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Mitwirkungsanteil

Der Mitwirkungsanteil ist ein Prozentwert, den du in jeder Unfallversicherung findest. Er gibt an, bis zu welchem Anteil bestehende Vorerkrankungen oder Gebrechen Mitschuld an einem Unfall haben dürfen, ohne dass Leistungen gekürzt werden. Wirken Vorerkrankungen oder Gebrechen bei einem Unfall mit, zahlt dir deine Unfallversicherung einen kleineren Betrag für deinen Schaden aus. Nach einem Unfall bewertet ein Gutachter den Grad der Mitwirkung von Vorerkrankungen oder Gebrechen und der Versicherer zieht den Grad der Mitwirkung von dem Invaliditätsgrad ab. Ein Beispiel: Der Mitwirkungsanteil von deiner Unfallversicherung beträgt 25%. Du stolperst und fällst die Treppe hinunter. Dabei verletzt du dich an der Wirbelsäule so stark, dass du operiert werden musst. Aufgrund einer Vorerkrankung nimmst du blutverdünnende Medikamente, dadurch kommt es zu Komplikationen bei der Operation und du bist querschnittsgelähmt. Eine Querschnittslähmung entspricht einer Invalidität von 100%. Dadurch, dass du eine Vorerkrankung hast, die die Unfallfolgen (Verletzung an der Wirbelsäule) erhöht hat, bewertet ein Gutachter, dass deine Vorerkrankung eine Mitwirkung von 40% hat. Deine Unfallversicherung zahlt dir jetzt nur Leistungen für 60% Invalidität aus, da die Mitwirkung (40%) größer als der Mitwirkungsanteil (25%) ist.

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