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Baby-Option: Private Krankenversicherung für Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung

21.04.2026 • 8 min • von Sebastian Peischl

Ein Baby unter einer Decke. Ein Symbolbild für die Baby-Option der privaten Krankenversicherung. Durch sie bekommt auch ein Neugeborenes direkt nach Geburt eine Versicherung, ohne Gesundheitsprüfung.

Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes Ereignis. Doch was passiert, wenn ein Neugeborenes mit einer Krankheit zur Welt kommt und keine private Krankenversicherung mehr bekommt? Genau hier setzt die Baby-Option an 👇

Baby-Option: Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Baby-Option garantiert den Versicherungsschutz für Neugeborene ohne Gesundheitsprüfung.
  • Voraussetzung: Mindestens ein Elternteil muss eine bestehende private Krankenversicherung inkl. Baby-Option besitzen.
  • Frist: Nach der Geburt bleibt ein Monat Zeit, um die Option zu nutzen.
  • Kosten: 3 bis 6 € pro Monat oder im Tarif bereits inkludiert.

📕 Wenn du dich genauer über die Zusatzversicherung für Babys, (bestehender) Schwangerschaft und Entbindung informieren möchtest, wirf einen Blick auf unseren Artikel zur privaten Krankenversicherung in der Schwangerschaft. Möchtest du dich generell über die private Krankenversicherung in Österreich informieren, findest du alle wichtigen Infos in unserem umfassenden Ratgeber.

Was ist die Baby-Option? Definition & Beispiel

Die Baby-Option ist ein Zusatzbaustein zur privaten Krankenversicherung (PKV) in Österreich, die Neugeborenen ab dem ersten Lebenstag einen garantierten Versicherungsschutz sichert – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge. Mindestens ein Elternteil muss bereits privat versichert sein, damit die Option greift. Die Kosten liegen je nach Anbieter zwischen 3 und 6 € pro Monat.

ℹ️ Ein Beispiel: Marie ist privat krankenversichert und entscheidet sich frühzeitig für die Baby-Option. Bei der Geburt ihres Sohnes stellt sich heraus, dass er einen angeborenen Herzfehler hat. Ohne Baby-Option wäre es sehr schwer, ihn privat zu versichern. Doch dank der vorher abgeschlossenen Option wird er ohne Prüfung und ohne Risikozuschläge in denselben Tarif aufgenommen wie Marie.

Wie funktioniert die Baby-Option in der privaten Krankenversicherung?

Ein Elternteil schließt eine private Krankenversicherung mit Baby-Option ab. Das geht sowohl mit der Sonderklasse- als auch mit der Privatarzt-Versicherung. Ihr werdet schwanger. Das Baby kommt zur Welt. Und Tadaa: Sobald euer kleiner Zwerg das Licht der Welt erblickt, könnt ihr euch entscheiden:

  1. Euer Kind ist gesund und munter: Ihr könnt frei auswählen, welchen Versicherungsumfang die private Krankenversicherung für euer Neugeborenes haben soll. Ihr seid natürlich auch nicht gezwungen, eine Versicherung abzuschließen.
  2. Euer Kind hat gesundheitliche Probleme: Euer Baby bekommt durch die Annahmegarantie denselben Versicherungsschutz wie das versicherte Elternteil, ohne Gesundheitsprüfung!

Welche Voraussetzungen & Fristen gelten für die Baby-Option?

Die Annahmegarantie gilt nur, wenn ein Elternteil bereits über private Krankenversicherung inkl. Baby-Option verfügt und bestimmte zeitliche Vorgaben beachtet werden. Nach der Geburt bleibt meist ein Monat Zeit, um sie für das Baby zu aktivieren.

📝 Bestehende Versicherung: Damit die Baby-Option in Anspruch genommen werden kann, muss mindestens ein Elternteil bereits über eine private Krankenversicherung mit Baby-Option verfügen. Dies kann entweder eine Sonderklasse- oder eine Privatarzt-Versicherung sein.

⏰ Abschlusszeitpunkt: Je nach Versicherungsanbieter gibt es unterschiedliche Regelungen bezüglich des Abschlusszeitpunkts. Während einige Anbieter verlangen, dass die Baby-Option bereits vor der Schwangerschaft abgeschlossen wird, setzen andere voraus, dass das Elternteil bereits seit mindestens 3 Monaten privat versichert ist. Wir empfehlen, dass du dich schon rechtzeitig vor der Familienplanung gut über die private Krankenversicherung informierst, damit es nachher nicht zu spät ist.

🤔 Frist für Entscheidung: Nach der Geburt bleibt in der Regel ein Zeitraum von einem Monat, um das Neugeborene mitzuversichern und ihm den gleichen Versicherungsschutz wie dem Elternteil zu gewähren.

Welche Wartezeiten gelten bei der Baby-Option?

Die meisten Versicherer verlangen, dass du die Baby-Option bereits vor Eintritt der Schwangerschaft abgeschlossen hast oder dass du seit mindestens 3 Monaten privat versichert bist, bevor du die Option aktivieren kannst.

Das hat einen entscheidenden praktischen Effekt: Wer erst während der Schwangerschaft eine private Krankenversicherung mit Baby-Option abschließt, riskiert, dass die Annahmegarantie für das Neugeborene nicht greift. Deshalb empfehlen wir, dich schon vor der aktiven Familienplanung mit dem Thema auseinanderzusetzen.

Wichtig: Die genauen Wartezeiten unterscheiden sich je nach Versicherer. Prüfe die Versicherungsbedingungen oder lass dich unverbindlich beraten.

Vorteile der Baby-Option: Was bekommt dein Neugeborenes?

Die Baby-Option ermöglicht privaten Schutz ab dem ersten Lebenstag, ganz ohne Gesundheitsprüfung. Viele Versicherer bieten zudem im ersten Jahr beitragsfreie Leistungen.

Was kostet die Baby-Option? Preise im Überblick (2026)

Die Kosten der Baby-Option variieren je nach Versicherungsanbieter. In der Regel liegen sie zwischen 3 und 6 € pro Monat. Manche Anbieter haben sie bereits kostenlos in bestimmten Tarifen inkludiert. Hier ein Überblick der gängigsten Anbieter in Österreich (Stand 2026):

Versicherer Kosten Name Anmerkung
Merkur Ab 5 € pro Monat Zwergerlschutz Nur in Kombination mit „Sonderklasse Optimum“ oder „Merkur Novum“
Uniqa Ab 4 € pro Monat BabyOption Nur in Kombination mit Sonderklasse- oder Privatarzt-Tarif
Generali Ab 3 € pro Monat MedCare: Baby-Option Nur in Kombination mit Sonderklasse-, Privatarzt-, Krankenhaus-Tagegeld- oder Pflege-Tarif
Wiener Städtische 0 € (inkludiert) Babyvorteil Bereits inkludiert in allen Sonderklasse- und Privatarzt-Tarifen
Allianz 0 € (inkludiert) Babybonus Nur inkludiert in “Sonderklasse Extra” und “Sonderklasse Max”
Donau 0 € (inkludiert) Babyvorteil Bereits inkludiert in allen Sonderklasse- und Privatarzt-Tarifen
Quellen: Tarifhandbücher der Merkur, Uniqa, Generali, Donau, Wiener Städtische, Allianz (Stand 2026). Preisangaben können je nach Tarif und Alter variieren.

ℹ️ Ein Beispiel: Lena ist 32 Jahre alt und schließt eine Zusatzversicherung mit Baby-Option ab. Für diese Option zahlt sie monatlich 5 € zusätzlich. Damit sichert sie ihrem zukünftigen Neugeborenen einen garantierten privaten Krankenversicherungsschutz, ohne Gesundheitsprüfung. Sollte ihr Baby mit einer Vorerkrankung zur Welt kommen, sind Lena und ihr kleiner Schatz trotzdem abgesichert.

Unser Fazit: Lohnt sich die Baby-Option?

Wie kann ich sicherstellen, dass mein Kind nach der Geburt garantiert eine private Krankenversicherung bekommt? Antwort: Die Baby-Option.

Sie ist eine sinnvolle Absicherung für werdende Eltern, die ihrem Kind von Anfang an den bestmöglichen Gesundheitsschutz ermöglichen möchten. Denn ohne Baby-Option kann es im schlimmsten Fall passieren, dass ein Neugeborenes mit einer Vorerkrankung gar nicht oder nur mit hohen Zuschlägen in die private Krankenversicherung aufgenommen wird.

Ein monatlicher Aufpreis von rund 3 bis 6 € kann genau dieses Risiko ausschließen und bietet damit ein hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis. Deshalb empfehlen wir die Baby-Option allen zukünftigen Eltern, die privat versichert sind oder es werden wollen.

FAQ zur Baby-Option und privaten Krankenversicherung für Neugeborene

Es gibt keinen inhaltlichen Unterschied, alle Begriffe beschreiben dasselbe: die automatische Aufnahme von Neugeborenen in die private Krankenversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Je nach Versicherer wird eine andere Bezeichnung verwendet: Merkur nennt es etwa „Zwergerlschutz", andere sprechen von Babyvorteil, Babybonus oder Annahmegarantie. Der Inhalt ist in allen Fällen gleich.

Nein, die Baby-Option ist keine Pflicht, sondern eine Garantie. Kommt dein Kind gesund zur Welt, kannst du frei entscheiden, ob und in welchem Umfang du eine private Krankenversicherung für dein Baby abschließen möchtest oder gar keine. Die Baby-Option stellt nur sicher, dass du diese Wahl hast, auch wenn dein Kind mit einer Vorerkrankung zur Welt kommt.

Das ist leider noch nicht möglich. Du kannst dir aber bereits während der Schwangerschaft die Garantie sichern, dass dein Neugeborenes ohne Gesundheitsprüfung eine Krankenzusatzversicherung bekommt: mit der Baby-Option. Beachte dabei, dass manche Versicherer verlangen, dass die Option bereits vor der Schwangerschaft abgeschlossen wurde, andere setzen eine Mindestversicherungsdauer von 3 Monaten voraus. Eine frühzeitige Absicherung, idealerweise schon bei der Familienplanung, ist daher empfehlenswert.

Nein. Es reicht, wenn ein Elternteil eine private Krankenversicherung mit Baby-Option besitzt. Das Neugeborene kann dann ohne Gesundheitsprüfung in den Tarif dieses Elternteils aufgenommen werden.

Die Kosten hängen vom jeweiligen Versicherer und Tarif ab. In der Regel zahlst du zwischen 3 und 6 € pro Monat zusätzlich zur privaten Krankenzusatzversicherung: bei der Merkur Versicherung rund 5 €, bei Uniqa rund 4 €, bei Generali rund 3 €. Anbieter wie Wiener Städtische, Allianz und Donau haben die Baby-Option bereits kostenlos in bestimmten Tarifen inkludiert. (Stand 2026. Quellen: Tarifhandbücher der jeweiligen Versicherer)

Ja, bei Versicherern, bei denen die Baby-Option ein separater Baustein ist (z.B. Merkur, Uniqa, Generali), kannst du sie nach Ablauf der Mindestvertragsdauer mit der entsprechenden Kündigungsfrist stornieren. Bei Anbietern, bei denen sie bereits im Tarif inkludiert ist, ist eine separate Kündigung nicht möglich. Wir empfehlen, die Baby-Option aktiv zu halten, solange die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist. Nach einer Kündigung besteht kein Anspruch mehr auf Wiederaufnahme ohne Gesundheitsprüfung.

Nein, in beiden Fällen nicht. Die Baby-Option erlischt weder automatisch nach der Geburt deines Kindes, noch wenn du sie für ein Kind verwendet hast. Sie läuft so lange weiter, bis du sie aktiv kündigst. Das bedeutet: Hast du die Baby-Option für dein erstes Kind genutzt, bleibt sie für weitere Kinder bestehen, vorausgesetzt, du hast sie nicht zwischenzeitlich gekündigt.

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