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title: 'Welche Reparaturen muss der Vermieter zahlen? › Alle Infos | Sophia'
description: 'Tausch der Gastherme, kaputte Fenster, Schimmel → Welche Reparaturen zahlt der Vermieter? Alle Infos zu Zuständigkeiten ○ Absicherungen ○ und mehr.'
created_at: '2022-02-02'
updated_at: '2024-02-02'
author: 'Karl Haas (Mitgründer, Gewerberechtlicher Geschäftsführer & Versicherungsmakler)'
reviewer: 'Karl Haas (Mitgründer, Gewerberechtlicher Geschäftsführer & Versicherungsmakler)'
url: 'https://www.hi-sophia.at/blog/wohnung-schaden-vermieter/'
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# Mietwohnung – Diese Schäden zahlt die Vermieterin


_Verfasst und fachlich geprüft von Karl Haas, Mitgründer, Gewerberechtlicher Geschäftsführer & Versicherungsmakler (GISA-Nr. 32225518) · Zuletzt aktualisiert: 02.02.2024_



Du hast Schimmel in der Mietwohnung, aber kein Pferd?🐴 Dein Ninja-Kind hat das Wasserbett zerstochen? 💦 Kann ja mal passieren… Wir von der
Versicherungs-App Sophia zeigen dir, wann die Vermieterin einen Schaden zahlt und wann du an der Reihe bist.

## Das Wichtigste in Kürze

Du bist unschlüssig, welche Schäden du als Mieter bezahlen musst und für welche deine Vermieterin aufkommen muss? Dann kannst du folgende
Faustregel anwenden: Du als Mieter musst die Wartung für alles innerhalb der Wohnung bezahlen, dazu zählen Steckdosen, Armaturen und
Wasserhähne. Deine Vermieterin ist für alles innerhalb der Mauern zuständig, also z.B. Wasser-, Abfluss-, Stromleitungen.

## Meine Pflichten als Mieter

Du bist verpflichtet, deine Mietwohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. Dazu zählen einige Wartungsarbeiten. Je nach Schaden
bist du auch für die Reparatur oder den Ersatz von kaputten Gegenständen verantwortlich.

### Wartung der Gastherme

Für die regelmäßige Wartung der Gastherme trägst du als Mieter die Verantwortung und alle Kosten. Sollte, trotz regelmäßiger Wartung, eine
Reparatur oder ein Tausch erforderlich sein, so hat deine Vermieterin die Kosten dafür zu übernehmen. Kalkuliere zwischen € 100 und € 200
jährlich für die Wartung einer Gastherme ein.

### Tausch von Wasserhahn, Steckdosen & Schalter

Sollte ein Wasserhahn oder eine Armatur im Badezimmer zu tauschen sein, so musst du selbst dafür aufkommen. Als Faustregel gilt hier, dass
du alle Dinge innerhalb der Wohnung warten musst. Dazu zählen Steckdosen, Schalter, Wasserhähne und Armaturen. Erst hinter der
Wandoberfläche beginnt der Verantwortungsbereich deiner Vermieterin, das betrifft z.B. Strom- und Wasserleitungen.

### Wartung von Fenstern

Wenn du eine Altbauwohnung mit Kastenfenstern hast, dann bist du für die Wartung der **Innenfenster** verantwortlich. Wenn du zum Beispiel
die Dichtung an den Innenfenster tauschen möchtest, um Heizkosten zu sparen, dann musst du das selbst bezahlen. Für die Außenfenster ist
deine Vermieterin verantwortlich.

### Reparatur der Küche

Wenn es sich um deine eigene Küche handelt, dann musst du natürlich auch selbst für Reparaturen aufkommen. Auch wenn dir deine Vermieterin
eine Küche mitvermietet, ist sie nicht automatisch verpflichtet, Reparaturen daran zu bezahlen. Wohnst du in einem Altbau oder in einem
geförderten Wohnbau, dann kannst du dich voll und ganz auf das
[Mietrechtsgesetz](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/3/3/Seite.210213) verlassen. Wenn sich die
Wohnung in einem Neubau befindet, gelten die vertraglichen Vereinbarungen. Sprich, hier musst du auf die Details in deinem Mietvertrag
achten. Wenn eine Gesundheitsgefährdung vorliegt, ist die Vermieterin verpflichtet, den Schaden zu beheben.

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**❇️ Unser Tipp:**


Wenn du neu in eine Wohnung einziehst, solltest du deshalb den Zustand **gut dokumentieren**. Ein fehlender Glasboden im Kühlschrank oder
ein kaputtes Küchenlicht könnten dir sonst beim Auszug von der Kaution abgezogen werden. Wenn du Glück hast, kümmert sich deine Vermieterin
sogar für dich um die Reparatur oder den Ersatz 🎉


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### Ausmalen der Mietwohnung

Solltest du die Farbe übergebührlich abgenutzt haben, oder die Wohnung in einer ortsunüblichen Art und Weise verändert haben (zum Beispiel
schwarz ausgemalt), dann musst du die ursprüngliche Farbe wiederherstellen. War die Wohnung ursprünglich weiß und du hast eine Wand hellgrün
bemalt, dann musst du die Wand nicht weiß streichen.

### Entfernung von Schimmel

Die Kosten für die Beseitigung von Schimmel in der Wohnung trägst du als Mieter, wenn du den Schimmel auch verursacht hast. Das wäre zum
Beispiel der Fall, wenn du nicht ausreichend lüftest. Also nach dem Kochen oder Wäscheaufhängen unbedingt die Fenster öffnen. Aber nicht
vergessen: Heizung aus, wenn Fenster auf. Am besten ist Stoßlüften 🌍✨

### Meldung von ernsten Schäden oder gesundheitsgefährdender Zustände

Sollte es zu einem ernsten Schaden (Wasserrohrbruch) oder gesundheitsgefährdenden Zustand (Schimmel in der Wohnung) kommen, musst du das
deiner Vermieterin sofort melden. Wie du das am besten machst, liest du weiter unten.

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**💡 Info:**


Bei **Schäden an der Wohnung** (Wände, Fassaden, Böden etc.) kommt meist die Gebäudeversicherung der Vermieterin für die Kosten auf.

Bei **Schäden an deinem Eigentum** kommt möglicherweise deine [Haushaltsversicherung](/haushaltsversicherung/) zum Zug.


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## Die Pflichten der Vermieterin

### Wartung vom Wohnhaus

Deine Vermieterin ist dafür zuständig, alle allgemeinen Teile (Dach, Fassade, Mauern, Außenfenster, Leitungen) und die gemeinsam genutzten
Anlagen des Hauses (Lift, Treppenhaus, Waschküche) zu warten. Wenn dir etwas auffällt, kontaktiere die Hausverwaltung oder die Vermieterin.

### Reparatur & Behebung ernster Schäden

Für die Reparatur und die Behebung von ernsten Schäden am Haus, in der Mietwohnung oder an den vermieteten Gegenständen ist deine
Vermieterin zuständig. Das gilt auch für Schäden, die erhebliche Gesundheitsgefährdungen mit sich bringen. Dazu zählen zum Beispiel
Wasserrohrbuch, tiefgreifender oder weitflächiger Schimmelbefall der Wände oder undichte Gasleitungen.

### Austausch der Gastherme

Für die regelmäßige Wartung der Gastherme bist du als Mieter verantwortlich. Sollte, trotz regelmäßiger Wartung, eine Reparatur oder ein
Tausch erforderlich sein, so hat die Vermieterin die Kosten dafür zu tragen.

### Wartung von Fenstern

Die Vermieterin ist dafür verantwortlich, dass die Fenster dicht sind und kein Wasser eindringt. Wenn du Kastenfenster im Altbau hast,
betrifft das jedoch nur die **Außenfenster**, nicht die Innenfenster. Für die bist du als Mieter verantwortlich.

### Wartung der Wohnungseingangstüre

Eine kaputte Wohnungseingangstüre muss von der Vermieterin repariert werden, wenn sie nicht mehr funktioniert. Ein Anspruch, die
Eingangstüre zu erneuern, besteht nur, wenn die Reparatur nicht mehr möglich ist.

### Ausmalen der Mietwohnung

In der Regel kann deine Vermieterin von dir nicht verlangen, dass du die Mietwohnung bei Mietende ausmalst, außer es ist vertraglich anders
geregelt. War die Wohnung ursprünglich weiß und du hast eine Wand hellgrün bemalt, dann musst du die Wand nicht weiß streichen. Bei einer
Farbe wie schwarz oder knallpink kann das aber anders aussehen: was farblich als ortsunüblich gilt, kann dir das Weißmalen auferlegen.

### Entfernung von Schimmel

Die Kosten für die Beseitigung von Schimmel in der Wohnung trägt deine Vermieterin, wenn du als Mieter den Schimmel nicht verursacht hast.

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**💡 Info:**


Für **Schäden an deinem Eigentum** wird deine Vermieterin wohl leider nicht aufkommen. Doch wenn Wasser, Feuer oder ein Einbruch Schuld
sind, kommt deine [Haushaltsversicherung](/haushaltsversicherung/) zum Zug.


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## Was tun, wenn sich die Vermieterin nicht an die Regeln hält?

Wenn du nun herausgefunden hast, dass deine Vermieterin für die Behebung des Schadens verantwortlich ist, kannst du ihr am besten eine
freundliche und klare Nachricht senden und sie auf den Schaden aufmerksam machen. Meist ist das Problem damit schnell aus der Welt
geschafft. Doch manchmal ist es nicht so einfach - Wenn du dich gegen Streitigkeiten mit deiner Vermieterin absichern möchtest, hast du
mehrere Möglichkeiten:

- Mitgliedschaft bei der [Mietervereinigung](https://mietervereinigung.at/)
- Bei der [Arbeiterkammer](https://www.arbeiterkammer.at/beratung/konsument/bauenundwohnen/miete/Miete.html) informieren
- Eine geeignete [Rechtsschutzversicherung](/rechtsschutzversicherung/) abschließen

## Mietrechtsgesetz in geförderten Wohnungen & Neubauten

**Bei Schäden an deiner Mietwohnung musst du unterscheiden, ob du in einem Altbau, geförderten Wohnbau oder in einem Neubau wohnst, um
herauszufinden, wer für die Kosten aufkommt.**

Im Altbau und im geförderten Wohnbau kannst du das
“[Mietrechtsgesetz (MRG)](https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/bauen_und_wohnen/wohnen/3/3/Seite.210213)” voll anwenden
(MRG-Vollanwendung).

Wohnst du aber in einem Neubau, kommt es auf die vertragliche Vereinbarung zwischen dir und deiner Vermieterin an (MRG-Teilanwendung).

## Checkliste bei Schäden: So meldest du den Schaden

### Oh no! Du haftest für den Schaden…

#### … und kommst selbst für die Kosten auf

Das ist das unschönste Ergebnis für dich: Du musst selbst für die Kosten aufkommen. Dann liegt es an dir, dich zu informieren, wie du am
günstigsten zur Lösung kommst. Einen Wasserhahn oder etwas Dichtband für die Innenfenster bekommst du manchmal günstiger im Supermarkt als
im Baumarkt. Auch secondhand bei [Willhaben](https://www.willhaben.at/iad) oder in deinen lokalen [Carla-Shops](https://www.carla.at/)
kannst du Erfolg haben.

#### … und reichst ihn bei deiner Haushaltsversicherung ein

Deine Haushaltsversicherung zahlt Schäden an deinem Eigentum, wenn sie durch Unwetter, Wasser, Feuer, Glasbruch oder Einbruch entstanden
sind.

Wenn du dir unsicher bist, ob deine [Haushaltsversicherung](/haushaltsversicherung/) zahlt oder nicht, empfehlen wir: einfach versuchen!
Hier kommt ein kurze Anleitung 👇

1. Dokumentiere den Schaden sorgfältig.
   - Halte Datum und Uhrzeit des Schadens-Zeitpunktes fest.
   - Beschreibe den Schadenshergang schriftlich.
   - Mache Fotos von dem Schaden.
2. Melde den Schaden bei deinem Versicherer **unverzüglich.**
3. Warte auf die Rückmeldung deines Versicherers.
4. Informiere deine Vermieterin, falls auch das Haus oder gemietete Gegenstände beschädigt wurden.

Noch mehr Infos zu dem Prozess gibt’s in unserem Blogpost
[“Schadensmeldung bei der Haushaltsversicherung einreichen”](/blog/haushaltsversicherung-schadensmeldung/).



### Deine Vermieterin haftet für den Schaden

Glück gehabt! Deine Vermieterin ist für die Behebung des Schadens verantwortlich. Dann klappt’s am besten so:

1. Dokumentiere den Schaden gewissenhaft.
   - Halte Datum und Uhrzeit des Schadens-Zeitpunktes fest.
   - Beschreibe den Schadenshergang schriftlich.
   - Mache Fotos von dem Schaden.
2. Informiere deine Vermieterin in jedem Fall schriftlich, am besten auch telefonisch.
3. Mache eine Frist zur Behebung aus.
4. Fordere gegebenenfalls eine Mietzinsminderung.
   - Ab dem Moment, in dem ein Schaden zu einer Gebrauchsbeeinträchtigung führt, hast du das Recht auf eine Mietzinsminderung.

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**❇️ Unser Tipp:**


Meistens ist es für dich von großem Vorteil, mit deiner Vermieterin in gutem Kontakt zu bleiben. Gehe also immer in den Dialog mit ihr,
bevor du Entscheidungen wie eine Mietminderung triffst. So kannst du auch in Zukunft auf einen wohlwollenden Kontakt zählen.


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## ➡️ Unser Fazit

Bei deiner Mietwohnung teilen du und deine Vermieterin sich die Kosten für die Instandhaltung. Wir haben dir gezeigt, in welchen Fällen es
eindeutig ist, wer die Kosten zu tragen hat. Das Gebäude und alles, was mit diesem fest verbunden ist, versichert die Gebäudeversicherung
deiner Vermieterin. Alles, was innerhalb deiner Wohnung und außerhalb der Wände liegt, steht in deiner Verantwortung als Mieter.

Schäden an deinem Eigentum übernimmt möglicherweise deine Haushaltsversicherung. Wenn du dir nicht sicher bist, empfehlen wir dir: einfach
versuchen. Mehr dazu kannst du auch in unserem Ratgeber zur [Haushaltsversicherung](/haushaltsversicherung/) lesen.
