Mietwohnung – Diese Schäden zahlt der Vermieter

02.02.2022 • 6 min

Eine Frau und ein Mann, die ihre Wohnung ausmalen.

Bildquelle: Foto von Roselyn Tirado (https://unsplash.com/@roselyntirado)

Du hast Schimmel in der Mietwohnung, aber kein Pferd? 🐴 Dein Ninja-Kind hat das Wasserbett zerstochen? 💦 Bei deiner Gastherme riechts nach faulen Eiern? Kann ja mal passieren … wir, von der Versicherungs-App Sophia, zeigen dir, ob der Vermieter den Schaden zahlt.

Das Wichtigste in Kürze

Du bist unschlüssig, welche Schäden du als Mieter*in bezahlten musst und für welche dein*e Vermieter*in aufkommen muss? Dann kannst du folgende Faustregel anwenden: Mieter*innen müssen die Wartung für alles innerhalb der Wohnung bezahlen (zum Beispiel: Wasserhahn, Steckdosen, Armaturen). Vermieter*innen sind für alles innerhalb der Mauern zuständig (zum Beispiel: Wasser-, Abfluss-, Stromleitungen).

Die genauen Pflichten, die für Mieter*in und Vermieter*in gelten, liest du weiter unten.

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Meine Pflichten als Mieter*in

Wartung der Gastherme

Für die regelmäßige Wartung der Gastherme bist du als Mieter*in verantwortlich und trägst auch alle Kosten. Sollte, trotz regelmäßiger Wartung, eine Reparatur oder ein Tausch erforderlich sein, so hat der/die Vermieter*in die Kosten dafür zu übernehmen.

❇️ Unser Tipp: Kalkuliere zwischen € 100 und € 200 jährlich für die Wartung einer Gastherme ein.

Tausch von Wasserhahn, Steckdosen & Schalter

Sollte ein Wasserhahn oder eine Armatur im Badezimmer zu tauschen sein, so musst du selbst dafür aufkommen. Als Faustregel gilt hier, dass du alle Dinge innerhalb der Wohnung warten musst. Dazu zählen Steckdosen, Schalter, Wasserhähne oder Armaturen. Der/die Vermieter*in wiederum muss alle Dinge innerhalb der Mauern warten bzw. für die Wartung aufkommen.

Wartung von Fenstern

Wenn du eine Altbauwohnung mit zweiflügeligen Fenstern hast, dann bist du für die Wartung der Innenfenster verantwortlich. Wenn du zum Beispiel die Dichtung an den Innenfenster tauschen möchtest, um Heizkosten zu sparen, dann musst du das selbst bezahlen. Für die Außenfenster ist der/die Vermieter*in verantwortlich.

Reparatur der Küche

Wenn es sich um deine eigene Küche handelt, dann musst du auch für die Reparatur aufkommen. Auch wenn der Vermieter die Küche mitvermietet, ist er nicht automatisch verpflichtet, die Reparatur zu bezahlen. In bestimmten Fällen, wenn zum Beispiel eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, ist der/die Vermieter*in verpflichtet, den Schaden zu beheben. Wenn sich die Wohnung in einem Neubau befindet, gelten die vertraglichen Vereinbarungen. Sprich, hier musst du auf die Details in deinem Mietvertrag achten.

Ausmalen der Mietwohnung

Solltest du die Farbe übergebührlich abgenutzt haben, oder die Wohnung in einer ortsunüblichen Art und Weise verändert haben (zum Beispiel schwarz ausgemalt), dann musst du die ursprüngliche Farbe wiederherstellen. War die Wohnung ursprünglich weiß und du hast eine Wand hellgrün bemalt, dann musst du die Wand nicht weiß streichen.

Entfernung von Schimmel

Die Kosten für die Beseitigung von Schimmel in der Wohnung trägst du als Mieter*in, wenn du den Schimmel auch verursacht hast. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn du nicht lüftest und ständig feuchte Wäsche aufhängst.

❇️ Unser Tipp: Lüfte deine Mietwohnung regelmäßig um der Schimmelbildung vorzubeugen.

Meldung von ernsten Schäden oder gesundheitsgefährdender Zustände

Sollte es zu einem ernsten Schaden kommen (zum Beispiel ein Wasserrohrbruch) oder es zu einem gesundheitsgefährdenden Zustand kommen (zum Beispiel Schimmel in der Wohnung) musst du das deinem/deiner Vermieter*in sofort melden. Wie du das am besten machst, liest du weiter unten.

Die Pflichten des Vermieters

Wartung vom Wohnhaus

Der/die Vermieter*in ist dafür zuständig, die allgemeinen Teile (zum Beispiel: Dach, Fassade, Mauern, Außenfenster, Leitungen) und die gemeinsam genutzten Anlagen des Hauses (zum Beispiel: Lift, Treppenhaus, Waschküche) zu warten.

Reparatur & Behebung ernster Schäden

Für die Reparatur und die Behebung von ernsten Schäden am Haus, in der Mietwohnung oder der vermieteten Gegenständen ist der/die Vermieter* in zuständig. Auch für Schäden, die eine erhebliche Gesundheitsgefährdungen mit sich bringen, ist der/die Vermieter*in verantwortlich. Dazu zählen zum Beispiel Wasserrohrbuch, tiefgreifender oder weitflächiger Schimmelbefall der Wände oder undichte Gasleitungen.

Austausch der Gastherme

Für die regelmäßige Wartung der Gastherme bist du als Mieter*in verantwortlich. Sollte, trotz regelmäßiger Wartung, eine Reparatur oder ein Tausch erforderlich sein, so hat der/die Vermieter*in die Kosten dafür zu übernehmen.

Wartung von Fenstern

Der/die Vermieter*in ist dafür verantwortlich, dass die Fenster dicht sind und kein Wasser eindringt. Im Altbau betrifft das die Außenfenster, nicht jedoch die Innenfenster.

Wartung der Wohnungseingangstüre

Eine kaputte Wohnungseingangstüre muss vom Vermieter repariert werden, wenn diese nicht mehr funktioniert. Ein Anspruch, die Eingangstüre zu erneuern, besteht nur, wenn die Reparatur nicht mehr möglich ist.

Ausmalen der Mietwohnung

In der Regel kann der/die Vermieter*in von dir nicht verlangen, dass du die Mietwohnung bei Mietende ausmalst. War die Wohnung ursprünglich weiß und du hast eine Wand hellgrün bemalt, dann musst du die Wand nicht weiß streichen, sonder der/die Vermieter*in.

Entfernung von Schimmel

Die Kosten für die Beseitigung von Schimmel in der Wohnung trägt der/die Vermieter*in, wenn du als Mieter*in den Schimmel nicht verursacht hast.

Was tun, wenn sich der Vermieter nicht an die Regeln hält?

Wenn du dich gegen Streitigkeiten mit deinem/deiner Vermieter*in absichern möchtest, hast du mehrere Möglichkeiten:

Mietrechtsgesetz in geförderten Wohnungen & Neubauten

Bei Schäden an deiner Mietwohnung musst du unterscheiden, ob du in einem Altbau, geförderten Wohnbau oder in einem Neubau wohnst.

Im Altbau und im geförderten Wohnbau kannst du das Mietrechtsgesetz (MRG) voll anwenden (MRG-Vollanwendung).

Wohnst du aber in einem Neubau, kommt es auf die vertragliche Vereinbarung zwischen dir und dem/der Vermieter*in an (MRG-Teilanwendung).

Checkliste bei Schäden: So meldest du den Schaden

Du haftest für den Schaden

  1. Schaden gut dokumentieren:
    • Schriftliche Beschreibung vom Schadenshergang
    • Fotos machen
    • Datum und Uhrzeit dokumentieren
  2. Melde den Schaden bei deiner Versicherung unverzüglich
  3. Deine Versicherung nimmt mit dir Kontakt auf
  4. Vermieter*in informieren
    • Falls auch das Haus oder vom Vermieter gemietete Gegenstände beschädigt wurden.

❇️ Unser Tipp: Lies dir unseren Blogpost Schaden der Versicherung melden: So geht's richtig durch.

Der Vermieter haftet für den Schaden

  1. Schaden gut dokumentieren:
    • Schriftliche Beschreibung vom Schadenshergang
    • Fotos machen
    • Datum und Uhrzeit dokumentieren
  2. Vermieter*in schriftlich & telefonisch informieren
  3. Fristen zur Behebung ausmachen
  4. Gegebenenfalls Mietzinsminderung verlangen
    • Ab dem Moment, wo ein Schaden zu einer Gebrauchsbeeinträchtigung führt, hast du das Recht auf eine Mietzinsminderung. Diese solltest du mit dem/der Vermieter*in ausmachen, bevor du beginnst, weniger Mieter zu zahlen.

Versichere deine Wohnungsinhalt: Die Haushaltsversicherung

Um Schäden an deinem Wohnungsinhalt ersetzt zu bekommen, benötigst du eine Haushaltsversicherung. Diese ersetzt dir grundsätzlich alle Schäden, die aufgrund von Feuer, Sturm, Leitungswasser, Diebstahl usw. an diesen Gegenständen entstehen. Worauf du bei der Wahl deiner Haushaltsversicherung achtest solltest, erfährst du in unserem Blogpost Haushaltsversicherung: 7 Tipps, auf die du achten solltest

➡️ Unser Fazit

Bei einer Mietwohnung teilen sich der/die Vermieter*in und der/die Mieter*in die Kosten für die Instandhaltung. In vielen Fällen ist es eindeutig, wer die Kosten zu tragen hat. Auch bei der Versicherung ist die Lage ähnlich. Das Gebäude und alles, was mit diesem fest verbunden ist, versichert die Gebäudeversicherung des/der Vermieters/Vermieterin. Den Inhalt der Wohnung versichert deine Haushaltsversicherung. Im Falle von Streitigkeiten hilft auch eine Rechtsschutzversicherung. Letztlich ist das wichtigste ein gutes Einvernehmen mit dem/der Vermieter*in zu haben und rechtzeitig den Dialog zu suchen.

Stressfrei in die neue Mietwohnung – Sophia hilft dir dabei!

  • Halte ein paar Regeln ein und du kannst beruhigt deine neue Mietwohnung beziehen.
  • Lege dir monatlich ein paar Euro für Instandhaltungskosten beiseite, kontaktiere bei Problemen gleich den Vermieter und kläre, wer die Kosten trägt.
  • Sophia verhilft dir zur idealen Haushaltsversicherung und, falls du dich weiter absichern möchtest, zu einer passenden Rechtsschutzversicherung.
Screenshot der Versicherungs-App Sophia

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