KFZ-Neuwertentschädigung
Die KFZ-Kaskoversicherung ersetzt dir bei einem Totalschaden oder bei Diebstahl lediglich den Zeitwert. Dieser entspricht einfach gesagt dem Geldwert für den du ein gleichwertiges Fahrzeug am Gebrauchtwagenmarkt kaufen könntest. Als Neuwertentschädigung bieten Versicherer an, einen fixen Prozentsatz des Listenpreises zu ersetzen. Der jeweilige Prozentsatz ist wiederum vom Alter des Fahrzeuges abhängig. Üblich ist zum Beispiel, dass du im ersten halben Jahr den vollen Listenpreis erhältst, danach 90% des Listenpreises für das nächste halbe Jahr usw.
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