Gap-/Leasingrestwertklausel
Falls du ein Leasingfahrzeug hast, sollte deine KFZ-Kaskoversicherung unbedingt eine sogenannte Gap-Klausel beinhalten. Bei einem Unfall mit Totalschaden oder auch bei Diebstahl erhält die Leasing-Gesellschaft den Zeitwert vom Versicherer ersetzt. Wenn dieser Zeitwert nun geringer als der vertraglich vereinbarte Leasing-Restwert ist, dann musst du diese Differenz selbst bezahlen. Durch die Gap-Klausel übernimmt der Versicherer zusätzlich diese Differenz und du musst ausschließlich den vereinbarten Selbstbehalt bezahlen.
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