Prämie zu hoch? Diese Alternativen senken deine Kosten – ganz ohne Kündigung

Der häufigste Grund für eine Kündigung oder einen Wechsel ist eine zu hohe Prämie. Bevor du deshalb kündigst oder den Anbieter wechselst, lohnt sich fast immer ein Blick auf diese Optionen bei deinem bestehenden Versicherer:

  • Beitragsfreistellung: Dein Vertrag pausiert für einen begrenzten Zeitraum, du zahlst keine Prämie, hast aber auch keine Leistung. Ideal bei vorübergehenden finanziellen Engpässen.
  • Selbstbehalt erhöhen: Ein höherer Selbstbehalt senkt deine monatliche Prämie spürbar – die passende Option, wenn du im Ernstfall auch mehr selbst tragen kannst.
  • Zusatzbausteine kündigen: Nicht benötigte Bausteine wie Wellness-Pakete oder Krankentagegeld einzeln kündigen senkt die Prämie, ohne den Kernschutz (Sonderklasse, Wahlarzt) zu verlieren.
  • Tarif-Downgrade: Etwa ein Wechsel in einen „Sonderklasse mit Option“-Tarif reduziert die Prämie bei geringerem Leistungsumfang.

Austritt aus gemeinsamem PKV-Vertrag: Rechte & Folgen

Verlässt eine Person einen gemeinsamen PKV-Vertrag, darf der Versicherer den gesamten Vertrag für alle Versicherten kündigen – das nennt man Gegenkündigung. Diese Frist beträgt einen Monat und ist bei den meisten österreichischen Anbietern vertraglich verankert (z.B. § 13 Abs. 4 der AVB der Wiener Städtische). Mit einer vorab durchgeführten Aktentrennung lässt sich das vermeiden.

Gründe für den Austritt

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Person aus einer gemeinsamen privaten Krankenversicherung austreten möchte oder muss:

  • Wunsch nach Eigenständigkeit: Ein Kind wird erwachsen und möchte die Versicherung selbst übernehmen.
  • Geänderte Lebensumstände: Gemeinsame Verträge sind nicht mehr möglich, z.B. wenn:
    • Erwachsene Kinder erfüllen die Voraussetzungen für eine Kinderprämie nicht mehr.
    • Eine Person zieht an eine andere Adresse, die nicht mehr mit der Familienversicherung übereinstimmt.
  • Persönliche Entscheidungen: Manche verzichten bewusst auf eine private Krankenversicherung, während andere nach einer alternativen Absicherung suchen. Eltern können zudem entscheiden, dass ihre Kinder ab einem bestimmten Alter eine eigene Versicherung abschließen sollen.

Vorsicht bei der Kündigung

Bei Verträgen mit mehreren versicherten Personen ist besondere Vorsicht geboten. Wird eine einzelne Person aus der Polizze herausgenommen, kann der Versicherer eine sogenannte “Gegenkündigung” aussprechen – eine bei den meisten österreichischen Anbietern übliche Vertragsklausel (z.B. § 13 Abs. 4 der AVB der Wiener Städtische). Das bedeutet, dass der gesamte Vertrag für alle Versicherten gekündigt wird. Der Versicherer hat hierfür eine Frist von einem Monat.

Falls eine Gegenkündigung erfolgt, kannst du innerhalb eines Monats die ursprüngliche Kündigung zurücknehmen und den Versicherungsschutz behalten.

Bei Wegzug ins Ausland oder Wegfall der gesetzlichen Krankenversicherung einer Person sieht das anders aus: Die betroffene Person wird aus dem Vertrag entfernt, ohne dass es zu einer Gegenkündigung kommt.

So lässt sich eine Gegenkündigung vermeiden

Um eine Gegenkündigung zu verhindern, kann vorab eine sogenannte “Aktentrennung” durchgeführt werden. Dabei wird der bestehende Vertrag aufgeteilt, sodass die betroffene Person eine eigene Versicherung erhält. Der neue Vertrag unterliegt dann einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren, danach kann dieser regulär gekündigt werden.

Kündigung der privaten Krankenversicherung durch den Versicherer

Die Kündigung der Zusatzversicherung durch den Versicherer ist in Österreich stark eingeschränkt: Laut § 178i VersVG werden Krankenversicherungsverträge auf Lebenszeit abgeschlossen, eine ordentliche Kündigung durch den Versicherer ist nur bei Gruppenversicherungs- und Krankengeldversicherungsverträgen zulässig. Anders als bei vielen Sachversicherungen darf dein Anbieter den Vertrag also nicht kündigen, nur weil du oft krank bist oder hohe Arztrechnungen einreichst. Dein Schutz für Privatarzt- und Sonderklasse-Leistungen bleibt bestehen, wobei die Tagesgeld-Versicherung eine Ausnahme bildet.

Wann darf der Versicherer außerordentlich kündigen?

Hier greift das Sonderkündigungsrecht des Versicherers (laut § 6 VersVG). Eine Kündigung ist nur in wenigen, klar definierten Fällen zulässig:

  • Prämienzahlungs­verzug: Du bist mit den Beiträgen im Rückstand und reagierst nicht auf Mahnungen.
  • Obliegenheitsverletzung: Du meldest z.B. einen Auslandsumzug nicht.
  • Falsche Angaben beim Antrag: Gesundheitsfragen wurden unvollständig oder bewusst falsch beantwortet.

Umgekehrt kannst auch du das Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn der Versicherer unzulässig Prämien erhöht oder vertragliche Leistungen einschränkt.

Unser Fazit: Was ist besser – kündigen oder wechseln?

Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung zahlt sich in den meisten Fällen nicht aus, da ein späterer Wiedereinstieg mit Nachteilen (z.B. höhere Prämie, Ablehnung) verbunden sein kann.

Ein Wechsel oder Konvertierung (Anpassung deiner bestehenden Versicherung) kann hingegen sinnvoll sein, wenn ein anderer Anbieter eine günstigere Prämie oder umfassendere Leistungen bietet. Dabei sollte man jedoch vorsichtig vorgehen, da eine unüberlegte Kündigung dazu führen kann, ohne Versicherungsschutz dazustehen.

Bevor du dich entscheidest, ist es wichtig, Kündigungsfristen zu prüfen und eine schriftliche Zusage der neuen Versicherung abzuwarten. Eine gründliche Recherche und Beratung helfen, die beste Lösung für deine individuelle Situation zu finden. Die Versicherungs-App Sophia und ihr Expert*innen-Team helfen dir dabei gerne – kostenlos und unverbindlich.

Hinweis zur Unabhängigkeit: Wir sind unabhängige Versicherungsmakler und erhalten eine Provision, wenn du über uns einen Vertrag abschließt. Diese ist bereits in der Prämie enthalten, dir entstehen also keine zusätzlichen Kosten. Wir sind an keine Versicherung gebunden oder finanziell mit ihr verflochten.

FAQ zu Kündigung und Wechsel der PKV

Deine private Krankenversicherung (auch Privatversicherung oder Zusatzversicherung genannt) kannst du frühestens nach einer Mindestlaufzeit von 3 Jahren kündigen. Danach gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit – dein Kündigungsschreiben muss also spätestens 3 Monate vor dem jährlichen Vertragsstichtag beim Versicherer eingehen, damit die Kündigung wirksam wird. Rechtlich verankert ist dein Kündigungsrecht in § 165 VersVG, die genaue Frist und Mindestlaufzeit regelt jedoch dein individueller Vertrag – frage im Zweifel direkt bei deinem Versicherer nach. Ein Beispiel: Schließt du deine PKV am 01.07.2025 ab, endet die Mindestlaufzeit am 01.07.2028. Möchtest du zu diesem Termin kündigen, muss dein Kündigungsschreiben spätestens am 01.04.2028 eingehen. Danach kannst du jährlich zum 01.07. kündigen, jeweils mit Kündigungsschreiben bis spätestens 01.04. Beachte: Ein Anbieterwechsel oder eine Anpassung deines bestehenden Vertrags ist in den meisten Fällen sinnvoller als eine ersatzlose Kündigung.

Bevor du deine private Krankenversicherung kündigst, solltest du diese Alternativen prüfen, die deinen Versicherungsschutz erhalten: Eine Beitragsfreistellung pausiert deinen Vertrag für einen begrenzten Zeitraum, du zahlst währenddessen keine Prämie, erhältst aber auch keine Leistung. Ein Tarif-Downgrade, etwa in einen „Sonderklasse mit Option"-Tarif, senkt die monatliche Prämie bei reduziertem Leistungsumfang. Du kannst auch einzelne Zusatzbausteine kündigen, die du nicht mehr benötigst, etwa Wellness-Pakete oder Krankentagegeld, ohne deinen Kernschutz (Sonderklasse, Wahlarzt) zu verlieren. Ein höherer Selbstbehalt senkt deine monatliche Prämie ebenfalls spürbar, wenn du im Ernstfall mehr selbst tragen kannst. Bietet ein anderer Versicherer dieselbe Deckung günstiger an, kann sich zudem ein Anbieterwechsel lohnen. Eine vollständige Kündigung solltest du dir gut überlegen und wirklich nur als letztes Mittel nutzen, denn ein späterer Wiedereinstieg kann mit einer neuen Gesundheitsprüfung, höheren Prämien oder sogar einer Ablehnung verbunden sein.

Ja, viele Versicherer erlauben eine vorübergehende Beitragsfreistellung deiner privaten Krankenversicherung. Das bedeutet: Dein Vertrag bleibt bestehen, du zahlst für einen begrenzten Zeitraum keine Prämie, hast in dieser Zeit aber auch keinen Leistungsanspruch – etwa keine Kostenerstattung bei Wahlärzt*innen oder keine Behandlung in der Sonderklasse. Der genaue Zeitraum und die Bedingungen für eine Beitragsfreistellung sind je nach Versicherer unterschiedlich, frage daher am besten direkt bei deinem Anbieter nach den konkreten Möglichkeiten. Die Beitragsfreistellung ist besonders dann eine sinnvolle Alternative zur Kündigung, wenn du dich nur vorübergehend in einer finanziellen Engpasssituation befindest, etwa durch Arbeitslosigkeit oder eine unerwartete Ausgabe, und deinen Vertrag nach der Pause unverändert weiterführen möchtest. Anders als bei einer Kündigung bleibt dabei nämlich dein ursprüngliches Eintrittsalter für die Prämienberechnung erhalten – ein späterer Wiedereinstieg mit neuer, möglicherweise teurerer Gesundheitsprüfung entfällt dadurch.

Die Kündigung deiner privaten Krankenversicherung muss schriftlich erfolgen und fristgerecht beim Versicherer eingehen. Am sichersten schickst du sie per E-Mail mit Empfangsbestätigung oder per Einschreiben, um im Zweifel einen Nachweis über den fristgerechten Eingang zu haben. Dein Kündigungsschreiben sollte deine Kontaktdaten, die Polizzennummer, den gewünschten Kündigungszeitpunkt sowie eine Aufforderung zur Übermittlung einer Kündigungsbestätigung enthalten und von dir unterschrieben sein, entweder handschriftlich oder digital, etwa per ID-Austria. Nachdem der Versicherer deine Kündigung erhalten hat, bestätigt er dir das Vertragsende meist per Post. Ab diesem Datum erlischt dein Versicherungsschutz durch die Zusatzversicherung, während deine gesetzliche Krankenversicherung unverändert weiterläuft. Je nach Vertrag ist die Kündigung erst nach der Mindestlaufzeit von 3 Jahren möglich, in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten zur Hauptfälligkeit. In den meisten Fällen ist eine Kündigung jedoch nicht die beste Lösung – ein Tarifwechsel, eine Beitragsfreistellung oder eine Leistungsanpassung sind oft sinnvoller.

Nach der Kündigung der privaten Krankenversicherung bleibt der Schutz durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vollständig aufrecht. Was wegfällt, sind ausschließlich die Zusatzleistungen deiner Privatversicherung: die Behandlung als Privatpatient*in in der Sonderklasse mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung, die Kostenerstattung bei Wahlärzt*innen sowie sämtliche gebuchten Zusatzbausteine wie Zahnersatz, Krankentagegeld oder Vorsorge-Pakete. Ein späterer Wiedereinstieg in eine private Krankenversicherung ist zwar grundsätzlich möglich, aber mit spürbaren Hürden verbunden: Du durchläufst eine neue Gesundheitsprüfung, bei der Vorerkrankungen zu Risikoausschlüssen, Prämienzuschlägen oder sogar einer vollständigen Ablehnung führen können. Zudem zahlst du aufgrund deines dann höheren Einstiegsalters in der Regel eine deutlich höhere Prämie als beim ursprünglichen Vertragsabschluss, und die Konditionen deines alten Vertrags lassen sich nicht wiederherstellen. Genau deshalb lohnt es sich, vor einer Kündigung genau zu prüfen, ob eine Beitragsfreistellung, ein Tarifwechsel oder eine reduzierte Leistungsauswahl die passendere Lösung für dich wäre.

Ein Wechsel deiner privaten Krankenversicherung erfordert etwas Planung. Zunächst musst du sicherstellen, dass du die Mindestvertragslaufzeit von 3 Jahren bei deinem aktuellen Anbieter bereits erfüllt hast oder bald erfüllen wirst. Danach prüfst du die genaue Kündigungsfrist deines bestehenden Vertrags, in der Regel 3 Monate zur Hauptfälligkeit, und vergleichst parallel die Angebote verschiedener Versicherer, um einen Anbieter mit besseren Leistungen oder günstigeren Konditionen zu finden. Wichtig: Beantrage bei deinem Wunschanbieter idealerweise einen „Probeantrag", bei dem deine Gesundheitsdaten geprüft werden und du eine Einschätzung zur Annahme erhältst. Kündige deine alte Versicherung erst, wenn du die schriftliche Zusage des neuen Versicherers in Händen hältst – so vermeidest du eine Versicherungslücke. Achte außerdem darauf, dass der neue Vertrag nahtlos an das Ende des alten anschließt, da eine doppelte Absicherung laut Bereicherungsverbot rechtlich problematisch sein kann. So gehst du ohne Risiko vom alten zum neuen Anbieter über.

Ja, deine private Krankenversicherung endet bei einem dauerhaften Umzug ins Ausland in den meisten Fällen gleich doppelt. Laut den Versicherungsbedingungen der meisten Anbieter endet der Vertrag bereits durch die Wohnsitzverlegung selbst, etwa gemäß § 15 Abs. 3 der AVB der Wiener Städtische. Zusätzlich verlierst du dabei in der Regel auch deine österreichische gesetzliche Krankenversicherung, etwa wenn du selbstversichert oder als Angehörige*r mitversichert bist. Da deine private Krankenversicherung als Zusatzversicherung auf der gesetzlichen aufbaut, verliert sie dadurch ohnehin ihre Grundlage. Eine Ausnahme bilden hier reine Vollkostenversicherungen, die unabhängig von der gesetzlichen KV funktionieren. Informiere deinen Versicherer daher unbedingt sofort über deinen Umzug: Bleibt die Meldung aus, läuft dein Vertrag formal weiter, du zahlst weiterhin Beiträge, erhältst im Leistungsfall aber keine Deckung, weil du deine Meldepflicht verletzt hast. Plane den Umzug also frühzeitig und kläre die Details vorab mit deinem Versicherer.

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt dem Versicherer, deine private Krankenversicherung außerordentlich zu beenden – allerdings nur in wenigen, klar im § 6 VersVG definierten Fällen: bei dauerhaftem Zahlungsverzug trotz Mahnung, bei schweren Obliegenheitsverletzungen wie einer nicht gemeldeten Wohnsitzverlegung ins Ausland oder bei vorsätzlichen Falschangaben im Antrag, etwa unvollständig beantworteten Gesundheitsfragen. Eine ordentliche Kündigung durch den Versicherer ist dagegen laut § 178i VersVG nur bei Gruppenversicherungs- und Krankengeldversicherungsverträgen zulässig. Im Leistungsfall, also wenn du zum Beispiel häufig Arztrechnungen einreichst, darf dein Anbieter den Vertrag nicht kündigen. Dein Schutz für Privatarzt- und Sonderklasse-Leistungen bleibt somit auch bei hohen Behandlungskosten bestehen, eine Ausnahme bildet lediglich die Tagesgeld-Versicherung. Umgekehrt kannst auch du das Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn dein Versicherer unzulässig die Prämien erhöht oder vertraglich zugesicherte Leistungen einschränkt. Dann darfst du außerordentlich kündigen, ohne die reguläre Kündigungsfrist einhalten zu müssen.

Eine ausgesprochene Kündigung kann grundsätzlich nicht einfach zurückgenommen werden: Dein Versicherer ist nicht verpflichtet, eine Rücknahme zu akzeptieren, sobald deine Kündigung bei ihm eingegangen ist. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme: die Gegenkündigung. Kündigt der Versicherer als Reaktion auf den Austritt einer mitversicherten Person den gesamten Vertrag für alle Versicherten, hast du einen Monat Zeit, deine ursprüngliche Kündigung zurückzuziehen und den Versicherungsschutz für alle Beteiligten zu behalten. Außerhalb dieser speziellen Situation gilt: Sobald die Kündigung beim Versicherer eingegangen ist, ist sie bindend, unabhängig davon, ob du deine Meinung änderst oder eine neue Versicherung nicht wie geplant zustande kommt. Wende dich im Zweifel sofort an deinen Versicherer, um die Optionen in deinem konkreten Fall zu klären – manche Anbieter zeigen sich in Einzelfällen kulant, einen Rechtsanspruch darauf hast du aber nicht. Plane eine Kündigung deshalb erst, wenn du dir wirklich sicher bist.

Eine Gegenkündigung liegt vor, wenn eine Person aus einem gemeinsamen PKV-Vertrag austritt und der Versicherer daraufhin den gesamten Vertrag für alle mitversicherten Personen kündigt. Diese bei den meisten österreichischen Anbietern übliche Vertragsklausel greift, weil sich der Vertrag durch das Ausscheiden einer Person wesentlich verändert, etwa wenn ein erwachsenes Kind die Voraussetzungen für die Kinderprämie nicht mehr erfüllt oder eine Person an eine andere Adresse zieht. Der Versicherer hat für die Gegenkündigung eine Frist von einem Monat. Erfolgt sie, kannst du innerhalb eines Monats deine ursprüngliche Kündigung zurücknehmen und den Versicherungsschutz für alle Beteiligten behalten. Bei Wegzug ins Ausland oder Wegfall der gesetzlichen Krankenversicherung einer Person kommt es dagegen zu keiner Gegenkündigung, hier wird die betroffene Person einfach aus dem Vertrag entfernt. Um eine Gegenkündigung von vornherein zu vermeiden, kannst du vorab eine Aktentrennung durchführen: Der bestehende Vertrag wird dabei aufgeteilt, sodass die austretende Person einen eigenen, unabhängigen Vertrag mit neuer 3-jähriger Mindestlaufzeit erhält.

Bereit für deine private Krankenversicherung?

Mit Sophia bekommst du eine unabhängige Empfehlung basierend auf deiner persönlichen Situation.

Du erhältst:

  • Individuelle Tarifvorschläge inkl. Empfehlung
  • Transparente Marktübersicht
  • Persönliche Beratung auf Wunsch

So funktioniert es:

  1. Registrieren
  2. Fragen zu deinen Bedürfnissen beantworten
  3. Passende Angebote & Empfehlung erhalten
Kosten & Angebote ansehen
Screenshot der Versicherungs-App Sophia Screenshot der Versicherungs-App Sophia

Über Sophia (AIHPOS GmbH)

Sophia (AIHPOS GmbH) ist ein unabhängiger Versicherungsmakler (gem. § 94 Z 76 GewO 1994, GISA-Nr. 32225518; gewerberechtlicher Geschäftsführer: Karl Haas). Sophia vermittelt Tarife von über 33 österreichischen Versicherern. Wir sind an keinem Versicherungsunternehmen beteiligt – und umgekehrt. Sophia finanziert sich durch Vermittlungsprovisionen, die von den Versicherern bezahlt werden und bereits in der Versicherungsprämie enthalten sind.

Aufsichtsbehörde: Magistrat Graz und gem. ECG Finanzmarktaufsicht (FMA)

Bekannt aus: Die Presse, Kleine Zeitung, Trending Topics

Themen:

Versicherungen:

Entdecke mehr zum Thema Gesundheit

Mehr zum Thema Gesundheit

Du hast Fragen?
Schreib uns.

Wir freuen uns über deine Nachricht.