Die Privathaftpflichtversicherung zahlt, wenn jemand im privaten Alltag einer anderen Person unabsichtlich einen Schaden zufügt, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. In Österreich ist sie in jeder Haushalts- und Eigenheimversicherung enthalten. Separat kostet sie ab 23 € pro Jahr, mit 3 Mio. € Versicherungssumme und weltweiter Geltung ab 42 €. Ohne Versicherung haftet man laut ABGB mit dem gesamten Vermögen, ohne Obergrenze. Hier erfährst du, was sie leistet, was sie kostet und ob du sie extra brauchst.
Inhalt
Das Wichtigste in Kürze
- Die Privathaftpflichtversicherung zahlt, wenn du anderen im Alltag unabsichtlich einen Personen- oder Sachschaden zufügst, und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
- In Österreich ist sie in jeder Haushalts- und Eigenheimversicherung enthalten. Geschützt bist du aber nur, wenn du im Vertrag mitversichert bist.
- Eine eigene Privathaftpflicht kostet ab 23 € pro Jahr. Unsere Empfehlung mit 3 Mio. € und weltweiter Geltung gibt es ab 42 €.
- Sie ist keine Pflicht, aber ohne Versicherung haftest du mit deinem gesamten Vermögen, ohne Obergrenze.
🤝 Hinweis zur Unabhängigkeit & Datengrundlage: Wir sind unabhängige Versicherungsmakler und erhalten eine Provision, wenn du über uns einen Vertrag abschließt – diese ist bereits in der Prämie enthalten und verursacht keine Zusatzkosten für dich. Wir sind an keine Versicherung gebunden oder finanziell mit ihr verflochten. Alle Kosten- und Anbieterangaben in diesem Artikel basieren auf einem Vergleich der 10 Anbieter, die in Österreich aktiv Privathaftpflichtversicherungen anbieten (von insgesamt 33 Schadenversicherern laut VVO-Jahresbericht 2025; Stand September 2026).
Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?
Eine Privathaftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, die zahlt, wenn eine Person im privaten Alltag einem Dritten unabsichtlich einen Schaden zufügt und dafür haftet. Rechtlich ist sie eine Haftpflichtversicherung nach § 149 VersVG: Der Versicherer ersetzt, was die versicherte Person einem Dritten aufgrund ihrer Verantwortlichkeit leisten muss. Gedeckt sind Personen- und Sachschäden samt finanziellen Folgeschäden. Außerdem prüft die Versicherung, ob überhaupt eine Haftung besteht, und wehrt unberechtigte Forderungen ab, inklusive Anwalts- und Gerichtskosten (§ 150 VersVG).
Typische Fälle sind ein kaputter Laptop bei Freunden, ein Radunfall mit einer verletzten Person oder ein Wasserschaden, der aus deiner Wohnung in die Nachbarwohnung durchsickert.
Haftpflichtversicherung und Privathaftpflicht: Was ist der Unterschied?
Der Begriff Haftpflicht beschreibt allgemein die rechtliche Verantwortung für Schäden, die du anderen zufügst. Haftpflichtversicherungen sind eine ganze Gruppe von Versicherungen. Dazu gehören etwa die KFZ-Haftpflichtversicherung, die Hundehaftpflichtversicherung, die Drohnenhaftpflichtversicherung oder verschiedene Berufshaftpflichtversicherungen.
Die Privathaftpflichtversicherung ist die bekannteste Unterkategorie dieser Gruppe. Sie schützt dich bei Missgeschicken im privaten Alltag, also nicht als Lenker*in eines Kraftfahrzeugs, nicht als Hundehalter*in und nicht im Beruf. Dafür gibt es jeweils eigene Haftpflichtversicherungen.
Was kostet eine Privathaftpflichtversicherung in Österreich? Preise im Vergleich
Eine Privathaftpflichtversicherung kostet in Österreich ab 23 € pro Jahr. Die von uns empfohlene Variante mit 3 Mio. € Versicherungssumme, weltweiter Geltung sowie Schutz bei Schäden an Verwandten und Tätigkeitsschäden gibt es ab 42 € pro Jahr. Das zeigt unser Vergleich von 10 Anbietern (inkl. Versicherungssteuer, Stand September 2026). Den Preis bestimmt vor allem der Leistungsumfang, weniger die Versicherungssumme:
| Versicherungssumme | Örtliche Geltung | Schäden bei Verwandten | Tätigkeitsschäden | Kosten pro Jahr |
|---|---|---|---|---|
| 5 Mio. € | Europa | ❌ | ❌ | Ab 23 € |
| 1,5 Mio. € | Weltweit | ✅ | ✅ | Ab 36 € |
| 3 Mio. € | Weltweit | ✅ | ✅ | Ab 42 € |
| 30 Mio. € | Weltweit | ✅ | ✅ | Ab 73 € |
Der günstigste Tarif bietet zwar 5 Mio. €, gilt aber nur in Europa und deckt weder Schäden bei Verwandten noch Tätigkeitsschäden. Eine höhere Summe kostet dagegen vergleichsweise wenig: Von 1,5 auf 3 Mio. € steigt die Prämie um 6 €, und selbst 30 Mio. € gibt es ab 73 € im Jahr.
Was deckt die Privathaftpflichtversicherung ab – und was nicht?
Die Privathaftpflichtversicherung zahlt Personen- und Sachschäden, die Versicherte anderen im privaten Alltag unabsichtlich zufügen, samt finanziellen Folgeschäden wie Verdienstausfall. Außerdem prüft sie, ob überhaupt eine Haftung besteht, und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Nicht versichert sind vorsätzliche und eigene Schäden, Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachen sowie Schäden mit dem Kraftfahrzeug, im Beruf oder durch Hunde. Schäden bei Verwandten und Tätigkeitsschäden sind je nach Tarif gedeckt.
Wichtig: Die Privathaftpflicht verteidigt dich nur gegen Forderungen. Willst du selbst Schadenersatz von jemand anderem einfordern, brauchst du eine Rechtsschutzversicherung.
Welche Schäden zahlt die Privathaftpflicht?
Hier findest du die typischen Schadensarten, die eine Privathaftpflichtversicherung abdeckt 👇
Sachschäden
Ein Sachschaden bedeutet, dass du fremdes Eigentum beschädigst. Nicht dazu gehören in der Regel Schäden an Sachen, die du dir ausgeborgt oder gemietet hast, und Schäden an fremden Sachen, die du gerade benützt (Tätigkeitsschäden, siehe unten).
ℹ️ Ein Beispiel: Maria besucht ihre Freundin und stößt aus Versehen einen teuren Laptop vom Tisch. Der Laptop ist kaputt. Ohne Versicherung müsste Maria den gesamten Schaden selbst bezahlen.
Personenschäden
Ein Personenschaden liegt vor, wenn eine andere Person verletzt wird. Die Versicherung übernimmt die Kosten von Arzt und Spital, Rehabilitationsmaßnahmen, Schmerzensgeld und Verdienstausfall der verletzten Person.
ℹ️ Ein Beispiel: Frank stürzt beim Snowboarden und prallt gegen eine Schifahrerin. Sie verletzt sich am Bein. Frank muss für medizinische Kosten, Schmerzensgeld und mögliche Reha zahlen. Seine Privathaftpflichtversicherung übernimmt die Kosten.
Vermögensschäden
Vermögensschäden entstehen, wenn ein Sach- oder Personenschaden dazu führt, dass jemand zusätzlich finanziellen Verlust erleidet.
ℹ️ Ein Beispiel: Bei einer Dinner-Party verschüttet Jürgen unabsichtlich Kaffee über Julias Arbeitslaptop. Julia arbeitet selbständig als Grafikerin. Der Laptop muss ersetzt werden und sie verliert einen Auftrag. Die Haftpflichtversicherung übernimmt sowohl den Sachschaden als auch den Verdienstausfall.
Schäden bei Verwandten
Gemeint sind Schäden, die du bei Verwandten verursachst, die nicht mit dir im selben Haushalt leben, z.B. bei den Großeltern. Ob solche Schäden gedeckt sind, hängt vom Tarif ab. Das ist einer der Punkte, in denen sich Privathaftpflichtversicherungen tatsächlich unterscheiden.
ℹ️ Ein Beispiel: Dein Kind ist bei den Großeltern zu Besuch und beschädigt dort aus Versehen etwas Wertvolles.
Tätigkeitsschäden an fremden Sachen
Tätigkeitsschäden sind Schäden, die du bei der Benützung oder beim Transport von fremden Sachen verursachst. Viele Privathaftpflichtversicherungen bieten hierfür eine Zusatzdeckung, aber nicht alle. Ein Blick in den Vertrag ist wichtig.
ℹ️ Ein Beispiel: Du bedienst ein technisches Gerät im Haus von Freunden und beschädigst es dabei.
Schäden durch Kinder unter 14 Jahren
Kinder unter 14 Jahren sind grundsätzlich nicht deliktsfähig (§ 176 ABGB) und haften daher in der Regel nicht selbst. Haben die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt, können sie nach § 1309 ABGB für den Schaden haften. Diese Haftung ist in der Regel von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Auch ohne Verletzung der Aufsichtspflicht kann ein Kind nach § 1310 ABGB im Einzelfall ausnahmsweise selbst haften, etwa wenn es die nötige Einsichtsfähigkeit hatte oder eine Haftung aufgrund der Vermögensverhältnisse angemessen erscheint. Da Kinder in der Privathaftpflicht üblicherweise mitversichert sind, ist auch diese Haftung in der Regel gedeckt. Manche Tarife ersetzen Schäden durch deliktsunfähige Kinder darüber hinaus auch dann, wenn rechtlich keine Schadenersatzpflicht besteht, meist bis zu einer bestimmten Höchstsumme.
Was zahlt die Privathaftpflichtversicherung nicht?
Damit du weißt, wo die Grenzen liegen, hier typische Ausschlüsse:
- Vorsätzlich verursachte Schäden (= absichtlich herbeigeführte Schäden, § 152 VersVG)
- Schäden in stark alkoholisiertem oder durch Drogen beeinträchtigtem Zustand: Das ist kein pauschaler Ausschluss, aber die Privathaftpflicht deckt nur die “Gefahren des täglichen Lebens”. Der OGH hat die Deckung z.B. bei einer nächtlichen Radfahrt ohne Licht mit mindestens 1,5 Promille und mehreren Verkehrsverstößen verneint (OGH 7 Ob 7/22p).
- Schäden durch die Benützung eines Kraftfahrzeugs
- Schäden als Bauherr*in sowie als Haus- oder Grundstückseigentümer*in. Letztere sind über die Eigenheimversicherung abgedeckt.
- Schäden an geliehenen, gemieteten oder zur Verwahrung übernommenen Sachen
- Berufliche Haftpflichtfälle
- Schäden durch Hunde oder Pferde. Kleintiere wie Katzen oder Kaninchen sind meist mitversichert, für Hunde und Pferde brauchst du eine eigene Tierhalterhaftpflicht, z.B. eine Hundehaftpflichtversicherung.
- Ansprüche von Personen, die mit dir im selben Haushalt leben oder im selben Vertrag mitversichert sind (Schäden bei Verwandten außerhalb deines Haushalts: siehe oben, je nach Tarif)
- Tätigkeitsschäden, sofern nicht ausdrücklich gedeckt
Ist die private Haftpflichtversicherung in Österreich Pflicht?
Nein, die private Haftpflichtversicherung ist in Österreich keine Pflicht. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Haftpflichtversicherung nur in einzelnen Bereichen, etwa die KFZ-Haftpflicht für zugelassene Kraftfahrzeuge oder die Hundehaftpflicht in mehreren Bundesländern (welche genau, liest du hier). Trotzdem gilt die Privathaftpflicht als eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen, weil Privatpersonen nach dem ABGB für selbst verursachte Schäden ohne Obergrenze haften. In Österreich ist sie zudem in jeder Haushaltsversicherung bereits enthalten.
Warum ist eine private Haftpflichtversicherung trotzdem sinnvoll?
Du haftest für Schäden, die du anderen zufügst, ohne Obergrenze (mehr dazu unten). Schon ein kleines Missgeschick kann daher teuer werden, und ein Unfall mit Verletzten kann dich finanziell ruinieren.
ℹ️ Beispiel für einen kleinen Schaden: Du stößt beim Treffen mit Freunden versehentlich das Handy deines Freundes vom Tisch und es ist kaputt. Das kann schon ein paar hundert Euro kosten.
ℹ️ Beispiel für einen großen Personenschaden: Du verursachst beim Radfahren einen Unfall, bei dem eine Person verletzt wird. Plötzlich geht es um Spitalskosten, Reha, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Diese Summen können schnell in die Hunderttausende gehen.
Weitere typische Situationen:
- Du verursachst als Fußgänger*in, Radfahrer*in oder beim Schifahren einen Unfall.
- Eine Besucherin rutscht bei dir zuhause aus und verletzt sich.
- Du schrammst mit einer Bierkiste unbeabsichtigt den teuren Wagen deiner Nachbarin an.
Wer zahlt, wenn ich keine Privathaftpflichtversicherung habe?
In Österreich regelt § 1295 ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch), dass jede Person für selbst verursachte Schäden haftet. Wenn du also jemanden verletzt oder fremdes Eigentum beschädigst, musst du den Schaden ersetzen und finanziell dafür einstehen, und zwar mit deinem gesamten Vermögen.
Dabei gibt es keine Obergrenze. Nach dem in § 1323 ABGB verankerten Grundsatz der Totalreparation muss der Schaden vollständig ersetzt werden, egal wie hoch er ausfällt. Weder bei der Höhe noch bei der Dauer der Zahlungen gibt es eine gesetzliche Grenze. Im schlimmsten Fall können Schadenersatzforderungen lebenslang anhalten.
Bist du über deine Haushaltsversicherung schon abgesichert?
Wer eine Haushalts- oder Eigenheimversicherung hat, ist in Österreich in der Regel schon haftpflichtversichert, denn jede dieser Versicherungen enthält eine Privathaftpflicht. Geschützt sind aber nur Personen, die im Vertrag stehen oder automatisch mitversichert sind, typischerweise Versicherungsnehmer*in, Partner*in und minderjährige Kinder. Volljährige Kinder mit eigenem Einkommen oder WG-Mitbewohner*innen ohne Eintrag im Vertrag brauchen eine eigene Absicherung. Details erklären wir im Artikel Haushaltsversicherung und Privathaftpflicht.
Wann wir eine Privathaftpflichtversicherung empfehlen – und wann nicht
Eine eigene Privathaftpflichtversicherung empfehlen wir allen, die nicht schon über eine Haushalts- oder Eigenheimversicherung ausreichend geschützt sind. Das betrifft vor allem junge Erwachsene nach dem Auszug, WG-Bewohner*innen und Menschen ohne Haushaltsversicherung. Wer bereits eine Haushaltsversicherung mit mindestens 3 Mio. € und weltweiter Deckung hat, braucht keinen zweiten Vertrag. Hier unsere Empfehlungen nach Lebenssituation:
Wann wir eine eigene Privathaftpflichtversicherung empfehlen
- Du hast keine Haushaltsversicherung, z.B. weil du möbliert wohnst oder deine Einrichtung wenig wert ist: Dann ist die Privathaftpflicht die wichtigste Versicherung, die dir fehlt. Mit einer Haushaltsversicherung bekommst du sie aber auch gleich mit.
- Du wohnst in einer WG und stehst nicht im Vertrag: Eine eigene Privathaftpflicht ist dann meist einfacher, als den Vertrag deiner Mitbewohner*innen bei jedem Wechsel anzupassen.
- Du bist aus der Mitversicherung deiner Eltern herausgefallen, etwa wegen eigenen Einkommens oder der Altersgrenze: Das passiert oft unbemerkt beim ersten Job.
- Du reist außerhalb Europas: Achte auf weltweite Geltung. Das Günstigste nützt dir nichts, wenn du auf der USA-Reise nicht geschützt bist.
Wann wir von einer eigenen Privathaftpflichtversicherung abraten
- Du hast bereits eine Haushalts- oder Eigenheimversicherung, stehst im Vertrag, und die Haftpflicht hat mindestens 3 Mio. € mit passender Geltung: Ein zweiter Vertrag wäre doppelt bezahlter Schutz.
- Deine inkludierte Haftpflicht ist zu niedrig oder gilt nur in Europa: Frag zuerst, ob du sie in der Haushaltsversicherung aufstocken kannst. Das ist oft günstiger als ein eigener Vertrag.
- Du willst damit deinen Hund absichern: Hunde sind in der Privathaftpflicht nicht gedeckt. Dafür brauchst du eine eigene Hundehaftpflichtversicherung.
Ob du über deine Haushaltsversicherung schon mitversichert bist, erklären wir im Artikel Haushaltsversicherung und Privathaftpflicht.
Private Haftpflichtversicherung vergleichen und abschließen: So gehst du vor
Private Haftpflichtversicherungen in Österreich unterscheiden sich im Kern nur in vier Punkten: Versicherungssumme, örtlicher Geltungsbereich, Schäden bei Verwandten und Tätigkeitsschäden. Vor dem Vergleich lohnt sich ein Blick in die eigene Polizze, ob bereits eine Haushaltsversicherung schützt. Danach werden Tarife mit mindestens 3 Mio. € Versicherungssumme anhand dieser vier Punkte verglichen. Abschließen lässt sich eine Privathaftpflicht über eine*n Makler*in, ein Vergleichsportal oder die Versicherungs-App Sophia.
1. Prüfen, ob du schon versichert bist
Prüf zuerst in deiner Polizze, ob du schon über eine Haushalts- oder Eigenheimversicherung haftpflichtversichert bist. Eine eigene Privathaftpflichtversicherung brauchst du nur, wenn du dort nicht mitversichert bist, die Versicherungssumme zu niedrig ist oder der Geltungsbereich nicht reicht. Mehr dazu im Artikel Haushaltsversicherung und Privathaftpflicht.
2. Angebote vergleichen
Du kannst Angebote auf mehreren Wegen einholen:
- Über klassische Versicherungsmakler*innen
- Über Online-Vergleichsportale
- Über die Versicherungs-App Sophia
Je mehr Angebote du vergleichst, desto besser findest du ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
3. Auf diese vier Punkte beim Vergleich achten
- Versicherungssumme: Bis zu diesem Betrag zahlt die Versicherung, darüber haftest du selbst. Wir empfehlen mindestens 3 Mio. €, weil Personenschäden mit Spitalskosten, Verdienstausfall und lebenslangen Rentenzahlungen diese Größenordnung erreichen können. Der Aufpreis ist gering: In unserem Vergleich kosten 3 statt 1,5 Mio. € nur 6 € mehr im Jahr.
- Örtlicher Geltungsbereich: Europa oder weltweit. Wenn du außerhalb Europas reist, brauchst du weltweiten Schutz. Krankheit oder Unfall auf Reisen deckt die Privathaftpflicht nicht ab, dafür gibt es die Reiseversicherung.
- Schäden bei Verwandten: Deckt der Tarif Schäden bei Verwandten, die nicht mit dir im Haushalt leben, z.B. bei den Großeltern?
- Tätigkeitsschäden: Deckt der Tarif Schäden an fremden Sachen, die du gerade benützt, z.B. an einem Gerät bei Freunden?
4. Antrag stellen und Polizze erhalten
Hast du dich für ein Angebot entschieden, stellst du den Antrag online oder über deine*n Makler*in. Die Versicherung prüft ihn und stellt die Polizze aus. Der Schutz beginnt zum vereinbarten Datum, sofern du die erste Prämie rechtzeitig bezahlst.
Unser Fazit zur Privathaftpflichtversicherung
Die Privathaftpflichtversicherung ist in Österreich keine Pflicht, schützt aber vor Schadenersatzforderungen, für die Privatpersonen ohne Obergrenze haften. Wer eine Haushalts- oder Eigenheimversicherung hat und im Vertrag steht, ist meist schon versichert und sollte nur Versicherungssumme und Geltungsbereich prüfen. Alle anderen bekommen eine eigene Privathaftpflicht ab 23 € pro Jahr. Wir empfehlen mindestens 3 Mio. € Versicherungssumme mit weltweiter Geltung, die es in unserem Vergleich ab 42 € pro Jahr gibt.
Hinweis zur Unabhängigkeit: Wir sind unabhängige Versicherungsmakler und erhalten eine Provision, wenn du über uns einen Vertrag abschließt. Diese ist bereits in der Prämie enthalten, dir entstehen also keine zusätzlichen Kosten. Wir sind an keine Versicherung gebunden oder finanziell mit ihr verflochten.