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Kündigung und Wechsel der privaten Krankenversicherung in Österreich: So funktioniert's

11.06.2025 • 12 min • von Sebastian

Ein Mann auf einer Schaukel, der gerade nachdenkt, ob er seine private Krankenversicherung kündigen oder wechseln sollte.

Die private Krankenversicherung bietet viele Vorteile, aber manchmal passt sie nicht mehr zu deiner aktuellen Lebenssituation. Du möchtest sie kündigen oder zu einem anderen Anbieter wechseln? Hier erfährst du, worauf du achten musst: Kündigungsfrist, Sonderkündigungsrecht, Kündigung bei Umzug ins Ausland, Ablauf und mehr 🤗

✴️ Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung nur aus Kostengründen ist selten sinnvoll. Beim späteren Wiedereinstieg kannst du abgelehnt werden oder deutlich höhere Prämien zahlen.
  • Möchtest du Beiträge senken, prüfe Alternativen zur Kündigung: Tarif wechseln, Leistungen reduzieren oder die Versicherung zeitweise beitragsfrei stellen.
  • Ein Wechsel kann sinnvoll sein, wenn ein anderer Anbieter bessere Leistungen oder günstigere Konditionen bietet.
  • Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zur Hauptfälligkeit , mit einer Mindestlaufzeit von drei Jahren.
  • Eine neue Versicherung sollte erst abgeschlossen werden, wenn eine schriftliche Zusage (z. B. “Probeantrag”) vorliegt, um lückenlosen Schutz zu gewährleisten.

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Kündigung der privaten Krankenversicherung: Gründe, Kündigungsfrist & Tipps

Typische Gründe für eine Kündigung

Es gibt verschiedene Gründe, warum du deine Zusatzversicherung kündigen möchtest. Hier sind die häufigsten 👇

  • Unzufriedenheit mit Deckung oder Preis. Du bist mit deinem aktuellen Tarif nicht zufrieden? Oder suchst eine bessere Alternative? Dann ist der Wechsel oder eine Konvertierung (Anpassung deiner bestehenden Versicherung) die beste Option. Beachte jedoch, dass dieser Schritt gut geplant werden muss. Weiter unten liest du, wie ein Anbieterwechsel abläuft.
  • Finanzielle Engpässe. Wird die Prämie zur Belastung, prüfe zuerst diese Alternativen bevor du deine Privatversicherung kündigst:
    • Beitragsfreistellung: Pausiere deinen Vertrag für eine begrenzte Zeit. Die genauen Bedingungen sind je Versicherer unterschiedlich.
    • Tarif-Downgrade: Etwa in einen „Sonderklasse mit Option“-Tarif.
    • Zusatzbausteine kündigen: Nicht benötigte Bausteine, wie z. B. Wellness-Pakete oder Krankentagegeld, kündigen.
    • Selbstbehalt erhöhen: Ein höherer Selbstbehalt senkt deine monatliche Prämie.
    • Anbieterwechsel: Bietet ein anderer Versicherer die gleiche Deckung günstiger, lohnt sich ein Wechsel. Mehr Infos dazu findest du weiter unten.
    • Kündigung nur als letztes Mittel: Ein späterer Neuabschluss kann scheitern oder deutlich teurer werden. Ziel ist es, deinen Vertrag wieder leistbar zu machen und ihn nicht ersatzlos kündigen. Weitere Tipps zum Geld sparen findest du im Beitrag „Spartipps bei der privaten Krankenversicherung“.
  • Kein Bedarf mehr. Wenn sich deine Lebensumstände ändern und du keine Versicherung mehr benötigst, kannst du eine Kündigung in Betracht ziehen.
  • Umzug ins Ausland. Du kannst deine PKV kündigen bei einem Umzug ins Ausland. Das geht meistens mit einer Verlagerung deines Hauptwohnsitzes einher und sobald du nicht mehr in Österreich lebst, entfällt auch deine gesetzliche Krankenversicherung. Das solltest du deinem Versicherer umgehend mitteilen, da damit auch deine private Krankenversicherung endet, sonst zahlst du weiter die Prämie, erhältst im Leistungsfall aber keine Deckung.
  • Wegfall der gesetzlichen Krankenversicherung. Falls du deine gesetzliche Krankenversicherung verlierst (z. B. langzeitige Arbeitslosigkeit), kann es sein, dass du deine Zusatzversicherung kündigen oder anpassen musst. Alternativen sind die Selbstversicherung bei der ÖGK oder eine private Vollkosten-Krankenversicherung.
  • Austritt einer Person aus dem Vertrag. Möchte eine mitversicherte Person aus einer gemeinsamen Versicherung ausscheiden, gibt es spezielle Regelungen, die du beachten solltest. Details dazu findest du weiter unten in diesem Blogpost.

Wichtige Überlegungen vor der Kündigung

Bevor du deine Zusatzversicherung kündigst, solltest du folgende Punkte beachten:

  • Risiko einer Wiederaufnahme. Einmal gekündigt, kann es sein, dass du in Zukunft aufgrund deines Gesundheitszustands keine neue Versicherung mehr abschließen kannst.
  • Kostensteigerung. Dein Alter und deine Gesundheit bei Vertragsabschluss bestimmt die Höhe deiner Beiträge. Ein späterer Wiedereinstieg kann mit erheblich höheren Kosten verbunden sein. Warum das so ist, erklären wir dir in unserem Artikel zu den Kosten der privaten Krankenversicherung.

Eine Kündigung ist selten die beste Lösung. Wenn du später wieder eine private Krankenversicherung möchtest, könnte es schwierig oder sehr teuer werden, eine zu bekommen. Ein Tarifwechsel oder eine Anpassung der Leistungen kann eine sinnvolle Alternative sein. Wenn du Hilfe beim Finden der passenden Lösung benötigst, dann helfen dir die Versicherungs-App Sophia und ihr Versicherungsexpert*innen-Team sehr gerne.

Kündigungsfrist der privaten Krankenversicherung

Die Kündigungsfrist der privaten Krankenversicherung beträgt in der Regel drei Monate zur Hauptfälligkeit . Dein Kündigungsschreiben muss daher spätestens drei Monate vor der nächsten Hauptfälligkeit beim Versicherer eingehen. Allerdings ist eine Kündigung erst nach einer Mindestlaufzeit von drei Jahren möglich. Um sicherzugehen, dass du alle Fristen einhältst, solltest du dein genaues Kündigungsdatum direkt bei deinem Versicherer erfragen.

ℹ️ Ein Beispiel: Hanna schließt eine private Krankenversicherung mit Versicherungsbeginn 01.07.2025 ab. Die Hauptfälligkeit des Vertrags ist stets der 01.07. Nach drei Jahren, also am 01.07.2028, endet die Mindestlaufzeit. Möchte Hanna kündigen, muss ihr Kündigungsschreiben spätestens drei Monate zuvor – also vor dem 01.04.2028 – beim Versicherer eingehen. Danach kann Hanna jährlich zum 01.07. kündigen, das Kündigungsschreiben muss jedoch spätestens am 01.04. beim Versicherer eingegangen sein.

Ablauf der Kündigung

Schick deine Kündigung per E-Mail und fordere eine Empfangsbestätigung an. Alternativ kannst du sie per Einschreiben versenden, um einen Nachweis über den fristgerechten Eingang zu haben. Anschließend sendet dir dein Versicherer – meist per Post – eine Kündigungsbestätigung mit dem Vertragsenddatum. Ab diesem Datum erlischt dein Versicherungsschutz. Dein Versicherungsschutz durch die gesetzliche Versicherung nach der Kündigung der Privatversicherung bleibt natürlich weiter aufrecht.

❇️

Du möchtest kündigen? Lass dich zuerst über deine individuellen Möglichkeiten beraten!

Kündigen, nur um Geld zu sparen, sollte wirklich erst dein letzter Schritt sein – ein späterer Neuabschluss kann scheitern oder deutlich teurer werden. Das Ziel: Deine PKV wieder leistbar machen, nicht ersatzlos beenden. Hol dir daher kostenlos und unverbindlich Unterstützung von Sophia und ihrem Versicherungsexpert*innen-Team.

Und so funktioniert’s:

  1. Registrieren: Erstelle einen Account bei Sophia.
  2. Vertrag hochladen: Teile Sophia mit, bei welchem Versicherer du deine Versicherung hast und unterschreibe die Auskunftsvollmacht. Sophia holt deinen aktuellen Vertrag direkt beim Versicherer ein.
  3. Beratung: Lass dich telefonisch von Sophias Expert*innen beraten, ob Kündigen wirklich sinnvoll ist oder ob es Alternativen gibt, die besser zu dir passen.
  4. Wechsel oder Kündigung beantragen: Teile Sophia deine Entscheidung mit.
  5. Fertig: Zurücklehnen, während Sophia alles Weitere erledigt.

Wechsel der privaten Krankenversicherung: So funktioniert’s

Gründe für einen Wechsel

Hohe Prämien, eingeschränkte Leistungen oder unzureichender Service können einen Wechsel der privaten Krankenversicherung empfehlenswert machen. Ein anderer Anbieter kann bessere Leistungen oder günstigere Konditionen bieten und so das Preis-Leistungs-Verhältnis verbessern.

Lass dich jedoch nicht von kurzfristigen günstigen Angeboten oder Rabatten locken und prüfe die Konditionen genau. Andernfalls könnte es passieren, dass du eine Versicherung abschließt, die später unerwartet teurer wird als deine aktuelle. Einen umfassenden Überblick bekommst du in unserem Artikel zum Vergleich privater Krankenversicherungen.

So funktioniert der Wechsel

  1. Kündigungsfrist und Vertragsende klären. Informiere dich über die Kündigungsfrist und das genaue Vertragsende. In der Regel beträgt die Frist drei Monate zur Hauptfälligkeit . Jedoch ist eine Kündigung frühestens nach drei Jahren Vertragslaufzeit möglich.
  2. Vergleich der Angebote. Recherchiere und vergleiche verschiedene Anbieter, um eine Versicherung zu finden, die besser zu deinen Bedürfnissen passt.
  3. Neue Versicherung beantragen:
    • Falls möglich, lasse einen „Probeantrag“ durchführen. Dabei prüft der neue Versicherer deine Gesundheitsdaten und gibt dir eine Einschätzung, ob du angenommen wirst und unter welchen Bedingungen.
    • Stelle sicher, dass dein neuer Vertrag direkt nach dem Ende deiner alten Versicherung beginnt. Damit gewährleistest du einen lückenlosen Versicherungsschutz. Wenn sich die Laufzeiten überschneiden, wird der neue Versicherer gemeinsam mit dir eine Lösung finden. Eine doppelte Absicherung kann nämlich rechtlich oder laut den Bedingungen deiner Versicherung verboten sein (Bereicherungsverbot).
  4. Alte Versicherung kündigen. Kündige deine bestehende Versicherung erst, wenn du die schriftliche Zusage der neuen Versicherung hast. Sonst könntest du vorübergehend ohne Versicherung sein, da du eine einmal ausgesprochene Kündigung nicht einfach zurücknehmen kannst.
  5. Fertig 🎉

Der Wechsel klingt zu kompliziert?

Ist er leider auch. Aber zum Glück gibt es Sophia. Sie und ihr Team unterstützen dich dabei gerne. Registriere dich jetzt und finde deine neue private Krankenversicherung, die wirklich zu dir und deinen Bedürfnissen passt.

Austritt aus gemeinsamer PKV: Rechte & Folgen

Gründe für den Austritt

Es gibt verschiedene Gründe, warum eine Person aus einer gemeinsamen privaten Krankenversicherung austreten möchte oder muss:

  • Wunsch nach Eigenständigkeit: Ein Kind wird erwachsen und möchte die Versicherung selbst übernehmen.
  • Geänderte Lebensumstände: Gemeinsame Verträge sind nicht mehr möglich, z. B. wenn:
    • Erwachsene Kinder, die die Voraussetzungen für eine Kinderprämie nicht mehr erfüllen.
    • Eine Person zieht an eine andere Adresse, die nicht mehr mit der Familienversicherung übereinstimmt.
  • Persönliche Entscheidungen: Manche verzichten bewusst auf eine private Krankenversicherung, während andere nach einer alternativen Absicherung suchen. Eltern können zudem entscheiden, dass ihre Kinder ab einem bestimmten Alter eine eigene Versicherung abschließen sollen.

Vorsicht bei der Kündigung

Bei Verträgen mit mehreren versicherten Personen ist besondere Vorsicht geboten. Wird eine einzelne Person aus der Polizze herausgenommen, kann der Versicherer eine sogenannte “Gegenkündigung” aussprechen. Das bedeutet, dass der gesamte Vertrag für alle Versicherten gekündigt wird. Der Versicherer hat hierfür eine Frist von einem Monat.

Falls eine Gegenkündigung erfolgt, kannst du innerhalb eines Monats die ursprüngliche Kündigung zurücknehmen und den Versicherungsschutz behalten.

Bei Wegzugs ins Ausland oder Wegfall der gesetzlichen Krankenversicherung einer Person sieht das anders aus: Die betroffene Person wird aus dem Vertrag entfernt, ohne dass es zu einer Gegenkündigung kommt.

So lässt sich eine Gegenkündigung vermeiden

Um eine Gegenkündigung zu verhindern, kann vorab eine sogenannte “Aktentrennung” durchgeführt werden. Dabei wird der bestehende Vertrag aufgeteilt, sodass die betroffene Person eine eigene Versicherung erhält. Der neue Vertrag unterliegt dann einer Mindestlaufzeit von drei Jahren, danach kann dieser regulär gekündigt werden.

Kündigung der privaten Krankenversicherung durch den Versicherer

Die Kündigung deiner Zusatzversicherung durch den Versicherer ist in Österreich stark eingeschränkt. Anders als bei vielen Sachversicherungen darf dein Anbieter den Vertrag nicht kündigen, nur weil du oft krank bist oder hohe Arztrechnungen einreichst – dein Schutz für Privatarzt- und Sonderklasse-Leistungen bleibt bestehen. Die Tagesgeld-Versicherung bildet eine Ausnahme.

Wann darf der Versicherer außerordentlich kündigen?

Hier greift das Sonderkündigungsrecht des Versicherers. Eine Kündigung ist nur in wenigen, klar definierten Fällen zulässig:

  • Prämien­zahlungs­verzug: Du bist mit den Beiträgen im Rückstand und reagierst nicht auf Mahnungen.
  • Obliegenheits­verletzung: Du meldest z. B. einen Auslands­umzug nicht.
  • Falsche Angaben beim Antrag: Gesundheits­fragen wurden unvollständig oder bewusst falsch beantwortet.

Umgekehrt kannst auch du das Sonderkündigungsrecht nutzen, wenn der Versicherer unzulässig Prämien erhöht oder vertragliche Leistungen einschränkt.

➡️ Unser Fazit: Wann macht Kündigung oder Wechsel Sinn?

Eine Kündigung der privaten Krankenversicherung zahlt sich in den meisten Fällen nicht aus, da ein späterer Wiedereinstieg mit Nachteilen (z.B. höhere Prämie, Ablehnung) verbunden sein kann.

Ein Wechsel oder Konvertierung (Anpassung deiner bestehenden Versicherung) kann hingegen sinnvoll sein, wenn ein anderer Anbieter eine günstigere Prämie oder umfassendere Leistungen bietet. Dabei sollte man jedoch vorsichtig vorgehen, da eine unüberlegte Kündigung dazu führen kann, ohne Versicherungsschutz dazustehen.

Bevor du dich entscheidest, ist es wichtig, Kündigungsfristen zu prüfen und eine schriftliche Zusage der neuen Versicherung abzuwarten. Eine gründliche Recherche und Beratung helfen, die beste Lösung für deine individuelle Situation zu finden. Die Versicherungs-App Sophia und ihr Expert*innen-Team helfen dir dabei gerne – kostenlos und unverbindlich.

FAQ zu Kündigung und Wechsel der PKV

Ja, du kannst deine PKV kündigen bei einem Umzug ins Ausland. Verlegst du deinen Hauptwohnsitz ins Ausland, endet automatisch deine österreichische gesetzliche Krankenversicherung. Da deine PKV darauf aufbaut, verliert auch sie ihre Gültigkeit. Informiere deinen Versicherer daher sofort über den Umzug: Bleibt die Meldung aus, läuft der Vertrag weiter, du zahlst weiter Beiträge und riskierst im Leistungsfall eine Leistungsverweigerung wegen verletzter Meldepflicht.

In Österreich ist dies in den meisten Fällen nicht möglich. Die private Krankenversicherung dient als Ergänzung zur gesetzlichen Pflichtversicherung. Allerdings gibt es bestimmte Berufsgruppen wie Ärzte, Notare, Rechtsanwälte und Apotheker, die die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung haben. Der Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wird als “Opting-Out” bezeichnet. Diese Personengruppen schließen dann eine private Krankenversicherung ab, die mindestens die Deckungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufweist. So eine Versicherung wird auch als private Vollkosten-Krankenversicherung bezeichnet.

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt dem Versicherer, deine private Krankenversicherung außerordentlich zu beenden, wenn du grob gegen Pflichten wie pünktliche Prämienzahlung oder wahrheitsgemäße Angaben verstoßen hast (laut § 6 VersVG). Es greift unter anderem bei dauerhaftem Zahlungsverzug, vorsätzlichen Falschangaben im Antrag oder schweren Obliegenheitsverletzungen. Eine Kündigung allein wegen hoher Behandlungskosten ist nicht zulässig, dein Privatarzt- und Sonderklasseschutz bleibt also selbst bei häufigen Leistungsfällen bestehen. Umgekehrt kannst du auch das Sonderkündigungsrecht nutzen, falls der Versicherer unzulässig Prämien erhöht oder vertragliche Leistungen einschränkt.

Im Leistungsfall, beispielsweise wenn Arztrechnungen erstattet werden, darf der Versicherer den Vertrag nicht kündigen. Dies unterscheidet sich von anderen Versicherungen, wie etwa der Haushaltsversicherung. Eine Ausnahme bildet die Tagesgeld-Versicherung. Dein Versicherungsschutz für Privatarzt- oder Sonderklasse-Leistungen bleibt selbst bei häufigen Krankheiten oder hohen Behandlungskosten bestehen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Der Versicherer kann den Vertrag außerordentlich kündigen (Sonderkündigungsrecht), wenn du deine Prämien nicht zahlst, Obliegenheiten (z.B. Meldepflichten) verletzt oder bei der Antragstellung falsche Angaben gemacht hast.

Ein Wechsel der privaten Krankenversicherung erfordert etwas Planung. Zunächst musst du sicherstellen, dass du die Mindestvertragslaufzeit von drei Jahren einhalten kannst. Danach solltest du prüfen, welche Kündigungsfrist für deinen aktuellen Vertrag gilt. In der Regel beträgt sie drei Monate zur Hauptfälligkeit . Bevor du kündigst, solltest du bereits eine neue Versicherung gefunden haben, um lückenlosen Schutz zu gewährleisten. Sobald dein neuer Anbieter die Annahme bestätigt hat, kannst du deine alte Versicherung fristgerecht kündigen.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und fristgerecht beim Versicherer eingehen. Du solltest eine Empfangsbestätigung anfordern oder die Kündigung per Einschreiben verschicken, um einen Nachweis zu haben. Je nach Vertragsbedingungen kann die Kündigung erst nach einer Mindestlaufzeit von drei Jahren möglich sein, in der Regel mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zur Hauptfälligkeit . Lies die Vertragsbedingungen genau, um keine unerwarteten Probleme zu bekommen. In den seltensten Fällen ist die Kündigung jedoch die richtige Wahl. Abhängig von deinem Grund gibt es oft alternative Lösungen – etwa einen Tarifwechsel, eine Beitragsfreistellung oder Leistungskürzungen. Bedenke, dass du nach einer Kündigung später eventuell gar keine Zusatzversicherung mehr bekommst oder nur zu deutlich höheren Monatsprämien. Lass dich deshalb unbedingt von einer Versicherungsexpert*in beraten, bevor du deine Versicherung auflöst.

Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate zur Hauptfälligkeit . Das bedeutet, dass dein Kündigungsschreiben spätestens drei Monate vor der nächsten Hauptfälligkeit bei der Versicherung eingegangen sein muss. Die genauen Fristen findest du in deinem Vertrag, du kannst sie direkt bei deinem Anbieter erfragen oder die Versicherungs-App Sophia übernimmst das für dich. Auch kannst du den Vertrag erst nach einer Mindestlaufzeit von drei Jahren kündigen.

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