Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung bezahlt das Honorar der Anwälte für Beratungen, das Einschreiten bei Gericht und die Gerichtsgebühren. Weiters zahlt sie die Entschädigungen für Zeugen, die Kosten der Sachverständigen und des Gerichtsvollziehers. Auch die Reisekosten werden bezahlt. Übernommen werden diese Kosten bis zur Höhe der Versicherungssumme.
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