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Obliegenheitsverletzung

Aktualisiert: 21.04.2026 • Verfasst und fachlich geprüft von Karl Haas (Gewerberechtlicher Geschäftsführer & Versicherungsmakler)

Unter Obliegenheit versteht man eine “Verpflichtung minderer Art”. Das bedeutet, dass man jemanden, der eine Obliegenheit einhalten muss, nicht mit rechtlichen Mitteln dazu zwingen kann. Ein Beispiel: Der Versicherer kann dich mit rechtlichen Mitteln nicht dazu zwingen nüchtern Auto zu fahren. Die Verletzung einer Obliegenheit ( Obliegenheitsverletzung) kann aber rechtliche Nachteile mit sich bringen. Ein Beispiel: Du fährst betrunken mit deinem Auto und hast einen Unfall. Das wäre eine Obliegenheitsverletzung und dein Versicherer wird den entstandenen Schaden nur teilweise oder gar nicht bezahlen.

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