Abstrakte Verweisbarkeit (Zwangsweise Berufsumschulung)
Für den Staat gilt immer “Reha vor Rente”, das heißt, es wird alles unternommen, dich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Das ist ja grundsätzlich auch vernünftig, aber die gesetzliche Sozialversicherung darf dich auch auf irgendeinen anderen Beruf verweisen, denn du gar nicht ausüben möchtest, zu dem du aber körperlich in der Lage wärest. Lassen die verbliebenen beruflichen Fähigkeiten das Ausüben einer zumutbaren anderen Tätigkeit zu, so wird keine Leistung gewährt – egal ob der Beruf auch tatsächlich ausgeübt wird. Das ist die sogenannte abstrakte Verweisbarkeit.
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