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Höchstbetrag

In der privaten Krankenversicherung ist der Höchstbetrag der maximale Betrag, den der Versicherer für bestimmte einzelne Leistungen im Jahr übernimmt. Liegen die Kosten über diesem Betrag, trägst du die Differenz selbst.

Verwechsle dies nicht mit der Höchstversicherungssumme (auch Höchstgesamtleistung), die festlegt, wie viel die Versicherung pro Jahr insgesamt für alle Leistungen maximal zahlt – das ist die absolute Obergrenze, die du insgesamt im Jahr bekommen kannst.

Beispiel: Stell dir vor, deine private Krankenversicherung hat einen Höchstbetrag von 400 Euro pro Jahr für Physiotherapie und eine Höchstversicherungssumme von 2.000 Euro pro Jahr für alle Leistungen zusammen.

Du brauchst Physiotherapie für 600 Euro. Die Versicherung übernimmt davon nur bis zu 400 Euro (den Höchstbetrag für diese Leistung), sodass du die restlichen 100 Euro selbst zahlen musst.

Solltest du zusätzlich für andere Behandlungen 1600 Euro an Kosten haben, deckt die Versicherung diese vollständig ab – insgesamt jedoch nie mehr als 2.000 Euro (die Höchstversicherungssumme).

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