In Österreich enthält jede Haushaltsversicherung automatisch eine Privathaftpflichtversicherung. Mit einer
Haushaltsversicherung bist du also in der Regel auch haftpflichtversichert, aber nur, wenn du im Vertrag stehst oder automatisch
mitversichert bist. Hier erfährst du, wer über die Haushaltsversicherung mitversichert ist, was in einer WG gilt und wann du trotzdem eine
eigene Privathaftpflichtversicherung brauchst.
Inhalt
Das Wichtigste in Kürze
In Österreich enthält jede Haushalts- und Eigenheimversicherung eine Privathaftpflichtversicherung. Du musst sie nicht extra
abschließen.
Versichert sind nur Personen, die im Vertrag stehen oder automatisch mitversichert sind: Versicherungsnehmer*in, Partner*in,
minderjährige Kinder und volljährige Kinder ohne eigenes Einkommen, meist bis 25 oder 27 Jahre.
WG-Mitbewohner*innen sind nur versichert, wenn sie namentlich im Vertrag stehen.
Eine eigene Privathaftpflicht brauchst du nur, wenn du nicht mitversichert bist, die Versicherungssumme unter 3 Mio. € liegt oder du
weltweiten Schutz brauchst.
🤝 Hinweis zur Unabhängigkeit: Wir sind unabhängige Versicherungsmakler und erhalten eine Provision, wenn du über uns einen Vertrag
abschließt. Diese ist bereits in der Prämie enthalten, dir entstehen also keine zusätzlichen Kosten. Wir sind an keine Versicherung gebunden
oder finanziell mit ihr verflochten.
Ist die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung inkludiert?
Ja. In Österreich ist die Privathaftpflichtversicherung fixer Bestandteil jeder Haushalts- und Eigenheimversicherung und muss nicht extra
dazugebucht werden. Die Haftpflicht der Haushaltsversicherung gilt für Schäden, die aus der Wohnung heraus entstehen, etwa einen
Wasserschaden in der Nachbarwohnung, aber genauso unterwegs, z.B. beim Radfahren oder Schifahren. Ob sie reicht, hängt von drei Punkten ab:
ob du im Vertrag mitversichert bist, wie hoch die Versicherungssumme ist und ob sie weltweit gilt. Das steht in deiner Polizze.
Haushaltsversicherung oder Privathaftpflicht: Was ist der Unterschied?
Die Haushaltsversicherung zahlt für Schäden an deinen eigenen Sachen, also an deinem Hausrat, z.B. nach Feuer, Leitungswasser, Sturm oder
Einbruchdiebstahl. Die Privathaftpflichtversicherung zahlt, wenn du einer anderen Person einen Schaden zufügst. Beides steckt in einem
Vertrag, deckt aber ganz unterschiedliche Fälle ab: Stößt du das Handy eines Freundes vom Tisch, zahlt die Haftpflicht. Fällt dir dein
eigenes Handy herunter, zahlt keine der beiden.
Wenn du noch keine Haushaltsversicherung hast, bekommst du mit ihr beide Absicherungen in einem Vertrag.
Wer ist über die Haushaltsversicherung haftpflichtversichert?
Über die Haushaltsversicherung sind nur Personen haftpflichtversichert, die mit dem*der Versicherungsnehmer*in in häuslicher Gemeinschaft
leben und entweder automatisch mitversichert sind oder namentlich im Vertrag stehen. Typischerweise automatisch versichert sind:
Die Person, die die Haushaltsversicherung abgeschlossen hat
Ehe- oder Lebenspartner*in
Minderjährige Kinder, je nach Vertrag auch die des*der Partner*in
Volljährige Kinder, solange sie im Haushalt leben und kein regelmäßiges eigenes Einkommen haben, meist bis 25 oder 27 Jahre (je nach
Versicherer)
Weitere Personen im Haushalt, z.B. Mitbewohner*innen oder Eltern, müssen namentlich im Vertrag eingetragen werden, meist gegen einen
kleinen Aufpreis.
✅ Versichert bist du zum Beispiel, wenn:
Du selbst eine Haushaltsversicherung für deine Wohnung abgeschlossen hast
Du zu deiner Partnerin oder deinem Partner gezogen bist und sie/er eine Haushaltsversicherung abgeschlossen hat
Du bei deinen Eltern wohnst, die Altersgrenze im Vertrag noch nicht erreicht hast (meist 25 oder 27) und kein eigenes Einkommen hast
Du in einer WG wohnst und namentlich im Versicherungsvertrag inkludiert bist
❌ Nicht versichert bist du zum Beispiel, wenn:
Die Haushaltsversicherung auf deine Eltern läuft, du aber bereits volljährig bist und eigenes Einkommen hast
Du bei deinen Eltern wohnst, aber die Altersgrenze im Vertrag überschritten hast
Du komplett auf eine Haushaltsversicherung verzichtest, weil deine Einrichtung günstig ist
Du in einer WG wohnst, aber nicht im Vertrag namentlich erwähnt wirst
Bin ich in einer WG haftpflichtversichert?
Nur, wenn du namentlich im Vertrag der Haushaltsversicherung stehst. Läuft der Vertrag auf eine*n Mitbewohner*in, bist du nicht
automatisch mitversichert. Ihr könnt aber alle Mitbewohner*innen in einen gemeinsamen Vertrag eintragen lassen. Aktualisiert den Vertrag
dann bei jedem Ein- oder Auszug. Alternativ schließt du eine eigene Privathaftpflichtversicherung ab.
Mehr dazu in unserem Artikel zur Haushaltsversicherung für WGs.
Wann brauchst du trotz Haushaltsversicherung eine eigene Privathaftpflicht?
Eine eigene Privathaftpflichtversicherung brauchst du nur, wenn:
Du keine Haushalts- oder Eigenheimversicherung hast oder dort nicht mitversichert bist,
Die Versicherungssumme der inkludierten Haftpflicht zu niedrig ist (wir empfehlen mindestens 3 Mio. €) oder
Der Geltungsbereich nicht reicht, z.B. weil du außerhalb Europas reist.
In den letzten beiden Fällen lässt sich oft auch die Haftpflicht in der bestehenden Haushaltsversicherung
aufstocken. Was eine Privathaftpflichtversicherung genau abdeckt, was sie kostet und worauf du beim Vergleich achten solltest, liest du in
unserem Ratgeber zur Privathaftpflichtversicherung.
Unser Fazit
Mit einer Haushaltsversicherung bist du in Österreich automatisch haftpflichtversichert, solange du im Vertrag stehst oder automatisch
mitversichert bist. Prüf in deiner Polizze, wer eingetragen ist, wie hoch die Versicherungssumme ist und ob sie weltweit gilt. Eine eigene
Privathaftpflichtversicherung brauchst du nur, wenn eine dieser drei Voraussetzungen fehlt.
FAQ
Ja. Wie die Haushaltsversicherung enthält auch die Eigenheimversicherung in Österreich eine Privathaftpflichtversicherung. Zusätzlich deckt sie die Haftung als Haus- und Grundstückseigentümer*in ab. Das ist wichtig, weil du als Eigentümer*in für Schäden haftest, die von deinem Grundstück ausgehen: etwa wenn im Winter jemand auf dem nicht geräumten Gehsteig vor deinem Haus stürzt, ein Dachziegel ein parkendes Auto beschädigt oder ein morscher Baum auf das Nachbargrundstück fällt. Diese Schäden deckt eine reine Privathaftpflichtversicherung nicht ab. Wie bei der Haushaltsversicherung gilt: Versichert sind nur Personen, die im Vertrag stehen oder automatisch mitversichert sind. Nicht enthalten ist in der Regel die Haftung als Bauherr*in. Wer ein Haus baut oder größer umbaut, braucht dafür eine eigene Bauherrenhaftpflichtversicherung. Prüf außerdem die Versicherungssumme und den Geltungsbereich der Haftpflicht in deinem Vertrag. Wir empfehlen mindestens 3 Mio. € und weltweite Geltung, damit du auch auf Reisen ausreichend geschützt bist.
Die Versicherungssumme der Haftpflicht in der Haushaltsversicherung ist nicht gesetzlich vorgegeben, sondern hängt vom Vertrag ab. Die Unterschiede sind groß: Manche Verträge, vor allem ältere oder sehr günstige, sehen 1 Mio. € oder weniger vor, andere mehrere Millionen Euro. Die genaue Summe steht in deiner Polizze, meist im Abschnitt Haftpflicht oder Privathaftpflicht als Pauschalsumme für Personen- und Sachschäden. Wir empfehlen mindestens 3 Mio. €, weil schwere Personenschäden mit Behandlung, Verdienstausfall und lebenslangen Rentenzahlungen diese Größenordnung erreichen können. Alles, was darüber hinausgeht, müsstest du selbst zahlen. Ist die Summe in deinem Vertrag zu niedrig, hast du zwei Möglichkeiten: Du lässt die Haftpflicht in der bestehenden Haushaltsversicherung aufstocken, was oft möglich ist, oder du schließt eine eigene Privathaftpflichtversicherung ab. Die gibt es mit 3 Mio. € und weltweiter Geltung laut unserem Vergleich ab 42 € pro Jahr. Prüf bei der Gelegenheit auch den Geltungsbereich, denn die Haftpflicht der Haushaltsversicherung gilt je nach Vertrag nur in Europa.
Ja, solange du noch bei deinen Eltern wohnst, kein regelmäßiges eigenes Einkommen hast und die Altersgrenze im Vertrag nicht überschritten ist, meist 25 oder 27 Jahre. Dann bist du als volljähriges Kind automatisch in der Haftpflicht der Haushaltsversicherung deiner Eltern mitversichert. Ziehst du für das Studium in eine andere Stadt, kommt es auf den Vertrag an: Manche Versicherer behalten die Mitversicherung bei, wenn du nur für die Ausbildung auswärts wohnst und sonst bei deinen Eltern lebst, andere nicht. Frag im Zweifel bei der Versicherung deiner Eltern nach. Sobald du ein regelmäßiges Einkommen hast oder die Altersgrenze überschreitest, endet die Mitversicherung meist, oft ohne dass du es merkst. Die ÖH-Versicherung hilft dann nur bedingt: Sie deckt Haftpflichtschäden bis 1 Mio. €, aber nur im Rahmen des Studiums und nicht in deiner Freizeit. Für den Alltag brauchst du dann eine eigene Haushaltsversicherung, in der die Haftpflicht enthalten ist, oder eine eigene Privathaftpflichtversicherung.
Mit dem Auszug endet in der Regel die Mitversicherung in der Haushaltsversicherung, denn mitversichert sind nur Personen, die mit dem*der Versicherungsnehmer*in in häuslicher Gemeinschaft leben. Das betrifft Kinder, die von zuhause ausziehen, genauso wie Partner*innen nach einer Trennung oder Mitbewohner*innen, die eine WG verlassen. Ab dem Auszug bist du also in der Regel nicht mehr über den alten Vertrag haftpflichtversichert. Am einfachsten schließt du für die neue Wohnung eine eigene Haushaltsversicherung ab, dann ist die Privathaftpflicht automatisch dabei. Hast du kaum eigenen Hausrat oder wohnst möbliert, reicht eine eigene Privathaftpflichtversicherung, die es ab 23 € pro Jahr gibt. Achte darauf, dass der neue Schutz spätestens am Tag des Auszugs beginnt, damit keine Lücke entsteht. Wer aus einer WG auszieht, sollte außerdem der Person, auf die der Vertrag läuft, Bescheid geben, damit der Vertrag angepasst wird. Ausnahme: Ziehst du nur vorübergehend für Ausbildung oder Studium aus, bleibt die Mitversicherung bei manchen Verträgen bestehen.
In der Regel nicht. Die Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung zahlt Schäden, die du anderen zufügst, etwa wenn aus deiner Wohnung Wasser in die Nachbarwohnung darunter läuft. Schäden an der gemieteten Wohnung selbst, sogenannte Mietsachschäden, sind dagegen standardmäßig ausgeschlossen, weil die Privathaftpflicht keine Schäden an gemieteten, geliehenen oder verwahrten Sachen übernimmt. Zerkratzt du also beim Möbelrücken den Parkettboden oder beschädigst du die Badewanne deiner Mietwohnung, zahlt die Haftpflicht normalerweise nicht. Einige Versicherer bieten dafür einen Zusatzbaustein an, der Schäden an zu privaten Zwecken gemieteten Wohnräumen einschließt. Auch dann bleiben normale Abnützung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung ausgeschlossen, und für Heizungs-, Elektro- oder Gasanlagen gelten oft Einschränkungen. Ob dein Vertrag Mietsachschäden deckt, steht in den Versicherungsbedingungen. Für deine eigenen Möbel und Sachen in der Mietwohnung ist wiederum die Haushaltsversicherung zuständig, etwa bei Feuer, Leitungswasser oder Einbruch.
Das hängt vom Tier ab. Für Kleintiere wie Katzen, Kaninchen, Meerschweinchen oder Vögel ist die Haftung als Tierhalter*in in der Privathaftpflicht der Haushaltsversicherung meist mitversichert. Kratzt deine Katze einen Gast oder beschädigt sie bei einem Besuch fremde Sachen, zahlt also in der Regel die Haftpflicht. Hunde und Pferde sind dagegen nicht mitversichert. Für sie brauchst du eine eigene Tierhalterhaftpflichtversicherung, etwa eine Hundehaftpflichtversicherung. In mehreren österreichischen Bundesländern ist sie für Hundehalter*innen sogar gesetzlich vorgeschrieben. Der Grund für die Unterscheidung: Hunde und Pferde können deutlich größere Schäden verursachen, etwa wenn ein Hund einen Radunfall auslöst oder ein Pferd auf die Straße läuft. Als Tierhalter*in haftest du nach § 1320 ABGB, wenn du das Tier nicht ausreichend verwahrt oder beaufsichtigt hast. Ob und welche anderen Tiere mitversichert sind, steht in deinen Versicherungsbedingungen. Wer exotische oder gefährliche Tiere hält, sollte das vorab mit der Versicherung abklären.
Finde jetzt deine passende Haushaltsversicherung
Mit Sophia bekommst du genau die Tarife, die zu dir passen – einfach und digital.
Sophia (AIHPOS GmbH) ist ein unabhängiger Versicherungsmakler (gem. § 94 Z 76 GewO 1994, GISA-Nr.
32225518; gewerberechtlicher
Geschäftsführer: Karl Haas). Sophia vermittelt Tarife von über 33 österreichischen Versicherern. Wir sind an keinem
Versicherungsunternehmen beteiligt – und umgekehrt. Sophia finanziert sich durch Vermittlungsprovisionen, die von den Versicherern
bezahlt werden und bereits in der Versicherungsprämie enthalten sind.
Aufsichtsbehörde: Magistrat Graz und gem. ECG Finanzmarktaufsicht (FMA)